brb-mol AT lists.piratenpartei.de
Betreff: ML der Märkisch-Oderland Piraten
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- From: "baden3 AT t-online.de" <baden3 AT t-online.de>
- To: "baden, 3" <baden3 AT t-online.de>
- Subject: [Brb-mol] Deutsche Grüne lassen Firmen ausspionieren
- Date: Sat, 13 Jun 2015 11:23:32 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/brb-mol>
- List-id: ML der Märkisch-Oderland Piraten <brb-mol.lists.piratenpartei.de>
-----Original-Nachricht-----
Betreff: Deutsche Grüne lassen Firmen ausspionieren
Datum: Datum: Sun, 07 Jun 2015 14:01:26 +0200
Von: "uni-info AT t-online.de" <uni-info AT t-online.de>
An: "info, uni" <uni-info AT t-online.de>
Sonja Walter
August-Ganther-Str. 12
79117 Freiburg
+ 49/761//640209
Deutschland
An die
Mitglieder des Parlaments
in der Schweiz
Deutsche Grüne lassen Firmen in Europa ausspionieren
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den letzten Wochen kam es in Deutschland zu einem Eklat, nachdem infolge von Medienberichten in der breiten Öffentlichkeit bekannt wurde, dass der US-Geheimdienst NSA (National Security Agency) in Zusammenarbeit mit dem deutschen Bundesnachrichtendienst (BND) jahrelang zahlreiche deutsche und europäische Politiker und Firmen ausspioniert hat.
Verantwortlich für den Skandal ist neben der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel insbesondere der Bundestagsabgeordnete Hans Ströbele (Grüne) als dienstältestes Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) des Deutschen Bundestags zur Kontrolle der Geheimdienste, welches offensichtlich versagt hat. Bei dem Vorsitzenden des Gremiums handelt es sich um den Linkspolitiker André Hahn.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Christian_Str%C3%B6bele
Ströbele sorgt seit Jahren immer wieder für Schlagzeilen, weil Ströbele zusammen mit dem Bundesvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen Cem Özdemir und dem grünen Bundestagsabgeordneten Volker Beck weiche Drogen (Marihuana) legalisieren will. In diesem Zusammenhang liess sich Özdemir vor wenigen Monaten zu Werbezwecken neben einer Hanfpflanze ablichten, hier ein Zitat aus der Berliner Morgenpost
„Der grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele lobt Özdemir für seine Aktion. “Willkommen im Klub, Cem, das ist grün pur", sagte Ströbele der Berliner Morgenpost.
Er freue sich über jeden, der sich dafür einsetzt, Cannabis vernünftigerweise zu legalisieren, sagte Ströbele. "Mit diesem Ziel dränge ich darauf, dass meine alte Forderung ,Gebt das Hanf frei' bald im Bundestag beraten wird."
Nach Auffliegen des Skandals forderten Hahn und die Linke in einer Pressemitteilung vom 26.04.2015 und vom 15.05.2015 die umfassende Aufklärung der Spionagetätigkeit der Geheimdienste und Einsichtnahme in die Namensliste der ausgespähten Personen und Firmen. Auch hat die Linke im weiteren Verlauf angekündigt, dass sie sich gegebenenfalls mithilfe einer Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht Einsicht in die Akten verschaffen werde, deren Einsichtnahme Merkel mit der obskuren Begründung verweigert, dass sie zuvor das Einverständnis der USA einholen wolle. Und auch die Bundesgrünen haben nach Bekanntwerden des Skandals nunmehr eine umfassende Offenlegung der Dokumente von der Bundeskanzlerin verlangt, vgl. hierzu einen Bericht im Spiegel vom 20.05.2015,
Gleichwohl verwehrt Merkel dem Parlamentarischen Kontrollgremium die Einsicht in die Unterlagen und versuchte vergangene Woche stattdessen in dem lächerlichen Versuch über die von ihr zu verantwortende Wirtschaftsspionage hinwegzutäuschen in einer Ansprache auf dem Evangelischen Kirchentag in Stuttgart gegenüber der Bevölkerung den Eindruck zu erwecken, dass Deutschland sich keinen Affront gegen die NSA erlauben könne (angeblich um die innere Sicherheit in Deutschland nicht zu gefährden),
Zitat:
„Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat auf dem Evangelischen Kirchentag in Stuttgart die Zusammenarbeit von deutschen und amerikanischen Sicherheitsdiensten als unverzichtbar bezeichnet. „Wir alle müssen uns vor terroristischen Anschlägen schützen, dazu muss man mit anderen Nachrichtendiensten zusammenarbeiten, vor allem den amerikanischen“, sagte Frau Merkel vor etwa 9.000 Zuhörern in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle.“
