loerrach AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Piraten aus dem Landkreis Lörrach
Listenarchiv
- From: Hochrheinpirat <mail AT hochrheinpirat.de>
- To: Mailingliste des Bezirksverband Freiburg <bzv-freiburg AT lists.piratenpartei.de>
- Cc: Mailinglist Piraten Lörrach <loerrach AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Piraten Loerrach] [BZV-FR] Frist für Anträge zur Kostenübernahme
- Date: Sun, 8 Aug 2010 23:19:11 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/loerrach>
- List-id: Piraten aus dem Landkreis Lörrach <loerrach.lists.piratenpartei.de>
Hallo Tobias,
na um so besser. Dann Überweise ich 7,50€ an den Bezirksverband (gemäß Kontodaten auf der Wiki BzV Page). Anschließend erfrage die Zielkontodaten im Rathaus Lörrach und sende Dir diese zu. Die 5 Tage Regelung halten wir ja auch ein, Zahlungsziel ist ja der 21. August. Somit spar ich mir den Weg nach Lörrach und kann alles elektronisch erledigen. Die Quittung kannst Du ja anschließend an meine E-Mail Adresse senden.
Danke & Gruss
Dirk
Am 08.08.2010 um 22:59 schrieb Tobias Zawisla <mailinglisten AT tobiaszawisla.de >:
Ahoi,
Da bei Piraten offensichtlich alles geregelt werden muss, haben wir nun
eine Fünf Tages Frist für Kostenübernahme Anträge eingeführt.
Auch diese ist nicht in Stein gemeißelt und es kann in begründeten
Fällen davon abgewichen werden. :)
Trotzdem hat man sich erstmal an diese Regeln zu halten!
Gruß,
Tobias
=====
Generell gilt: Anträge sind _fünf Tage VOR_ Kostenanfall zu
stellen. Dabei _MUSS_
sich der Antragsteller an die jeweiligen Regelungen für Anträge halt en.
Insbesondere muss auf die Form geachtet (ein Tweet ist _KEIN_ Antrag)
werden und möglicherweise bestehende Fristen müssen eingehalten werd en.
Ablehnungen einer unter- oder übergeordneten Gliederung zur
Kostenübernahme sind bei Beantragung mitzuteilen, ansonsten ist eine
Kostenübernahme nicht möglich. Generell sollten die Anträge zuerst der
untersten zuständigen Gliederung vorgetragen werden.
1. Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen wie Infoständen, Demos, etc. werden folgende Kos ten
von der Partei übernommen:
* Anmeldekosten
* Bearbeitungsgebühren
* Miete
* Nebenkosten
* Regeln, die einzuhalten sind, um eine Kostenübernahme zu bekommen:
** Die Kostenübernahme ist unter Beachtung der geltenden Regelung zur
Antragstellung beim Vorstand der untersten zuständigen Gliederung zu
beantragen. Insbesondere muss der Vorstand über das Ziel und die
erwarteten Kosten der Veranstaltung informiert werden.
** Nachträglich eingereichte Rechnungen werden nicht bezahlt
** Regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen müssen nicht jedes Mal
separat beantragt werden, sind jedoch im Antrag als revolvierend zu
kennzeichnen
** 50% der Kosten für die Veranstaltung müssen per Spenden finanzie rt
werden. Diese sind im Vorfeld gegen Quittung an die jeweilige Gliederung
auszuhändigen, die Gliederung bezahlt die Rechnung dann direkt
** Rabatte sind, so weit möglich, auszunutzen, d.h. wenn mit einer
Anmeldung mehrere Infostände angemeldet werden können, ist dies auch zu
tun.
** Allgemein gilt, wie bei allen anderen Ausgaben auch: Das Gebot der
Wirtschaftlichkeit ist einzuhalten.
** Der Vorstand kann mit Verweis auf das Budget auch Veranstaltungen
ablehnen, die diese Kriterien erfüllen.
2. Reisekosten
Die Reisekostenübernahme gestaltet sich wie folgt:
* Ein Vorstandsbeschluss ist vorher notwendig
* Die reinen Sachkosten wie Fahrkarten, Bezingeld gemäß Pauschale können
als Sachspende eingebracht werden.
* Verpflegungskosten bis in Höhe von 24 EUR bei mindestens 24 Stunden
Abwesenheit und Übernachtungskosten bis zu einer Pauschale von 20 EUR
sind nach vorherigem Beschluss erstattungsfähig. Siehe auch:
http://wiki.piratenpartei.de/Reisekostenerstattung
* Sollen die Reisekosten neben den reinen Sachauslagen wie Fahrkarten,
Benzingeld gemäß Pauschalen und ähnlichem, gespendet werden, fällt dies
unter Aufwandsspende
3. Sonstige Kosten
Alle weiteren Kosten können unter folgenden Bedingungen übernommen
werden:
* Bei Plakatierungen im Wahlkampf fallen unter Umständen Gebühren f ür
die Gemeinde an. Hier kann eine Kostenübernahme erfolgen, wenn
rechtzeitig eine Anfrage an den Vorstand gestellt wird und die Kosten
nicht unverhältnismäßig hoch sind.
* Da der Begriff „sonstige Kosten“ im Zweifelsfall weit ausgelegt werden
kann, wird hier jeder Vorstand im Einzelfall entscheiden müssen. Dab ei
sollen insbesondere das Kosten/Nutzen-Verhältnis und die jeweiligen
Budgetplanungen berücksichtigt werden.
Von diesen Grundsätzen abweichende Regelungen können auf Antrag
getroffen werden.
_______________________________________________
BzV-Freiburg mailing list
BzV-Freiburg AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/bzv-freiburg
- [Piraten Loerrach] Frist für Anträge zur Kostenübernahme, Tobias Zawisla, 08.08.2010
- Re: [Piraten Loerrach] [BZV-FR] Frist für Anträge zur Kostenübernahme, Hochrheinpirat, 08.08.2010
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