bw-ludwigsburg AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Landkreis Ludwigsburg (Baden-Württemberg)
Listenarchiv
- From: Hôtô-sha <matthias.weiss AT piratenpartei-ludwigsburg.de>
- To: "'Liste zur Koordination des Wahlkampfes im Regionalverband Stuttgart'" <region-stuttgart AT lists.lvbw-it.de>
- Cc: 'Landkreis Ludwigsburg (Baden-Württemberg)' <bw-ludwigsburg AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [BW-Ludwigsburg] Anzahl UU für REgionalverband
- Date: Fri, 10 Jan 2014 19:45:16 +0100
- Importance: High
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/bw-ludwigsburg>
- List-id: Landkreis Ludwigsburg (Baden-Württemberg) <bw-ludwigsburg.lists.piratenpartei.de>
Also das mit 250 UU habe ich ja jetzt endlich auch online gefunden, aber wann wir die abgegeben müssen und ob das PRO WAHLKREIS ist, sollte nochmals kommuniziert werden.
Ebenso WER uns mit seiner Unterschrift unterstützen darf war nicht so ganz klar, daher hier die Info dazu nochmals:
Die Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart werden alle fünf Jahre zusammen mit den Gemeinde- und Kreisräten gewählt. Derzeit hat die Regionalversammlung 93 Mitglieder. Die nächste Wahl findet am 25. Mai 2014 gemeinsam mit den Kommunalwahlen statt. Wahlberechtigt sind Deutsche ab einem Alter von 16 Jahren. Sie müssen seit mindestens drei Monaten im Verbandsgebiet wohnen. Wählbar sind Wahlberechtigte ab 18 Jahren. Die weiteren Bestimmungen sind identisch mit denen der Kommunalwahl. Das Verbandsgebiet umfasst den Stadtkreis Stuttgart und die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und den Rems-Murr-Kreis. Für die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung dürfen die Wahlvorschläge (der Parteien oder Wählervereinigungen) höchstens so viele Bewerber enthalten wie Mitglieder der Regionalversammlung im Landkreis zu wählen sind. Hinweis: Für die Wahl der Regionalversammlung bilden die Stadt Stuttgart sowie die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und der Rems-Murr-Kreis je einen Wahlkreis. Wahlvorschläge, die von Parteien stammen, die nicht im Landtag Baden-Württemberg vertreten sind oder bisher noch nie in dem zu wählenden Organ vertreten waren, müssen von 250 Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Aufgaben Der Verband Region Stuttgart soll eine geordnete Entwicklung des Verbandsgebiets fördern und sichern sowie die regionale Zusammenarbeit stärken. Zu den Aufgaben des Verbands zählen unter anderem: · Regionalplanung · Landschaftsrahmenplanung · Regionalverkehrsplanung · regionale Wirtschaftsförderung Die Regionalversammlung ist neben dem Verbandsvorsitzenden und dem Regionaldirektor Organ des Verbands Region Stuttgart. Sie legt die Grundsätze der Verwaltung des Verbands fest, entscheidet über Angelegenheiten des Verbands (soweit nicht der Verbandsvorsitzende oder der Regionaldirektor zuständig sind) und kontrolliert die Verwaltung des Verbands. Die Regionalversammlung hat unter anderem folgende Rechte: Sie · erlässt Satzungen (Rechtsetzung auf kommunaler Ebene), · legt den Haushalt fest (Finanzen), · entscheidet über die Ordnung und Gestaltung des Verbandsgebiets innerhalb der dem Verband zugewiesenen Aufgaben (Planung), · entscheidet über die Einstellung und Entlassung von Bediensteten des Verbands (Personal). Die Mitglieder der Regionalversammlung sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten nur eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall und Auslagenersatz. Durch Satzung kann auch eine pauschale Abgeltung durch eine Aufwandsentschädigung vorgesehen werden. Tipp: Weitere Informationen zur Regionalversammlung finden Sie im Onlineauftritt des Verbands Region Stuttgart.
Listenwahlvorschläge Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart Bei der Aufstellung der Listenwahlvorschläge gelten die gleichen Vorschriften wie für die Aufstellung von Bewerbern für die Kreistagswahl. Anders als bei der Kreistagswahl · dürfen die Wahlvorschläge höchstens so viele Bewerber enthalten, wie Mitglieder der Regionalversammlung im Wahlkreis zu wählen sind, · muss ein Wahlvorschlag von 250 im Zeitpunkt der Unterzeichnung in einer Gemeinde des Wahlkreises wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Die Wahlvorschläge sind beim Vorsitzenden des Verbandswahlausschusses einzureichen. Wenden Sie sich bezüglich der Einzelheiten und bei allen weiteren Fragen rechtzeitig an das zuständige Landratsamt bzw. das Bürgermeisteramt der Stadt Stuttgart oder direkt an den Verband Region Stuttgart!
Mit besten Grüßen,
Matthias Weiss
Piratenpartei Deutschland Kreisverband Ludwigsburg
Stammtisch Bietigheim-Bissingen
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- [BW-Ludwigsburg] Anzahl UU für REgionalverband, Hôtô-sha, 10.01.2014
- Re: [BW-Ludwigsburg] Anzahl UU für REgionalverband, Gialf El-Rdnig, 10.01.2014
- Re: [BW-Ludwigsburg] Anzahl und Frist UU für REgionalverband, K.Södler, 12.01.2014
- Re: [BW-Ludwigsburg] Anzahl und Frist UU für REgionalverband, Gialf El-Rdnig, 12.01.2014
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