Hier ein Leserkommentar (Marla Kampf) zum oben zitierten Bericht in faz.net,
Zitat
„Da rechtfertigt die politische Führung des Landes auf einer religiösen, vornehmlich von jungen Menschen besuchten Massenveranstaltung die Totalüberwachung durch den Staat - die, wie wir wissen, jenseits des Teiches mit dem Auge Gottes symbolisiert wird. Das ist perfide Demagogie, fast schon Parodie. Mit Christentum hat es ganz sicher nichts zu tun.“
Den Vogel hat dann nachfolgend der Ministerpräsident von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann (Grüne) auf dem Kirchentag abgeschossen, der auf Landes- und Bundesebene seit Jahren eine Koalition mit der CDU anstrebt, was anscheinend dazu führt, dass Kretschmann sich in hündischer Ergebenheit Merkel andienert. Denn gegenüber der Stuttgarter Zeitung erklärte Kretschmann, dass die Rede der Kanzlerin in vollem Umfang seine eigene Meinung wiedergeben würde,
Zitat:
„Die CDU“, sagt der grüne Ministerpräsident plötzlich, „kann dem Herrgott jeden Tag danken, dass er ihr Angela Merkel geschickt hat.“ Nichts, aber auch gar nichts sei ihm nach dem Digital-und-klug-Vortrag der Kollegin aus Berlin eingefallen, das er anders formuliert hätte. (…) Und big data? „Brauchen wir natürlich in der modernen Gesellschaft.“ Seine Grünen hätten das lange abgelehnt, „weil wir glaubten, dass dann alles überwacht wird“. Das zu verhindern, sei zwar weiterhin die Aufgabe der Politik, „aber wir dürfen auch nicht verkennen, dass uns diese Daten in vielen Bereichen helfen.“
Einfach klasse, nach Meinung von Merkel und Kretschmann kann demnach munter weiterspioniert werden. Anscheinend kümmert es Kretschmann nicht einmal, dass sein Lobgesang auf die entgleiste Kanzlerin die eingangs erwähnten Forderungen der Bundesgrünen konterkariert, die im Bundestag (zumindest dem Schein nach) eine umfassende Aufklärung der von Merkel zu verantwortenden Industriespionage fordern. Und natürlich hat Kretschmann kein Wort darüber verloren, dass das Verhalten von Merkel gesetzeswidrig ist, weil diese den Parlamentarischen Kontrollrat an der Ausübung seiner parlamentarischen Rechte und Funktion hindert.
Auch die Haltung der SPD erscheint zwiespältig: Während die Generalsekretärin Yasmin Fahini in Anbetracht der eklatanten gesetzeswidrigen Praktiken der Geheimdienste folgerichtig auf eine umfassende Aufklärung inklusive Offenlegung der Liste der ausgespähten Firmen und Personen drängt, schlägt SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sich auf die Seite von Merkel, die allenfalls eine eingeschränkte Überprüfung der Unterlagen durch einen „Experten“ zulassen will (was im Wesentlichen auf eine Scheinprüfung hinauslaufen dürfte), obwohl dem Parlament in Deutschland die Kontrolle der Regierung zukommt und das PKGr demnach volle Einsicht in die Unterlagen zusteht. Es bleibt deshalb nur zu hoffen, dass wenigstens die Linke als letzte Bastion gegen die von Merkel protegierte Wirtschaftsspionage ihre Forderung nach einer umfassenden Aufklärung der Spionagepraktiken notfalls infolge der eingangs erwähnten Organklage geltend machen wird. Unverständlich bleibt, weshalb die CDU nach Bekanntwerden des Skandals nicht schon längst den Rücktritt von Merkel verlangt hat: Denn die Spionagepraktiken der Geheimdienste zielen mitten ins Herz der deutschen (und europäischen) Wirtschaft und gleichzeitig der eigenen Klientel der CDU. Anscheinend gehen Merkel und der Rest der CDU davon aus, dass die Wähler sich infolge von Scheinermittlungen durch einen „Sonderermittler“ blenden lassen werden (der die relevanten Namen und Fakten in seinen Ermittlungen und Bewertungen dann wahrscheinlich ausblenden wird). Dasselbe gilt im Hinblick auf die Parteispitzen von CSU und FDP (und Oppermann), die sich der Forderung nach Beiziehung eines „Sonderermittlers“ angeschlossen haben um zu verhindern, dass die Mitglieder des PKGr selber Einsicht in die Dokumente erhalten und das Ausmass der von Merkel zu verantwortenden kriminellen Praktiken der Geheimdienste bekannt werden.
