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duesseldorf - [Düsseldorf] Fwd: [Piraten NRW] WG: Verteilung von Grundgesetzten im Rahmen des Wahlkampfes

duesseldorf AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Düsseldorf - INFO - (Nordrhein-Westfalen)

Listenarchiv

[Düsseldorf] Fwd: [Piraten NRW] WG: Verteilung von Grundgesetzten im Rahmen des Wahlkampfes


Chronologisch Thread 
  • From: Bastel <piratenbraut AT tbbd.de>
  • To: duesseldorf AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Düsseldorf] Fwd: [Piraten NRW] WG: Verteilung von Grundgesetzten im Rahmen des Wahlkampfes
  • Date: Sat, 13 Feb 2010 13:42:32 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/mailman/private/duesseldorf>
  • List-id: Ortsgruppe Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) <duesseldorf.lists.piratenpartei.de>

Und noch was zur allgemeinen Info

================================

Von: Dreike, Oliver [mailto:oliver.dreike AT bpb.bund.de]
Gesendet: Freitag, 12. Februar 2010 16:13
An: Stefan Diekmann
Betreff: AW: Verteilung von Grundgesetzten im Rahmen des Wahlkampfes


Guten Tag und Ahoi Herr Diekmann,

bitte bestellen Sie einfach über www.bpb.de., Sie können über unsere Page
bis zu 99 Ex. bestellen.

Wenn Sie mehr Ex. benötigen, bestellen Sie bitte über mich.

Bürger/innen Ihre eigene Verfassung zu überreichen, ist wahrscheinlich das
legalste was man machen kann ;-) Obwohl es da ja keine Rangfolge gibt.

Da haben wir nix dagegen.
Für Rückfragen bin ich gerne für Sie erreichbar.

Herzliche Grüße,

Oliver Dreike


Bundeszentrale für politische Bildung
Referat Z/2 (Haushalt/Vertrieb)
Adenauerallee 86
53113 Bonn

Tel +49 (0) 22899/515-246 oder 0228-3691-0
Fax +49 (0) 22899/515-113
dreike AT bpb.de
www.bpb.de

bpb-Newsletter hier bestellen:
www.bpb.de/newsletter

Was denkt Europa?
Die europäische Presseschau der bpb
www.eurotopics.net







_____

Von: Stefan Diekmann [mailto:stefan.diekmann AT googlemail.com]
Gesendet: Freitag, 5. Februar 2010 21:31
An: info
Betreff: Verteilung von Grundgesetzten im Rahmen des Wahlkampfes

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir würden gerne im Zuge der politischen Aufklärung und des

Wahlkampfes für die Piratenpartei Grundgesetzte an die Bürger verteilen.

Es geht herbei um Ihren frei verfügbaren Artikel:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Bestellnummer 5700.

Meine Frage ist daher in welchem Rahmes dies gestattet ist.

Dürfen wir diese nur Auslegen oder auch aktiv an die Bürger

verteilen?

Außerdem würden wir gerne einen kleinen Aufkleber mit dem

Parteilogo anbringen.

Bitte klären Sie mich hier über die rechtliche Lage auf.



Mit freundlichem Gruß

Stefan Diekmann


===8<============== Ende des Original Nachrichtentextes =============

Zur Information

 

Mfg Stefan

 

Von: Dreike, Oliver [mailto:oliver.dreike AT bpb.bund.de]
Gesendet: Freitag, 12. Februar 2010 16:13
An: Stefan Diekmann
Betreff: AW: Verteilung von Grundgesetzten im Rahmen des Wahlkampfes

 

 

 

 Guten Tag und Ahoi Herr Diekmann,

 

 bitte bestellen Sie einfach über www.bpb.de., Sie können über unsere Page bis zu 99 Ex. bestellen.

 Wenn Sie mehr Ex. benötigen, bestellen Sie bitte über mich.

 

 Bürger/innen Ihre eigene Verfassung zu überreichen, ist wahrscheinlich das legalste was man machen kann ;-)  Obwohl es da ja keine Rangfolge gibt.

 Da haben wir nix dagegen.

 

 Für Rückfragen bin ich gerne für Sie erreichbar.

 Herzliche Grüße,

 Oliver Dreike


 Bundeszentrale für politische Bildung
 Referat Z/2 (Haushalt/Vertrieb)
 Adenauerallee 86
 53113 Bonn

 Tel  +49 (0) 22899/515-246 oder 0228-3691-0
 Fax +49 (0) 22899/515-113
 dreike AT bpb.de
 www.bpb.de

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 www.bpb.de/newsletter

 Was denkt Europa?
Die europäische Presseschau der bpb
www.eurotopics.net

 

 


Von: Stefan Diekmann [mailto:stefan.diekmann AT googlemail.com]
Gesendet: Freitag, 5. Februar 2010 21:31
An: info
Betreff: Verteilung von Grundgesetzten im Rahmen des Wahlkampfes

Sehr geehrte Damen und Herren, 

wir würden gerne im Zuge der politischen Aufklärung und des

Wahlkampfes für die Piratenpartei Grundgesetzte an die Bürger verteilen. 

Es geht herbei um Ihren frei verfügbaren Artikel:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Bestellnummer 5700.

Meine Frage ist daher in welchem Rahmes dies gestattet ist. 

Dürfen wir diese nur Auslegen oder auch aktiv an die Bürger

verteilen? 

Außerdem würden wir gerne einen kleinen Aufkleber mit dem

Parteilogo anbringen. 

Bitte klären Sie mich hier über die rechtliche Lage auf.

 

Mit freundlichem Gruß 

Stefan Diekmann

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Nordrhein-Westfalen AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/nordrhein-westfalen


  • [Düsseldorf] Fwd: [Piraten NRW] WG: Verteilung von Grundgesetzten im Rahmen des Wahlkampfes, Bastel, 13.02.2010

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