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bw-ludwigsburg - Re: [BW-Ludwigsburg] Anzahl und Frist UU für REgionalverband

bw-ludwigsburg AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Landkreis Ludwigsburg (Baden-Württemberg)

Listenarchiv

Re: [BW-Ludwigsburg] Anzahl und Frist UU für REgionalverband


Chronologisch Thread 
  • From: "K.Södler" <karl AT jaud-soedler.de>
  • To: bw-ludwigsburg AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [BW-Ludwigsburg] Anzahl und Frist UU für REgionalverband
  • Date: Sun, 12 Jan 2014 15:46:42 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/bw-ludwigsburg>
  • List-id: Landkreis Ludwigsburg (Baden-Württemberg) <bw-ludwigsburg.lists.piratenpartei.de>
  • Openpgp: id=14F81DBA; url=pool.sks-keyservers.net

Für die Wahl zur Regionalversammlung gilt das Kreistagswahl Gesetz
(Landesrecht) http://www.kommunalwahl-bw.de/rechtliche_grundlagen.html.
Gibt auch ein Piraten-Wiki
https://wiki.piratenpartei.de/BW:Kommunalpolitik/Kommunalwahl_2014/Rechtliches

- zur Frage: "250 UU je Wahlkreis oder nur ein Wahlkreis"
=========================================================

JE *WAHLVORSCHLAG* 250 UU SEINES WAHLKREISES

Quelle:

http://www.im.baden-wuerttemberg.de/de/Listenwahlvorschlaege_Regionalversammlung_des_Verbands_Region_Stuttgart/83183.html?referer=83104

"* muss ein Wahlvorschlag von 250 im Zeitpunkt der Unterzeichnung in
einer Gemeinde des Wahlkreises wahlberechtigten Personen unterzeichnet
sein."

- zur Frage: "Bis wann UU abgeben?"
===================================

Es gilt § 8 Kommunalwahlgesetz (Landesrecht,
http://www.im.baden-wuerttemberg.de/fm7/1227/Kommunalwahlgesetz%20-%20KomWG_26112013.pdf),
Absatz 5 besagt, dass spätestens am 20. Tag vor den Wahlen die
Wahlvorschläge veröffentlicht werden. Keine Termine oder Fristen für UU.
Oder http://www.kommunalwahl-bw.de/faq_kandidatur.html -> dort
"Ablehnung einer Unterstützungsunterschrift?" aufklappen ---> KEINE FRISTEN.

ABER - Termin für die Abgaben von Wahlvorschlägen ist der

27.03.2014 18:00 beim Vorsitzenden des jeweils
zuständigen Wahlausschusses

(http://www.kommunalwahl-bw.de/kommunalwahl_termine.html). Da ein
Wahlvorschlag in unserem Fall erst mit 250 UU gültig ist, muss das auch
der späteste Termin für die Abgabe der UU sein.

Zur Sicherheit beim "Vorsitzenden des jeweis zuständigen
Wahlausschusses" nachfragen ...

Links allgemein zur Regionalversammlung/wahl:
http://www.region-stuttgart.org/politik-und-verwaltung/regionalversammlung/
http://www.region-stuttgart.org/politik-und-verwaltung/regionalversammlung/regionalwahlen/?noMobile=qwpyzrbqmlhahujb


