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bzv-stuttgart - Re: [Bzv-stuttgart] neues Bürgerbegehren zu S21

bzv-stuttgart AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bzv-stuttgart mailing list

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Re: [Bzv-stuttgart] neues Bürgerbegehren zu S21


Chronologisch Thread 
  • From: "Stefan Urbat (Orca)" <stefan.urbat AT piratenpartei-bw.de>
  • To: Thimat <Thimat AT gmx.de>, Mailingliste Piraten Stuttgart <bw-stuttgart AT lists.piratenpartei.de>
  • Cc: Mailingliste BzV Stuttgart <bzv-stuttgart AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Bzv-stuttgart] neues Bürgerbegehren zu S21
  • Date: Mon, 14 Feb 2011 23:08:06 +0100 (CET)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/bzv-stuttgart>
  • List-id: <bzv-stuttgart.lists.piratenpartei.de>

Hallo,

On Mon, 14 Feb 2011, Thimat wrote:

In einem Artikel der Stuttgarter Zeitung wird das ganze - wie ich finde -
recht gut zusammengefasst:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2815750_0_9582_-finanzierung-von-stuttgart-21-land-und-ob-schuster-wehren-sich.html

Ansonsten ist der Frage & Antwort Teil auf der Seite recht ergiebig.

Auch wenn ich nur juristischer Laie bin: das ist ein ebenso ernsthafter wie aussichtsreicher Versuch, das Projekt zu Fall zu bringen.

Mir war immer klar, dass man "nur" einen der großen Projektpartner (Bahn, Bund, Land, Stadt) herausbrechen muss, um S21 wie ein Kartenhaus zum Einsturz zu bringen.

Der übliche Weg, das Bürgerbegehren als unzulässig zu brandmarken, wird dem bürgerfeindlichen Stuttgarter OB Schuster und seinen Gemeinderatsspießgesellen von CDU, SPD, FDP und Freien Wählern diesmal sehr schwer fallen, zumal anschließend noch das Regierungspräsidium Stuttgart und das Verwaltungsgericht Stuttgart mit diesem völlig anderen Anliegen als 2007 angerufen werden können.

Also ich beginne jetzt mit der Unterschriftensammlung privat und am Infostand, den Versuch ist es wert und die Unterstützung der Mehrheit der Stuttgarter sicher (ich erinnere an die über 60000 bei 20000 nötigen gültigen UUs damals 2007).

Das Land ist halt nicht bewegbar, da bekanntlich Volksentscheide in BW praktisch nicht möglich sind.

Alles Gute, Stefan

P.S. nur Bürger mit Hauptwohnsitz in Stuttgart seit mindestens drei Monaten sind stimmberechtigt, aber wie bei Kommunalwahlen auch hier lebende EU-Ausländer, somit nicht nur Deutsche, das macht in der Landeshauptstadt auch einen quantitativen Unterschied, das könnt Ihr mir glauben!

P.S.2 ich schlage vor, die weitere Erörterung auf die Liste bw-stuttgart zu begrenzen, da die anderen BWer hier leider nichts zu sagen haben...



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