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hamm - [Hamm] WG: Verteilung von Grundgesetzten im Rahmen des Wahlkampfes

hamm AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ortsgruppe Hamm (Nordrhein-Westfalen)

Listenarchiv

[Hamm] WG: Verteilung von Grundgesetzten im Rahmen des Wahlkampfes


Chronologisch Thread 
  • From: "Stefan" <conos84 AT gmail.com>
  • To: <unna AT lists.piratenpartei.de>
  • Cc: hamm AT lists.piratenpartei.de, dortmund AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Hamm] WG: Verteilung von Grundgesetzten im Rahmen des Wahlkampfes
  • Date: Fri, 12 Feb 2010 19:36:38 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/mailman/private/hamm>
  • List-id: "Ortsgruppe Hamm \(Nordrhein-Westfalen\)" <hamm.lists.piratenpartei.de>

Ahoi,

 

also ist das „nicht Verteilen dürfen“ totaler Blödsinn.

 

Und das man keine Aufkleber draufmachen darf stimmt wohl auch nicht, sonst hätte er dies wohl gesagt.

 

Mfg

Stefan

 

 

Von: Dreike, Oliver [mailto:oliver.dreike AT bpb.bund.de]
Gesendet: Freitag, 12. Februar 2010 16:13
An: Stefan Diekmann
Betreff: AW: Verteilung von Grundgesetzten im Rahmen des Wahlkampfes

 

 

 

 Guten Tag und Ahoi Herr Diekmann,

 

 bitte bestellen Sie einfach über www.bpb.de., Sie können über unsere Page bis zu 99 Ex. bestellen.

 Wenn Sie mehr Ex. benötigen, bestellen Sie bitte über mich.

 

 Bürger/innen Ihre eigene Verfassung zu überreichen, ist wahrscheinlich das legalste was man machen kann ;-)  Obwohl es da ja keine Rangfolge gibt.

 Da haben wir nix dagegen.

 

 Für Rückfragen bin ich gerne für Sie erreichbar.

 Herzliche Grüße,

 Oliver Dreike


 Bundeszentrale für politische Bildung
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Von: Stefan Diekmann [mailto:stefan.diekmann AT googlemail.com]
Gesendet: Freitag, 5. Februar 2010 21:31
An: info
Betreff: Verteilung von Grundgesetzten im Rahmen des Wahlkampfes

Sehr geehrte Damen und Herren, 

wir würden gerne im Zuge der politischen Aufklärung und des

Wahlkampfes für die Piratenpartei Grundgesetzte an die Bürger verteilen. 

Es geht herbei um Ihren frei verfügbaren Artikel:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Bestellnummer 5700.

Meine Frage ist daher in welchem Rahmes dies gestattet ist. 

Dürfen wir diese nur Auslegen oder auch aktiv an die Bürger

verteilen? 

Außerdem würden wir gerne einen kleinen Aufkleber mit dem

Parteilogo anbringen. 

Bitte klären Sie mich hier über die rechtliche Lage auf.

 

Mit freundlichem Gruß 

Stefan Diekmann




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