Liebe Grüße, bleibt aufmerksam & mutig!
Karl

<NSA>There is nothing to see, move on!</NSA>

Am 10.01.2014 18:45, schrieb Hôtô-sha:
> Also das mit 250 UU habe ich ja jetzt endlich auch online gefunden,
> *aber wann wir die abgegeben müssen* *und ob das PRO WAHLKREIS ist*,
> sollte nochmals kommuniziert werden.
>
>
>
> Ebenso WER uns mit seiner Unterschrift unterstützen darf war nicht so
> ganz klar, daher hier die Info dazu nochmals:
>
>
>
> http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituations.do;jsessionid=A04ACA153FF8E44B821B5435377B1842?llid=1222832&llmid=0
>
>
>
> http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/images/text_intro.gif
>
> Die Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart
> werden alle fünf Jahre zusammen mit den Gemeinde- und Kreisräten
> gewählt. Derzeit hat die Regionalversammlung 93 Mitglieder. Die nächste
> Wahl findet am 25. Mai 2014 gemeinsam mit den Kommunalwahlen
> <http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituations.do;jsessionid=A04ACA153FF8E44B821B5435377B1842?llid=1128525&llmid=0>
> statt.
>
> *Wahlberechtigt sind Deutsche ab einem Alter von 16 Jahren.*Sie *müssen
> seit mindestens drei Monaten im Verbandsgebiet wohnen*. Wählbar sind
> Wahlberechtigte ab 18 Jahren. Die weiteren Bestimmungen sind identisch
> mit denen der Kommunalwahl.
>
> Das Verbandsgebiet umfasst den Stadtkreis Stuttgart und die Landkreise
> Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und den Rems-Murr-Kreis.
>
> Für die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung dürfen die
> Wahlvorschläge (der Parteien oder Wählervereinigungen) höchstens so
> viele Bewerber enthalten wie Mitglieder der Regionalversammlung im
> Landkreis zu wählen sind.
>
> *Hinweis:* Für die Wahl der Regionalversammlung bilden die Stadt
> Stuttgart sowie die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen,
> Ludwigsburg und der Rems-Murr-Kreis je einen Wahlkreis.
>
> Wahlvorschläge, die von Parteien stammen, die nicht im Landtag
> Baden-Württemberg vertreten sind oder bisher noch nie in dem zu
> wählenden Organ vertreten waren, müssen *von 250 Wahlberechtigten
> unterzeichnet sein*.
>
> Aufgaben
>
> Der Verband Region Stuttgart soll eine geordnete Entwicklung des
> Verbandsgebiets fördern und sichern sowie die regionale Zusammenarbeit
> stärken. Zu den Aufgaben des Verbands zählen unter anderem:
>
> · Regionalplanung
>
> · Landschaftsrahmenplanung
>
> · Regionalverkehrsplanung
>
> · regionale Wirtschaftsförderung
>
> Die Regionalversammlung ist neben dem Verbandsvorsitzenden und dem
> Regionaldirektor Organ des Verbands Region Stuttgart. Sie legt die
> Grundsätze der Verwaltung des Verbands fest, entscheidet über
> Angelegenheiten des Verbands (soweit nicht der Verbandsvorsitzende oder
> der Regionaldirektor zuständig sind) und kontrolliert die Verwaltung des
> Verbands.
>
> Die Regionalversammlung hat unter anderem folgende Rechte: Sie
>
> · erlässt Satzungen (Rechtsetzung auf kommunaler Ebene),
>
> · legt den Haushalt fest (Finanzen),
>
> · entscheidet über die Ordnung und Gestaltung des
> Verbandsgebiets innerhalb der dem Verband zugewiesenen Aufgaben (Planung),
>
> · entscheidet über die Einstellung und Entlassung von
> Bediensteten des Verbands (Personal).
>
> Die Mitglieder der Regionalversammlung sind ehrenamtlich tätig. Sie
> erhalten nur eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall und
> Auslagenersatz. Durch Satzung kann auch eine pauschale Abgeltung durch
> eine Aufwandsentschädigung vorgesehen werden.
>
> *Tipp*: Weitere Informationen zur Regionalversammlung
> <http://www.region-stuttgart.org/index.php?id=204> finden Sie im
> Onlineauftritt des Verbands Region Stuttgart.
>
>
>
>
>
>
>
> http://www.im.baden-wuerttemberg.de/de/Listenwahlvorschlaege_Regionalversammlung_des_Verbands_Region_Stuttgart/83183.html?referer=83104
>
>
>
> *Listenwahlvorschläge Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart*
>
> Bei der Aufstellung der Listenwahlvorschläge gelten die gleichen
> Vorschriften wie für die Aufstellung von Bewerbern für die Kreistagswahl.
>
> *Anders als bei der Kreistagswahl*
>
> · dürfen die Wahlvorschläge höchstens so viele Bewerber
> enthalten, wie Mitglieder der Regionalversammlung im Wahlkreis zu wählen
> sind,
>
> · muss *ein Wahlvorschlag von 250 im Zeitpunkt der
> Unterzeichnung in einer Gemeinde des Wahlkreises wahlberechtigten
> Personen unterzeichnet sein*.
>
> *Die Wahlvorschläge sind beim Vorsitzenden des Verbandswahlausschusses
> einzureichen.*
>
> Wenden Sie sich bezüglich der Einzelheiten und bei allen weiteren Fragen
> rechtzeitig an das zuständige Landratsamt bzw. das Bürgermeisteramt der
> Stadt Stuttgart oder direkt an den Verband Region Stuttgart!
>
>
>
>
>
> Mit besten Grüßen,
>
>
>
> Matthias Weiss
>
>
>
> Piratenpartei Deutschland Kreisverband Ludwigsburg
> <http://www.piratenpartei-ludwigsburg.de/>
>
>
>
> Stammtisch Bietigheim-Bissingen
> <http://wiki.piratenpartei.de/BW:Bietigheim/Stammtisch>
>
>
>
>
>




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