In Anbetracht der eingangs erwähnten Vorliebe von Ströbele für Drogen erstaunt wohl nicht, dass Deutschland in den letzten Jahren zum europäischen Einfallstor für Wirtschaftsspionage geworden ist. Denn bezeichnenderweise herrschen auch in Baden-Württemberg unter der Regie von Kretschmann katastrophale Verhältnisse in der Justiz und in der Verwaltung vor, weil niemand die Aufsicht über die Justiz führt und Personalstellen fehlen (während Kretschmann und die von Kretschmann ins Amt gebrachte grüne Wissenschaftsministerin Theresia Bauer die Steuereinnahmen mit vollen Händen an Günstlinge verschenken). Bezeichnenderweise haben mehrere Gerichtspräsidenten bereits in einem Schreiben an Kretschmann im Jahr 2013 darauf hingewiesen, dass die innere Sicherheit in Baden-Württemberg nicht mehr gewährleistet ist, vgl.
Anstelle den Problemen abzuhelfen wirft Kretschmann (der sich mithilfe der zensierten Presse gegenüber der Bevölkerung als "bürgernahen" Politiker verkauft) Dienstaufsichtsbeschwerden anscheinend in den Papierkorb und lässt allfällige Beschwerdeführer, die aufgrund von willkürlichen Entscheidungen von Staatsanwälten und Richtern Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Landesregierung einreichen, vom Verfassungsschutz und der Staatsanwaltschaft mit Entmündigungsanträgen und Strafanzeigen wegen angeblicher Beleidigung verfolgen um diese zum Schweigen zu bringen wie die hier bekannt gewordenen Fallgeschichten zeigen. Die Schwächung der Justiz durch Kretschmann und den von Kretschmann ins Amt gebrachten Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) führte unter anderem dazu, dass Parteifreunde und Günstlinge von Kretschmann auswärtige Geschäftspartner vor den Augen der Öffentlichkeit mithilfe von falschen Werbeversprechungen in Verträge locken und ihre Opfer finanziell und existentiell hemmungslos schädigen, ohne dass die Staatsanwaltschaft gegen die Täter vorgeht. Hierzu wird nachfolgend unten im Text noch vorgetragen werden. Ebenfalls im Jahr 2013 hatte Kretschmann gegen zahlreiche Proteste aus der Bevölkerung den Theodor-Heuss-Preis an seinen alten Parteifreund Daniel-Cohn-Bendit verliehen, der ebenso wie Ströbele und Beck und Özdemir den Konsum von Haschisch anpreist. In Anbetracht dieser Vorlieben der Grünen erstaunt jedenfalls auch nicht, dass das PKGr als Kontrollorgan der Geheimdienste nicht mitbekommen haben will, dass der BND zusammen mit der NSA seit Jahren Politiker und Wirtschaftsunternehmen in Deutschland und Europa ausspionierte, Ende nicht in Sicht. Denn die eingangs zitierten Einlassungen von Merkel und Kretschmann zeigen, dass diese keinerlei Interessen daran haben, den Spionagepraktiken ein Ende zu setzen oder diese aufzuklären. Und bezeichnenderweise verlangt eine Shit-Koalition aus Politikern der Grünen und der CDU im baden-württembergischen Waiblingen bei Stuttgart (welche vom wirtschaftlichen Sprecher der Unionsfraktion Joachim Pfeiffer unterstützt wird) ebenfalls die Freigabe von Cannabis als Genussmittel, vgl.
