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bw-kv-ulm-alb-donau - [Bw-kv-ulm-alb-donau] Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters

bw-kv-ulm-alb-donau AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste des Kreisverbandes Ulm/Alb-Donau-Kreis

Listenarchiv

[Bw-kv-ulm-alb-donau] Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters


Chronologisch Thread 
  • From: Belnise <Belnise AT news.piratenpartei.de>
  • To: bw-kv-ulm-alb-donau AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Bw-kv-ulm-alb-donau] Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters
  • Date: Tue, 09 Jun 2015 06:59:14 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/bw-kv-ulm-alb-donau>
  • List-id: Mailingliste des Kreisverbandes Ulm/Alb-Donau-Kreis <bw-kv-ulm-alb-donau.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Die Stelle der/des hauptamtlichen
Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters

der Universitätsstadt Ulm (rd. 120.000 Einwohner) ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wahl findet am Sonntag, 29. November 2015, eine eventuell notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, 13. Dezember 2015 statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am 02. November 2015, 18:00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Herrn Oberbürgermeister Ivo Gönner/Herrn Erster Bürgermeister Gunter Czisch, Rathaus, 89073 Ulm, verschlossen mit der Aufschrift „Oberbürgermeisterwahl“ eingereicht werden. Die Bewerbungen können auch innerhalb der angegebenen Frist beim Sachgebiet Statistik und Wahlen (Wahlamt), Kornhausplatz 4, 89073 Ulm, Zimmer 23, persönlich überbracht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

- 150 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung der Bewerberin/des Bewerbers unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung vom Wahlamt kostenfrei ausgegeben);

- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;

- eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorliegt;

- Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am 30. November 2015 und endet am 02. Dezember 2015, 18:00 Uhr. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.

Am Donnerstag, 19. November 2015, findet im Kornhaus Ulm in einer öffentlichen Versammlung die Vorstellung der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber statt. Der genaue Zeitpunkt wird den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt.

Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich (nicht) wieder




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