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bzv-stuttgart - [Bzv-stuttgart] heise online: SPD-Netzpolitiker stecken Linie zur Vorratsdatenspeicherung ab

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Betreff: Bzv-stuttgart mailing list

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[Bzv-stuttgart] heise online: SPD-Netzpolitiker stecken Linie zur Vorratsdatenspeicherung ab


Chronologisch Thread 
  • From: Stefan Heidrich <stefan AT piraten-main-tauber.de>
  • To: bw-lauda AT lists.piratenpartei.de,bzv-stuttgart AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Bzv-stuttgart] heise online: SPD-Netzpolitiker stecken Linie zur Vorratsdatenspeicherung ab
  • Date: Wed, 31 Aug 2011 19:36:44 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/bzv-stuttgart>
  • List-id: <bzv-stuttgart.lists.piratenpartei.de>

Diese Meldung aus heise online wurde Ihnen von "Stefan Heidrich
<stefan AT piraten-main-tauber.de>" gesandt. Wir weisen darauf hin, dass die
Absenderangabe nicht verifiziert ist. Sollten Sie Zweifel an der
Authentizität des Absenders haben, ignorieren Sie diese E-Mail bitte.
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31.08.2011 16:25

SPD-Netzpolitiker stecken Linie zur Vorratsdatenspeicherung ab

Die Sozialdemokraten befürworten die Speicherung von IP-Adressen auf Vorrat.
Der Gesprächskreis "Netzpolitik und Digitale Gesellschaft" beim
SPD-Parteivorstand hat einen "Musterantrag[1]" vorgelegt, demzufolge
IP-Adressen gespeichert werden dürfen. "Die Beauskunftung von
Anschlussinhabern anhand einer IP-Adresse kann als milderes und weniger
eingriffsintensives Mittel zur Aufklärung von Straftaten genutzt werden",
heißt es in dem Papier. Ein Abruf der Internet-Verbindungsdaten sollte jedoch
nur innerhalb einer "angemessenen" Frist erfolgen dürfen.

Die Sammlung von IP-Adressen durch Webseiten-Betreiber oder Zugangsanbieter
ist seit Jahren heftig umstritten. Das Berliner Amtsgericht urteilte[2] 2007
auf Antrag des im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat[3]) aktiven
Juristen Patrick Breyer, dass die Kennungen nicht über das Ende eines
konkreten Nutzungsvorgangs hinaus aufbewahrt werden dürfen. Andernfalls könne
das Surf- und Suchverhalten von Internetnutzern detailliert nachvollzogen
werden, befanden die Richter. Mit den Netzkennungen sahen sie es "durch die
Zusammenführung der personenbezogenen Daten mit Hilfe Dritter ohne großen
Aufwand in den meisten Fällen möglich", Surfer zu identifizieren. Es sei von
einer klaren "Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung"
auszugehen.

Die SPD-Netzpolitiker Henning Tillmann, Alvar Freude und Jan Mönikes halten
in einer Erläuterung[4] (PDF-Datei) des Antrags dagegen, dass es bei
Internet-Delikten besonders wichtig sei, eine Zuordnung von der IP-Adresse zu
einem Netzanschluss herzustellen. Diese IP-Speicherung sei "jahrelang üblich
und ein wichtiges Instrument bei der Ermittlung von Straftätern" gewesen. Der
Eingriff in die Privatsphäre der Bürger falle dagegen "relativ gering" aus,
"da nur nach einer konkreten Tat ein Rückschluss auf den Täter möglich ist".
Die "gefürchtete Totalüberwachung" bleibe ausgeschlossen.

E-Mail-Verbindungsdaten sowie Standortdaten aus dem Mobilfunk sollen laut
Antrag außen vor bleiben. Vor allem die Speicherung von Funkzellen bei der
Nutzung von Handys ermögliche die Erstellung umfassender Bewegungsprofile,
lautet die Begründung. Generell dürfe der Abruf von Verbindungsdaten nur bei
Verdacht auf schwerste Straftaten erfolgen. Auskünfte für
Ordnungswidrigkeiten und zivilrechtliche Zwecke wie die Verfolgung von
Urheberrechtsverletzungen müssten ausgeschlossen werden. Über einen Zugang zu
den Nutzerspuren habe in jedem Fall ein Richter zu entscheiden. Zudem seien
die Bestimmungen zum technischen Datenschutz gemäß der Vorgaben[5] des
Bundesverfassungsgerichts auszubauen.

