Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

bzv-freiburg - Re: [BZV-FR] Eltern haften für ihre Kinder ...

bzv-freiburg AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste des Bezirksverband Freiburg

Listenarchiv

Re: [BZV-FR] Eltern haften für ihre Kinder ...


Chronologisch Thread 
  • From: "S. Schumacher" <schumacher AT piratenpartei-loerrach.de>
  • To: Mailingliste des Bezirksverband Freiburg <bzv-freiburg AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [BZV-FR] Eltern haften für ihre Kinder ...
  • Date: Fri, 15 Jan 2016 10:33:28 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/bzv-freiburg>
  • List-id: Mailingliste des Bezirksverband Freiburg <bzv-freiburg.lists.piratenpartei.de>
  • Openpgp: id=09EFF2F872B682126C02C3FA38EE152730D6D5BE
  • Organization: Piratenpartei Lörrach

Hi Zusammen,

@Stefan & @Laser Thx für eure Antworten.

Am 14.01.2016 um 14:58 schrieb Jochen Schmidberger:
> Hoi!
>
>
> Am 14.01.2016 um 14:47 schrieb Stefan Lau:
>> Hi!
>>
>> In diesem Fall geht es um erwachsene Kinder. In den vorherigen Fällen
>> ging es meist um minderjährige Kinder. Somit sind die Fälle nicht 1:1
>> vergleichbar.
>>


Danke für die Info, denn dies ging aus der DPA Meldung nicht eindeutig
hervor.


> Beweislastumkehr?
>
> Diese Argumentation kennt man bisher nur vom MIV.
> Wenn der Halter eines Fahrzeugs sich weigert, den Fahrer zu nennen, muß
> er die Strafe zahlen.
> Bei "Cybercrime" mußte afaik bisher der Rechteinhaber nachweisen, wer
> die Verletzung begangen hat.
> Hier wird analog zum Autoverkehr argumentiert, daß der "Halter" des
> Internet-Anschlußes in Haftung genommen wird.
> Klar - wenn beide Gebiete ein Ministerium sind^^
>

LG
Sabin








Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang