Am 16.09.2011 11:49, schrieb Thomas Wilk:
- welche Art an fliegender und nichtfliegender (Überwachungs-)Technik
soll zum Einsatz kommen ?
A: ausschliesslich der Helium-Ballon mit 1 Kamera
Die halten ihre Quadrocopter laut deren PM bereit, Zitat:"/Als weiteres
Modul des Systems ist es möglich, einen oder mehrere Mini-Hubschrauber -
sogenannte Quadrocopter - für besondere Missionen loszuschicken./"
- mit welchen Sensoren u. a. Techniken sind die eingesetzten
Gerätschaften zu welchem Zweck ausgestattet und welche Daten fallen
hierdurch an?
A: nur die eine Kamera
Beim Ballon ja, beim Quadrocopter mehr.
- wie werden die Daten von den Fluggeräten zur Bodenstation übertragen?
(Insbesondere: ist eine ausreichende Verschlüsselung vorgesehen)
A: per Kabel
Wieder beim Ballon, Quadrocopter fliegt über 2.4 Ghz.
- wer hat in welchem Umfang Zugriff auf die erhobenen Daten?
A:nur die Mitarbeiter des FHI sowie (teilweise) der SWR zur
Darstellung des Luftbildes auf der Grossleinwand während der Umbaupausen
Transparenz = 0
- werden Daten gespeichert und wenn ja, wo, wie lange, in welchem Umfang
und zu welchem Zweck?
A: nein (wobei hier unsicher ist inwiefern der SWR Mitschnitte
vornimmt, die allerdings nach §23 UrhRG gedeckt sind)
- werden Daten (auch anonymisiert) zu anderen als den angegebenen
Zwecken (auch später) weiterverwendet?
A: nein
- inwiefern werden Daten,Erkenntnisse und dergleichen im Rahmen der
Forschung zu Projekten wie INDECT u.a. verwendet?
A: es besteht keine Zusammenarbeit mit Institutionen oder Firmen die
in das INDECT-Programm involviert sind (kritisch zu sehen, teile der
Finanzierung des FHI kommen vom Bundesverteidigungsministerium)
Jup, gehört zum Sicherheitssystem AMFI, also anderes Projekt, gleicher Sinn.
- welche Sicherheitsmassnahmen bestehen um einen möglichen Absturz der
fliegenden Geräte zu verhindern?
A:keine, aber der Ballon kann mittels eines Glühdrahtes kontrolliert
zum absinken gebracht werden, wenn er sich von der Leine losreisst
Auch hier wieder, wen nder Quadrocopter zum Einsatz kommt dann sieht die
Lage anders aus. Ich kenne einen Fall als letztes jahr so eine Drohne
(GPS Steuerung mit zusätzlich Funk 2,4Ghz) beim Hamster zählen
unkontrolliert abgestürzt ist. Dies war auch ein Quadrocopter im Wert
von über 20000€.
- in welchem Umfang besteht eine Haftpflichtversicherung um materielle
und insbesondere Personenschäden, die durch den Absturz eines der Geräte
verursacht werden können auszugleichen?
A: keine Antwort
Also dürfen die nicht einmal starten. Oder stehen die über dem Gesetz?
Ausserdem ist derzeit eine PM des LV BW sowie des LV BY in
Vorbereitung, welche heute noch rausgeht. Wir sind ausserdem seitens
Frau Wirth eingeladen die TEchnik direkt vor Ort im Brenzpark zu
Begutachten.Könnten wir Samstags oder Sonntags machen. Ein Treffen
heute halte ich deshalb nicht mehr für notwendig. Solltet Ihr trotzdem
eins machen: ich kann net dabei sein, ich muss ab 18:00 Uhr arbeiten ....
Ach, noch was: Laut Aussage Pressesprecher der Stadt Heidenheim (Hr.
Heineker) mit dem ich auch telfoniert habe hat die Stadt Heidenheim
dem FHI den Einsatz jeglicher Überwachungstechnik explizit schriftlich
untersagt.
lG
Thomas
Das ist schon einmal gut, dennoch sollten wir gerade das wegen Präsenz
zeigen, wann können wir da vorbei kommen? Würde mir gerne mal das ganz
anschauen, hast du einen Termin mit der Frau Wirth ausgemacht?
Wenn nicht mal mal einen Termin fix und geb den Treffpunkt mal hier durch.
--
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