Der BND untersteht unmittelbar dem Bundeskanzleramt; die Verantwortung für die Staatsaffäre liegt in dieser Folge insbesondere bei der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel persönlich, deren "Europapolitik" im Wesentlichen dazu dienlich ist die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie in Europa zugunsten einer Diktatur der globalen Hochfinanz mit Sitz in Brüssel und Washington usw. zu unterminieren und zu zerstören (an deren Spitze die Bankiersfamilie Rothschild steht, die seit Jahrhunderten weltweit einen Krieg nach dem anderen anzettelt, weil sie an den Börsenumbrüchen verdient). Eingangs wurde bereits erwähnt, dass Merkel sich weigert das Verzeichnis der ausgespähten europäischen Personen und Firmen (ohne Zustimmung der USA) öffentlich zu machen; vorläufig wurde nur bekannt, dass mehrere Ziele in Deutschland, Frankreich und Österreich avisiert wurden. Die Stellungnahme der USA zu dem Vorgang steht noch aus, wobei eine Zustimmung seitens der USA bzgl. der Veröffentlichung der Liste nach Meinung von politischen Beobachtern nicht zu erwarten ist. Der ganze Vorgang zeigt, dass die von der zensierten Presse zur angeblich mächtigsten Frau der Welt hochgejubelte deutsche Bundeskanzlerin lediglich eine Vasallin von zweifelhaften Kräften in den USA ist und dass die Politik von Merkel sich nicht an den Interessen von Deutschland und Europa orientiert, sondern dass Merkel sachfremde Interessen bedient. Bezeichnenderweise hat der Friedensnobelpreisträgers Michael Gorbatschow die Deutschen im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise vor wenigen Monaten darauf hingewiesen, dass Deutschland aufgrund der auf Eskalation zielenden Politik von Merkel und Merkels Freunden in der EU und in den USA an der Grenze zum Atomkrieg mit Russland steht.
Der Vater von Angela Merkel (geb. Kasner) war ein evangelischer Pfarrer, der 1954 freiwillig von der Bundesrepublik in die DDR wechselte und dort beste Beziehungen zum SED-Regime pflegte, was dazu führte, dass die Familie zahlreiche Vergünstigungen erhalten hatte (Auto, Chauffeur, Kindermädchen, Auslandsreisen usw.). Angela Merkel ist in zweiter Ehe mit dem Chemie-Professor Joachim Sauer verheiratet, der nach allgemein zugänglichen Quellen im Internet Anfang der Neunzigerjahre bei einer Firma in Kalifornien (Biosym Technology) beschäftigt war, welche Beziehungen zum Pentagon unterhält. Die promovierte Physikerin Angela Merkel war zu DDR-Zeiten Funktionärin für Agitation und Propaganda und möglicherweise ein Stasi-Spitzel; ihre Stasi-Akte legt Merkel bezeichnenderweise nicht offen. Nach dem Mauerfall machte Merkel in erstaunlicher Geschwindigkeit Karriere bei der CDU und anlässlich der Bundestagswahl im Jahr 2005 löste Angela Merkel den damals amtierenden Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) ab. Seitdem der langjährige Koalitionspartner der CDU (die FDP) im Zuge der Bundestagswahl im Jahr 2013 an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterte, bemüht sich der grüne Ministerpräsident von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann die Grünen auf die Linie von Angela Merkel zu trimmen um sich bis zur nächsten Bundestagswahl im Jahr 2017 als Koalitionspartner für die CDU zu profilieren (die infolge dem Wegfall der FDP im Jahr 2013 derzeit eine grosse Koalition mit der SPD bildet). Zu diesem Zweck lassen Kretschmann und die von Kretschmann ins Amt gebrachte Wissenschaftsministerin von Baden-Württemberg Theresia Bauer (Grüne) entgegen den Wahlversprechungen der Grünen vor den Landtagswahlen im Jahr 2011 an den Universitäten in Baden-Württemberg für die amerikanische Rüstungsindustrie forschen (z. B. im KIT in Karlsruhe) um gegenüber Merkel und Merkels lieben Freunden in den USA ihre Attraktion zu erhöhen.
Denn bereits im Jahr 2003 sorgte Merkel (damals noch Oppositionsführerin im Deutschen Bundestag) für Schlagzeilen, weil Merkel im Vorfeld des damals umstrittenen und völkerrechtswidrigen Angriffskriegs der USA auf den Irak während einer USA-Reise mithilfe der amerikanischen Medien und im Weissen Haus massiv Kriegshetze gegen den Irak betrieben und die amerikanischen Kriegstreiber mit George Bush junior an der Spitze zu dem rechtswidrigen Überfall auf den Irak direkt angefeuert hatte. Zwar handelte es sich bei dem damaligen irakischen Regierungschef Saddam Hussein um einen Tyrannen, dessen Absetzung zu begrüssen war. Allerdings hätte eine solche Aktion es nicht erfordert das ganze Land in einen Krieg zu stürzen. Nutzniesser des Krieges waren insbesondere die amerikanische Öl-Lobby, die infolge dem Angriffskrieg Zugang zu den irakischen Ölquellen erlangte, die Waffenindustrie und die amerikanische Bauindustrie, die am Wiederaufbar mitwirkte.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/beitrag-in-us-zeitung-merkels-bueckling-vor-bush-a-237040.html
Ergebnis: rund eine Million Tote, zahllose Verstümmelte, Verletzte, Traumatisierte, Witwen und Waisen. Zudem wurden Aufzeichnungen aus Foltergefängnissen bekannt, in denen Iraker unter amerikanischer Aufsicht gefoltert und ermordet wurden, vgl.
