duesseldorf AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kreisverband Düsseldorf - INFO - (Nordrhein-Westfalen)
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- From: piraten <piraten AT snowdiver.de>
- To: "Ortsgruppe Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)" <duesseldorf AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Düsseldorf]Fristen für Santzungsänderungsanträge
- Date: Thu, 9 Jul 2009 21:21:47 +0200
- List-archive: <http://service.piratenpartei.de/mailman/private/duesseldorf>
- List-id: Ortsgruppe Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) <duesseldorf.lists.piratenpartei.de>
Hallo zusammen,
wir hatten soeben beim Crew-Treffen der Crew Duesseldorf die Fragen, welche Fristen für einen Satzungsänderungsantrag der Satzung de Landesverbands NRW gelten.
Hier die genaue Information: Siehe $12 (3)
§12 Satzungs- UND Programmänderung
(1) Änderungen der Landessatzung und des Landesprogramms können nur von einer Landesmitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
(2) Besteht die dringende Erfordernis einer Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms zwischen zwei Parteitagen, so kann die Landessatzung oder das Landesprogramm auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.
(3) Über einen Antrag auf Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms auf einer Landesmitgliederversammlung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens 10 Tage vor Beginn der Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand eingegangen ist.
(4) Satzungs- und Programmänderungen können nur von Mitgliedern des Landesverband Nordrhein-Westfalen eingereicht werden.
Gruß
Ralf
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Ralf Gloerfeld
Piratenpartei Deutschland
Landesverband NRW
Crew Düsseldorf
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- [Düsseldorf]Fristen für Santzungsänderungsanträge, piraten, 09.07.2009
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