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int-koordination - Re: [Int-koordination] Entwurf des Veto-Antrags für den BPT

int-koordination AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Internationale Koordination

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Re: [Int-koordination] Entwurf des Veto-Antrags für den BPT


Chronologisch Thread 
  • From: sailor wolf <sailorwolff AT gmail.com>
  • To: int-koordination AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Int-koordination] Entwurf des Veto-Antrags für den BPT
  • Date: Sun, 17 Feb 2019 16:02:55 +0100

Auch okay! 

Am Mi., 13. Feb. 2019, 23:24 hat Alexander Spies <aspies AT berlin.piratenpartei.de> geschrieben:
Hallo,

hier ist mein Entwurf:

Veto gegen eine Textpassage in der vorgelegten Fassung des CEEP

Der BPT möge beschließen:

Die Piratenpartei Deutschland legt gegen folgende Textpassage in der
vorgelegten Fassung des CEEP ihr Veto ein:

Abschnitt „Asyl“ im Kapitel „Migration“ des Hauptkapitels
„Internationale Angelegenheiten“, erster Unterpunkt:

„Jeder Asylsuchende muss sein Herkunftsland nachweisen. Bei Verlust von
Dokumenten können Asylsuchende nur einmal im Leben Asyl beantragen, es
sei denn, das Herkunftsland ist auf andere Weise nachgewiesen worden“

Originaltext: „every asylum seeker has to prove his country of origin.
In case of lost documents asylum seekers can apply only once in a
lifetime for asylum until the country of origin is proven other way;“

Begründung:

1. Die Feststellung des Herkunftslandes ist Voraussetzung für die
Durchführung eines Asylverfahrens. Jeder Asylsuchende ist dazu
verpflichtet, dabei mitzuwirken. Wenn es dem Asylsuchenden aber nicht
möglich ist, entsprechende Nachweise zu erbringen, darf sein Recht auf
Asyl in keiner Weise beschnitten werden.

2. Die Formulierung „nur einmal im Leben“ („only once in a lifetime“)
stellt eine unzulässige Einschränkung des Asylrechts dar.

3. Bei der Identitätsfeststellung sind die Behörden in der Regel auf die
Zusammenarbeit mit Ländern angewiesen, die einen zweifelhaften Umgang
mit Menschenrechten pflegen. Hierzu steht im CEEP im Kapitel „Recht auf
Privatsphäre“: „PIRATEN lehnen den Austausch personenbezogener Daten mit
Ländern, die keinen wirksamen Grundrechtsschutz gewährleisten,
grundsätzlich ab, außer es liegt ein dringender Notfall vor.“ Dies
schließ einen Datenaustausch mit Herkunftsländern zum Zweck der
Identitätsfeststellung im Regelfall aus.

Viele Grüße,
Alexander


--
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