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bw-ludwigsburg - [BW-Ludwigsburg] Piraten bitten nicht - Piraten beschweren sich wirksam?

bw-ludwigsburg AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Landkreis Ludwigsburg (Baden-Württemberg)

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[BW-Ludwigsburg] Piraten bitten nicht - Piraten beschweren sich wirksam?


Chronologisch Thread 
  • From: Futti <tlambeck AT gmx.de>
  • To: "Landkreis Ludwigsburg (Baden-Württemberg)" <bw-ludwigsburg AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [BW-Ludwigsburg] Piraten bitten nicht - Piraten beschweren sich wirksam?
  • Date: Wed, 10 Nov 2010 00:39:35 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/bw-ludwigsburg>
  • List-id: Landkreis Ludwigsburg (Baden-Württemberg) <bw-ludwigsburg.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Piratenpartei Deutschland, LV Baden-Württemberg

Hallo zusammen,

vor kurzem wurde uns von einem Besucher unseres Stammtisches ein Weg
aufgezeigt, Forderungen "mehr Nachdruck" zu verleihen statt wie bisher
als "Bittsteller" mit Petitionen zu arbeiten.

Ich kann nicht beurteilen, ob dieser Weg funktioniert, versuche aber
mal, das hier möglichst gut wiederzugeben. Wenn es Fragen oder
Diskussionsbedarf gibt, wendet euch bitte direkt an unseren Besucher. Er
hat mir ausdrücklich erlaubt, seine Kontaktdaten mitzuteilen.

Reinhard Lößl, Strohgasse 27, 71672 Marbach
Tel.: 07144-841598


/ Worum geht es? /

Es geht um die Durchsetzung des Rechts zur (wirksamen) Beschwerde nach
Art. 17 und 45c Abs. 2 GG (http://dejure.org/gesetze/GG/17.html,
http://dejure.org/gesetze/GG/45c.html) sowie Art. 13 der Europäische
Menschenrechtskonvention (http://dejure.org/gesetze/MRK/13.html)


Das "Gesetz nach Art. 45c des Grundgesetzes" soll umgesetzt werden.
§ 3
(1) Aktenvorlage, Auskunft sowie der Zutritt zu Einrichtungen dürfen nur
verweigert werden, wenn der Vorgang nach einem Gesetz geheimgehalten
werden muß oder sonstige zwingende Geheimhaltungsgründe bestehen.

Was beispielsweise in Bezug auf S21 bedeuten soll, dass Transparenz des
ganzen Projekts durchgesetzt werden könnte, wenn man sich auf (dieses)
Bundesrecht beruft, statt wie bisher Petitionen nach Landesrecht
durchzuführen?

Der wichtigste Gedanke dahinter geht wohl aus Abs. 2 hervor:
$ 3
(2) Über die Verweigerung entscheidet die zuständige oberste
Aufsichtsbehörde des Bundes. Die Entscheidung ist zu begründen.

-> Alle Macht geht vom Volk aus. Bundeswahlleiter beaufsichtigt die
Wahlen und begründet mit Abstimmungsergebnis.
-> Also: Bundeswahlleiter = oberste Aufsichtsbehörde des Bundes?


Konkret hatte unser Gast einen "Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl
zum 17. Deutschen Bundestag", der mit einer nicht unbedingt
zufriedenstellenden Begründung abgelehnt wurde.
-> Sein Wahleinspruch wurde zurückgewiesen.
-> Begründung: Die Gründe für die Nichtwählbarkeit würden nicht
im Wahlrecht zu finden sein.
-> Petent beruft sich aber auf GG.
http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Wirksame-Beschwerde-Piraten-beschweren-sich-wirksam.pdf


Er meinte, dass man diesen (oder auch einen anderen) Fall nutzen könnte,
um zu zeigen, dass es in Deutschland bisher nicht möglich ist, sich
*wirksam* zu beschweren. (Was aber nach Art. 13 MRK möglich sein sollte.)

Ich hatte mir im Gespräch mit ihm noch einige Stichpunkte notiert:
- Nicht den Weg der Rechtsmittelbelehrung gehen
-> wird nur mit "tätiger Reue" abgetan?
- Statt dessen den Weg über Art. 17 (Petitionsrecht) gehen.
-> an BVerfG
-> und an Bundestag (Serienbrief an jeden Abgeordneten)
- Nicht im Namen einer Partei sondern einzelner Personen.
- Antworten Abgeordneter (verschiedener Parteien) vergleichen
-> Sollte in großem Maßstab die notwendige Aufmerksamkeit bringen.


Und noch 2 PDF, die er mir geschickt hat:
http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Wirksame-Beschwerde-Zutritt-zu-den-Parlamenten.pdf
http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Wirksame-Beschwerde-Politiker-Rechte-und-Pflichten.pdf


Tja, viel Text. Ich würde mich freuen, wenn sich die Jura-Profis mal
damit beschäftigen könnten. :-)


Grüße
Futti


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