duesseldorf AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kreisverband Düsseldorf - INFO - (Nordrhein-Westfalen)
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- Subject: [Düsseldorf] Polizeiliche "Vermessung" von Atomkraftgegnern
- Date: Sat, 6 Nov 2010 14:14:54 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/mailman/private/duesseldorf>
- List-id: Ortsgruppe Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) <duesseldorf.lists.piratenpartei.de>
Hi,
ist zwar nicht mehr ganz neu, aber trotzdem gut zu wissen: http://www.lto.de/de/html/nachrichten/1738/polizeiliche-vermessung-von-atomkraftgegnern/
Zitat:
Bald rollen die nächsten Castor-Transporte zum Endlager Gorleben, die ersten Demonstrationen finden schon statt. Die Polizei in Niedersachsen hat schon vorab aktenkundige Umweltaktivisten zu "erkennungsdienstlichen Maßnahmen" vorgeladen. Klaus Weber erklärt, warum es dabei um mehr als das bloße Erfassen von Fingerabdrücken geht.
Die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 des Grundgesetzes (GG) garantiert die Teilnahme an Versammlungen friedlicher Art. Dabei beginnt dieser Schutz nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits im Vorfeld der Versammlung. Die Anreise zu einer Versammlung ist wie auch das Zusammenkommen zu dieser grundrechtlich ebenso geschützt wie auch die Werbung dafür. Denn der gesamte Vorgang des Sich-Versammelns genießt nach Art. 8 grundrechtlichen Schutz.
Diesen Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht erst kürzlich wieder in einem versammlungsrechtlichen Beschluss (vom 12.5.2010, Az. 1 BvR 2636/04) betont. Es ging bei dieser Verfassungsbeschwerde um eine Auflage nach § 15 Abs. 1 VersG gegenüber Versammlungsteilnehmern: Alle teilnehmenden Personen sollten vor Beginn der Versammlung polizeilich durchsucht werden.
Diese Auflage greift in die Versammlungsfreiheit ein, da sie den freien Zugang zu der Versammlung behindert. Außerdem entfaltet sie einschüchternde und diskriminierende Wirkung, weil potentielle Teilnehmer von einer Teilnahme abgehalten werden.
Zwar dienen polizeiliche Durchsuchungen im Vorfeld nur dazu, es den Teilnehmern zu ermöglichen, von ihrer Versammlungsfreiheit friedlich Gebrauch zu machen. Jedoch fehlten im konkreten Fall tatsächliche und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür, dass die Teilnehmer der geplanten Versammlung wegen der Möglichkeit von Gegendemonstranten überhaupt "Gegenstände zur Schutz- und Trutzwehr" mit sich führen wollten.
Sind Demonstranten potentielle Straftäter?
Nun wurden schon im Vorfeld geplanter Demonstrationen gegen Castor-Transporte in Niedersachsen etliche Personen zur "polizeilichen Vermessung" vorgeladen. Die Behörden beriefen sich dabei auf § 81 b StPO. Nach dieser Vorschrift dürfen, soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist, Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden.
Nach Medienberichten ist allerdings keiner der Betroffenen bisher strafrechtlich verurteilt worden. Es gab nur Ermittlungsverfahren, die aber alle mangels hinreichendem Tatverdacht oder wegen geringer Schuld eingestellt wurden. Trotzdem begründen die Behörden die Vorladung jetzt mit der effektiven Vorsorge zur Verhinderung von Straftaten bei Versammlungen. Es handele sich dabei nur um einen geringen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der betreffenden Personen.
Diese sind nicht bei der Polizei erschienen, sondern haben mittlerweile Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.
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Zitat-Ende
Matthes
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When the government fears the people, there is liberty. When the people fear the government, there is tyranny.
(Samuel Adams)
They that can give away essential liberty to obtain a little temporarily safety, deserve neither liberty nor security.
(Benjamin Franklin - engraved on the Statue of Liberty)
- [Düsseldorf] Polizeiliche "Vermessung" von Atomkraftgegnern, Mainframer, 06.11.2010
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