bzv-freiburg AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste des Bezirksverband Freiburg
Listenarchiv
- From: Jan Darmochwal <jdarmochwal AT gmx.de>
- To: bzv-freiburg AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [BZV-FR] Geschäftsordnung - Wahlen
- Date: Sat, 5 Jun 2010 14:07:33 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/bzv-freiburg>
- List-id: Mailingliste des in Gründung befindlichen Bezirksverband im Regierungsbezirk Freiburg <bzv-freiburg.lists.piratenpartei.de>
Hallo!
In §2, 5. der vorgeschlagenen GO auf
http://wiki.piratenpartei.de/Stammtisch_Freiburg/Bezirksverband_Freiburg/Gr%C3%BCndungsversammlung#Gesch.C3.A4ftsordnung
heißt es:
| Bei einer Wahl für ein einzelnes Parteiamt oder mehrere gleiche
| Parteiämter kann für jeden der Kandidaten auf einem Stimmzettel
| gestimmt werden. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Die
| Stimmenanzahl muss jedoch mehr als der Hälfte der Anzahl der
| gültigen abgegebenen Stimmzettel entsprechen. Sind nicht alle Ämter
| besetzt, so findet ein weiterer Wahlgang statt.
1. Das kann so verstanden werden, dass bei einer Wahl für mehrere
Ämter nur der Kandidat (Einzahl) gewählt ist, der die meisten
Stimmen erhält.
2. Wir haben vergessen anzugeben, was bei Stimmgleichheit passiert.
Es gibt jetzt viele Möglichkeiten, was wir machen könnten:
1. wir ignorieren das Problem
2. wir ändern den Text
3. jemand (z.B. ich) stellt morgen einen Antrag auf Änderung der GO
4. jemand stellt einen Antrag auf Änderung der GO - aber nur, wenn
wir Wahlen für mehrere gleich Ämter haben
Irgendwelche Vorschläge?
Ich habe mal zwei mögliche Alternativen angefügt:
Alternative 1:
Bei einer Wahl für ein einzelnes Parteiamt oder mehrere gleiche
Parteiämter kann für jeden der Kandidaten auf einem Stimmzettel
gestimmt werden. Gewählt sind die Kandidaten mit den meisten
Stimmen. Die Stimmenanzahl muss jedoch mehr als der Hälfte der
Anzahl der gültigen abgegebenen Stimmzettel entsprechen. Bei
Stimmgleichheit findet eine Stichwahl statt, wenn diese nötig ist.
Sind nicht alle Ämter besetzt, so findet ein weiterer Wahlgang zur
Vergabe der unbesetzten Ämter statt.
Alternative 2:
Gewählt ist, wessen Stimmenanzahl die Hälfte der Anzahl der
gültigen abgegebenen Stimmzettel übersteigt. Haben mehr Kandidaten
die nötige Stimmenanzahl erreicht, als Ämter zu vergeben sind, so
sind die Kandidaten mit den meisten Stimmen gewählt. Bei
Stimmgleichheit findet eine Stichwahl statt, wenn diese nötig
ist. Sind nach einem Wahlgang nicht alle Ämter besetzt, so findet
ein weiterer Wahlgang zur Vergabe der unbesetzten Ämter statt.
Schönen Gruß,
Jan
- [BZV-FR] Geschäftsordnung - Wahlen, Jan Darmochwal, 05.06.2010
- Re: [BZV-FR] Geschäftsordnung - Wahlen, Michael Gugel, 05.06.2010
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