duesseldorf AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kreisverband Düsseldorf - INFO - (Nordrhein-Westfalen)
Listenarchiv
- From: "f.grenda" <f.grenda AT piratenpartei-nrw.de>
- To: "Ortsgruppe Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)" <duesseldorf AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Düsseldorf] Fwd: Landtagswahl 2010
- Date: Sat, 17 Apr 2010 14:54:08 +0200 (CEST)
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/mailman/private/duesseldorf>
- List-id: Ortsgruppe Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) <duesseldorf.lists.piratenpartei.de>
---------- Ursprüngliche Nachricht ----------
Von: Andrea Schwarz <andrea.schwarz AT duesseldorf.de>
An: f.grenda AT piratenpartei-nrw.de
Datum: 1. April 2010 um 14:47
Betreff: Landtagswahl 2010
Sehr geehrter Herr Grenda,
Ich bestätige hiermit, dass die von Ihnen im Rahmen des Wahlkampfes
zur Landtagswahl 2010 bis zum 07.05.2010 durchgeführten Infostände nach
§ 6 Nr. 4 der Sondernutzungssatzung keiner Sondernutzungserlaubnis
bedürfen.
Dabei bitte ich jedoch folgende Grundsätze zu beachten:
Vor Durchführung der jeweiligen Informationsstände sind der genaue
Standort und das Datum sowie die Uhrzeit dem Ordnungsamt unter der
Fax-Nummer 89-29239 oder per Email an die Adresse
sondernutzung.ordnungsamt AT duesseldorf.de mitzuteilen.
Auf reinen Gehwegen ist für Fußgänger eine Restbreite von mindestens
2,50 m freizuhalten.
In Fußgängerzonen sowie auf Gehwegen der Schadowstraße, Königsallee,
Nordstraße und Münsterstraße ist eine Restbreite von mindestens 4,00 m
freizuhalten. Sind in diesen Bereichen Baumscheiben vorhanden, ist der
Stand in deren Verlängerung aufzustellen.
Notausgänge, Schaufenster und Eingänge sowie Rettungswege sind
freizuhalten.
Sollte der ausgesuchte Platz bereits belegt sein, ist ein Standort in
einer Entfernung - je nach Örtlichkeit- von mindestens 5,00 m
einzunehmen. Auch ansonsten ist größtmögliche gegenseitige
Rücksichtnahme erforderlich.
Den Weisungen der Polizei oder den Mitarbeitern des Ordnungsamtes ist
Folge zu leisten.
Evtl. Beschädigungen, die auf die Errichtung des Informationsstandes
zurückzuführen sind, gehen zu Ihren Lasten. Nach Durchführung des
Informationsstandes ist für eine ordnungsgemäße Reinigung des
Straßenraumes zu sorgen.
Unberücksichtigt bleibt die etwaige Anmeldepflicht nach dem Gesetz über
Versammlungen und Aufzüge. Die Prüfung und Einstufung, ob eine
Anmeldepflicht nach Versammlungsgesetz vorliegt, obliegt alleine der
zuständigen Polizeibehörde.
Bitte halten Sie Ausdrucke dieser Mail für den Fall von Kontrollen an
den Ständen bereit.
Gleiches gilt für die Durchfahrt der Fahrzeuge B-RF 3993 und den
Anhänger WI-AC5220, auch hier bei Bedarf diese Mail vorlegen
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Schwarz
Landeshauptstadt Düsseldorf
Der Oberbürgermeister
Ordnungsamt
Sondernutzung 32/32
Worringer Straße 111
40210 Düsseldorf
Tel. +49-(0)211-89-93693
Fax +49-(0)211-89-29387
eMail: Andrea.Schwarz AT duesseldorf.de
http://www.duesseldorf.de/buergerinfo/32/index.shtml
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- [Düsseldorf] Fwd: Landtagswahl 2010, f.grenda, 17.04.2010
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