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hamm - [Hamm] Glasverbot

hamm AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ortsgruppe Hamm (Nordrhein-Westfalen)

Listenarchiv

[Hamm] Glasverbot


Chronologisch Thread 
  • From: Martin <geomar AT gmx-topmail.de>
  • To: hamm AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Hamm] Glasverbot
  • Date: Tue, 13 Mar 2012 21:37:15 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/private/hamm>
  • List-id: "Ortsgruppe Hamm \(Nordrhein-Westfalen\)" <hamm.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: gmx

Ahoi,

schaut mal, was ich hier grad gefunden hab:

Über
http://www.hamm.de/ortsrecht

bin ich auf das gestoßen:
http://www3.citeq.de/ortsrecht/satzung.php?id=20&stichtag=2012-03-13&stichworte=&suche_typ=1

=

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen im Gebiet der Stadt
Hamm sowie zum Schutz des Stadtgebietes vor Verunreinigungen (Straßen- und
Anlagenordnung)
vom 15. Juli 1998

§ 2
Verunreinigungen, Beschädigungen und sonstige Beeinträchtigungen

(1) Es ist untersagt:
a)Straßen und Anlagen zu verunreinigen, zu beschädigen oder außer an den
dafür kenntlich gemachten Stellen zu bekleben, zu behängen, zu bemalen, zu
verstellen,

e)scharfkantige, spitze oder anderweitig gefährliche Gegenstände
(insbesondere Spritzen) auf den Straßen und in den Anlagen wegzuwerfen oder
außer in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zurückzulassen.


§ 5
Verhalten auf Straßen und in Anlagen

(1) Verhaltensweisen, durch die andere Personen mehr als nach den Umständen
unvermeidbar gestört werden, insbesondere durch Lärmen, Gröhlen, Konsum
alkoholischer Getränke oder anderer Rauschmittel, aggressives Betteln
(unmittelbares Einwirken auf Passanten, insbesondere unter Mitführung von
Hunden, durch In-den-Weg-stellen, direktes Ansprechen oder Anfassen),
Aufdringlichkeiten (z.B. Anpöbeln oder Beschimpfen), sind auf Straßen und in
Anlagen verboten.

(2) Ständig wiederkehrende ortsfeste Ansammlungen von Personen, von denen
regelmäßig Störungen ausgehen, wie z.B. Verunreinigungen, Belästigung von
Passanten bei übermäßigem Konsum alkoholischer Getränke oder Genuß anderer
Rauschmittel oder aggressivem Betteln, sind verboten.

(3) Bänke dürfen nur zum Sitzen genutzt und nicht unbefugt von ihrem Standort
entfernt werden. Die Sitzflächen dürfen nicht betreten werden.

(4) Anlagen und Straßen dürfen - soweit nicht ausdrücklich etwas anderes
zugelassen ist - nicht zum Lagern und Nächtigen genutzt werden.


§ 20
Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 2 Abs. 1

8.entgegen § 5 Abs. 1 andere Personen mehr als nach den Umständen
unvermeidbar stört,


(2) Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 können mit einer Geldbuße bis zu
1.000,00 EURO geahndet werden, soweit andere Bestimmungen nicht eine höhere
Geldbuße vorsehen.

(3) Bei schwerwiegenden Verstößen beträgt die Geldbuße nicht unter 150,00
EURO. Das Zurücklassen von Exkrementen gem. Abs. 1 Ziff. 2 auf einer Fläche,
auf die Tiere nicht mitgenommen werden dürfen (§ 10 Abs. 3 und 4), gilt
regelmäßig als schwerwiegender Verstoß.

(4) Bei der Ausübung des Ermessensspielraums gemäß der Absätze 2 und 3 ist
der sozialen und gesundheitlichen Situation der ordnungswidrig Handelnden in
besonderer Weise Rechnung zu tragen.



Also wenn ich hier am Abend nichts übersehe... Wozu noch das Glasverbot?????


Scherben sind für mich scharfkantige Gegenstände. Und wenn sie nicht unter §2
Abs.1 e) fällt, dann dürfte eine zerbrochene Glasflasche eine Verunreinigung
nach §2 Abs.1 a) darstellen.

Und der Konsum von Alkoholika wird neben dem Gröhlen aufgeführt, sodass für
eine Störung der Konsum ohne Lautstärkeentwicklung nach §5 Abs.1 ausreichen
kann.


Seltsam seltsam seltsam



§5 Abs.4 könnte auch für Claudias Thema interessant sein.


Grüße

---
http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Clay
http://wiki.piratenpartei.de/Stammtisch_Hamm
Piratenpartei NRW
Klarmachen zum Ändern!



  • [Hamm] Glasverbot, Martin, 13.03.2012

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