Die von der FDP im Streit mit dem Koalitionspartner auf Bundesebene
befürwortete[6] Aufzeichnung von Verbindungs- und Standortdaten in einem
konkreten Verdachtsfall auf Zuruf von Strafverfolgern hin lehnt das Papier
ab. Dabei handle es sich um einen "Wolf im Schafspelz", schreibt Tillmann.
Mit einem solchen "Quick Freeze"-Verfahren bestehe die Gefahr, dass sehr viel
mehr gespeichert und weitergegeben werde als anlassbezogen erforderlich,
erläuterte[7] Freude im Vorfeld. Die EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung[8] wollen die SPD-Netzexperten grundlegend
überarbeitet wissen. Die Umsetzung sei den Mitgliedsstaaten zu überlassen,
die maximale Speicherfrist von 24 auf sechs Monate abzusenken.

Insgesamt soll der Antrag, der einer Initiative der SPD-Fraktion in der
Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" des Bundestags
ähnelt, zu einer "differenzierten" Betrachtung der Vorratsdatenspeicherung
führen. Er ist offenbar auch beim nordrhein-westfälischen Innenminister Ralf
Jäger auf Wohlwollen gestoßen. Ein Gespräch am Dienstag mit dem ebenfalls der
SPD angehörenden Regierungsvertreter und Abgesandten des Landeskriminalamts
(LKA) sei "äußerst positiv" verlaufen, schreibt Tillmann in einer ins Netz[9]
entfleuchten E-Mail an Mitstreiter. Knackpunkt sei der Ausschluss der
Ortungsdaten, aber auch hier werde es bei Jäger wohl ein Nachdenken geben.
Die Depesche hält weiter fest, dass die Gesprächspartner überrascht gewesen
seien, nicht Leuten vom "AK Vorrat" gegenüberzusitzen. Die Vereinigung von
Bürgerrechtlern und Datenschützern lehnt jede Form der
Vorratsdatenspeicherung aufgrund ihres tief in die Freiheitsrechte
einschneidenden Charakters ab
.

In Internetkreisen wird der Plan bereits kontrovers diskutiert. Blogger wie
Fefe sprechen sich gegen den Kompromissvorschlag der SPD aus und stempeln[10]
diese als "Verräterpartei" ab. Auch der IT-Fachanwalt Thomas Stadler sieht
den Ansatz der Sozialdemokraten für eine "Vorratsdatenspeicherung light"
skeptisch[11]. IP-Adressen spielen ihm zufolge im Bereich der
Schwerstkriminalität praktisch keine Rolle. Dort stünden den Ermittlern schon
eine Fülle von Befugnissen zum Abhören der Telekommunikation zur Verfügung.
Die Sammlung der Netzkennungen sei daher "nur im Bereich der
Massenkriminalität sinnvoll". Da der Vorschlag dennoch beträchtlich in
Grundrechte eingreife, könne er kaum als "differenziert" betrachtet werden.
(Stefan Krempl)
/


(vbr[12])







URL dieses Artikels:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/SPD-Netzpolitiker-stecken-Linie-zur-Vorratsdatenspeicherung-ab-1334236.html



Links in diesem Artikel:

[1]
http://www.henning-tillmann.de/2011/08/spd-musterantrag-zur-vorratsdatenspeicherung/
[2]
http://www.heise.de/meldung/Berliner-Amtsgericht-verbietet-Speichern-von-personenbezogenen-Daten-180868.html
[3] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/
[4] http://blog.odem.org/download/VDS-NRW--Infozettel.pdf
[5]
http://www.heise.de/meldung/Bundesverfassungsgericht-legt-Huerde-fuer-kuenftige-Vorratsdatenspeicherung-hoch-944021.html
[6]
http://www.heise.de/meldung/FDP-Quick-Freeze-als-verfassungskonforme-Alternative-zur-Vorratsdatenspeicherung-1134049.html
[7]
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2011-01/quick-freeze-vorratsdaten%20-2/komplettansicht
[8]
http://www.heise.de/meldung/EU-Rat-nickt-Richtlinie-zur-Vorratsdatenspeicherung-ab-177825.html
[9] http://pastebin.com/PsUs0gP3
[10] http://blog.fefe.de/?ts=b0a3d4a3
[11]
http://www.internet-law.de/2011/08/brauchen-wir-eine-differenzierte-betrachtung-zur-vorratsdatenspeicherung.html
[12] mailto:vbr AT ct.de

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  • [Bzv-stuttgart] heise online: SPD-Netzpolitiker stecken Linie zur Vorratsdatenspeicherung ab, Stefan Heidrich, 31.08.2011

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