hamm AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Ortsgruppe Hamm (Nordrhein-Westfalen)
Listenarchiv
- From: Doris Prost <dorisprost AT gmail.com>
- To: Martin Böckel <martin.boeckel AT piratenpartei-nrw.de>
- Cc: Clay <geomar AT gmx-topmail.de>, "hamm AT lists.piratenpartei.de" <hamm AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Hamm] Mario B. Dringend.
- Date: Sun, 7 Oct 2012 18:13:30 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/private/hamm>
- List-id: "Ortsgruppe Hamm \(Nordrhein-Westfalen\)" <hamm.lists.piratenpartei.de>
Ahoi
So wie heute auch in dem Bericht im Stadtanzeiger steht haben 9 von 10 Mitarbeitern,
die gleichzeitig mit Bock ihre Tätigkeit beim kommunalen Ordnungsdienst aufgenommen haben, inzwischen schriftlich erklärt,
dass es sich um eine Beschäftigungsmaßnahme gehandelt habe. (Frage: Haben sie das schriftlich oder mündlich erfahren?)
Zwar soll es in den alten Arbeitsverträgen nicht vermerkt sein,
aber nach Sozialgesetzbuch III darf für Teilnehmer
in solchen Maßnahmen nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden. (Das haben wir am Mittwoch ja auch so erarbeitet.)
Laut Stadtanzeiger soll die Stadt jedoch die Verträge bereits am Anfang des Jahres um den Hinweis erweitert haben. (Würde ja unserer Forderung entsprechen.)
Aus meiner Sicht sollten wir Gespräche mit Bock bzw. einen seiner Anwälte, dem Jobcenter und der Stadt führen,
um sämtliche Unterlagen gesichtet zu haben und nicht auf Zuruf eine PM zu schreiben.
Gruß Doro
Am 7. Oktober 2012 17:12 schrieb Martin Böckel <martin.boeckel AT piratenpartei-nrw.de>:
Ich habe da noch keine Meinung zu. Ohne die Schriftstücke kann man das alles nicht wirklich abschätzen. Vielleicht sollte man sich mal die Schriftstücke (leer) von der Agentur schicken lassen um die "Deutlichkeit" zu prüfen... Wenn da nur Paragraphen drin stehen könnte man daraufhin handeln. Ansonsten finde ich die Stille von Herrn B. und seinen Anwälten doch eher alarmierend/stoppend.
Martin Böckel
Hamm/Westf.
Kommunalpolitik Hamm (Schwerpunkt ÖPNV)
RT LQFB-NRW
Am 07.10.2012 um 17:02 schrieb "Clay" <geomar AT gmx-topmail.de>:
> Ahoi. Dringend.
>
> Habe am Freitag mit Herrn B. gesprochen. Und er hat bestätigt, dass er keine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hat.
>
> Wir könnten also wie am Mittwoch besprochen fordern, dass bei solchen Maßnahmen der HartzIV-Empfänger schriftlich ausdrücklich bestätigen muss, dass ihm bewusst ist, dass er im Zeitraum dieses Beschäftigungsverhältnisses keine Arbeitslosenversicherung bezieht.
>
> Ich würde bei dieser Forderung auch gar nicht konkret auf diese Eingliederungsvereinbarung eingehen, sondern einfach fordern, dass er halt ausdrücklich Kenntnis nehmen muss von dem Nichterhalt der Arbeitslosenversicherung, und dass er das schriftlich bestätigen muss.
>
> Gesehen habe ich den Arbeitsvertrag und die leere Eingliederungsvereinbarung allerdings nicht. Herr B. hat mich an seinen Anwalt weiter verwiesen, der nicht antwortet. Auch Herr B. antwortet inzwischen nicht mehr. Ich glaube aber dennoch, dass es Gang und Gebe ist, den HartzIV-Empfängern keinerlei schriftliche Mitteilung über den Nichtempfang von Arbeitslosenversicherung zu geben und sich dieses bestätigen zu lassen.
>
> Aber ich habe eben nichts schriftliches. Was meint Ihr? Dennoch PM mit der oben genannten Forderung? Die PM sollte aber dann wohl innerhalb der ersten Hälfte der kommenden Woche raus.
>
>
> Viele Grüße
>
> Clay
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- Re: [Hamm] Mario B. Dringend., Martin Böckel, 07.10.2012
- Re: [Hamm] Mario B. Dringend., Doris Prost, 07.10.2012
- Re: [Hamm] Mario B. Dringend., K. J., 07.10.2012
- Re: [Hamm] Mario B. Dringend., Doris Prost, 07.10.2012
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