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duesseldorf - [Düsseldorf] Genehmigung angekommen

duesseldorf AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Düsseldorf - INFO - (Nordrhein-Westfalen)

Listenarchiv

[Düsseldorf] Genehmigung angekommen


Chronologisch Thread 
  • From: Dave-Kay <davekay.de AT gmail.com>
  • To: Ortsgruppe Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) <duesseldorf AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Düsseldorf] Genehmigung angekommen
  • Date: Fri, 11 Sep 2009 15:17:09 +0200
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  • List-archive: <http://service.piratenpartei.de/mailman/private/duesseldorf>
  • List-id: Ortsgruppe Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) <duesseldorf.lists.piratenpartei.de>

Hallo,

Grumpy hat heute Mittag vom Ordnungsamt die Generalgenehmigung bekommen.
Wortlaut anbei!
Offen ist noch das gläserne Mobil....
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Sehr geehrter Herr Grenda,

ich bestätige hiermit, dass die von Ihnen im Rahmen des Wahlkampfes zur
Bundestagswahl 2009 bis zum 26.09.2009 durchgeführten Infostände nach §
6 Nr. 4 der Sondernutzungssatzung keiner Sondernutzungserlaubnis
bedürfen.
Dabei bitte ich jedoch folgende Grundsätze zu beachten:

1. Vor Durchführung der jeweiligen Informationsstände sind der genaue
Standort und das Datum sowie die Uhrzeit dem Ordnungsamt unter der
Fax-Nummer 89-29239 oder per Email an die Adresse
sondernutzung.ordnungsamt AT duesseldorf.de mitzuteilen.

2. Auf reinen Gehwegen ist für Fußgänger eine Restbreite von mindestens
2,50 m freizuhalten.

3. In Fußgängerzonen sowie auf Gehwegen der Schadowstraße, Königsallee,
Nordstraße und Münsterstraße ist eine Restbreite von mindestens 4,00 m
freizuhalten. Sind in diesen Bereichen Baumscheiben vorhanden, ist der
Stand in deren Verlängerung aufzustellen.

4. Notausgänge, Schaufenster und Eingänge sowie Rettungswege sind
freizuhalten.

5. Sollte der ausgesuchte Platz bereits belegt sein, ist ein Standort
in einer Entfernung - je nach Örtlichkeit- von mindestens 5,00 m
einzunehmen. Auch ansonsten ist größtmögliche gegenseitige
Rücksichtnahme erforderlich.

6. Den Weisungen der Polizei oder den Mitarbeitern des Ordnungsamtes
ist Folge zu leisten.

7. Evtl. Beschädigungen, die auf die Errichtung des Informationsstandes
zurückzuführen sind, gehen zu Ihren Lasten. Nach Durchführung des
Informationsstandes ist für eine ordnungsgemäße Reinigung des
Straßenraumes zu sorgen.

Unberücksichtigt bleibt die etwaige Anmeldepflicht nach dem Gesetz über
Versammlungen und Aufzüge. Die Prüfung und Einstufung, ob eine
Anmeldepflicht nach Versammlungsgesetz vorliegt, obliegt alleine der
zuständigen Polizeibehörde.

Bitte halten Sie Ausdrucke dieser Mail für den Fall von Kontrollen an
den Ständen bereit.





Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Weegen

Landeshauptstadt Düsseldorf
Ordnungsamt
32/32 - Sondernutzungen
Heinrich-Ehrhardt-Straße 61
40468 Düsseldorf


Tel. +49-211-89-93275
Fax +49-211-89-29239
E-Mail: juergen.weegen AT duesseldorf.de http://www.duesseldorf.de
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Gruß
Kai



  • [Düsseldorf] Genehmigung angekommen, Dave-Kay, 11.09.2009

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