https://www.youtube.com/watch?v=NVolRm1iqBY
und das Allerschlimmste: Die USA hatten wie zuvor schon im zweiten Golfkrieg DU-Munition auf den Irak abgeschossen. Hierbei handelt es sich um Atommüll der USA, der zu Munition verarbeitet wurde und im Irak weiträumige Landstriche kontaminiert hat, was zu einem schleichenden Genozid im Irak führte, Ende nicht in Sicht. Nachdem der renommierte Filmemacher Frieder Wagner einen Dokumentarfilm über das abscheuliche Kriegsverbrechen der USA und die entsetzlichen Folgen für die irakische Bevölkerung gedreht hatte (unter anderem wurden auch amerikanische Soldaten kontaminiert, was bei diesen ebenfalls zu Krebserkrankungen und Fehlgeburten usw. führte), wurde Wagner in Deutschland kaltgestellt; Wagners Film („Deadly Dust/Tödlicher Staub“) wurde niemals ausgestrahlt; der Film kann inzwischen unter Youtube aufgerufen werden, vgl.
https://www.youtube.com/watch?v=GTRaf23TCUI
Im Deutschen Bundestag hatte Merkel im Jahr 2003 (mit der unwahren Behauptung, dass der Irak im Besitz von Massenvernichtungswaffen sei) ebenfalls Kriegshetze gegen den Irak betrieben und hatte Antrag gestellt, dass Deutschland die USA bei dem Angriff auf den Irak unterstützen solle. Der Antrag wurde von der damaligen deutschen Bundesregierung (SPD und Grüne) unter Gerhard Schröder abgelehnt, weil eine eingesetzte internationale Untersuchungskommission die Unterstellungen von Bush und Merkel hinsichtlich von angeblichen Massenvernichtungswaffen der irakischen Regierung nicht bestätigt, sondern vielmehr Entwarnung gegeben hatte. Dennoch insistierten Bush und Merkel darauf den Krieg zu eröffnen. Es erscheint bis heute als unverständlich, warum die Deutschen eine solche entsetzliche Person wie Merkel nachfolgend im Jahr 2005 dennoch zur Bundeskanzlerin gewählt haben, wobei den meisten Deutschen allerdings kaum bekannt sein dürfte, welche furchtbaren Folgen die im Irak-Krieg verwendete DU-Munition für die Zivilbevölkerung nach sich gezogen hat und mit welcher Intensität Merkel anlässlich ihrer USA-Reise im Jahr 2003 für den Krieg gegen den Irak geworben hatte. Eine Strafanzeige der Unterzeichnerin gegen Merkel im Jahr 2011 wegen Verdacht auf Anstiftung zu dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf den Irak (wegen psychischer Beihilfe) wurde vom Generalbundesanwalt mit der verharmlosenden Begründung abgewiesen, wonach es sich bei der bestens dokumentierten vehementen Kriegshetze von Merkel in den USA um eine zulässige "Meinungsäusserung" gehandelt habe. Diese willkürliche Entscheidung erstaunt nicht, nachdem Merkel die relevanten Stellen in der Justiz seit Jahren mit linientreuen Personen besetzen lässt, die Straftaten von Politikern und deren Günstlingen vertuschen. Hierzu wird unten im Text unter Bezugnahme auf den an Alkoholproblemen leidenden Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Vosskuhle und die Präsidentin des deutschen Bundesgerichtshofs Bettina Limperg noch vorgetragen werden.
Bundeskanzlerin Angela Merkel: lügen, tricksen, spionieren, foltern und morden
Auch zeigten die letzten Jahre, dass Merkel Ihr Kabinett bevorzugt mit kriminellen oder anderen zweifelhaften Personen besetzt. Denn verantwortlich für den aktuellen Spionage-Skandal ist zudem Merkels ehemaliger Kanzleramtschef Thomas de Maizière (seit 2013 Bundesinnenminister), der in früheren Jahren bereits als Innenminister in Sachsen im Zusammenhang mit dem "Sachsensumpf" (Kinderprostitution, unlautere Immobiliengeschäfte) für Schlagzeilen sorgte, vgl.
https://www.youtube.com/watch?v=XcHt6ZALCuQ
Und im Jahr 2013 musste die Bundesbildungsministerin und Merkels beste Freundin im Kabinett Annette Schavan vom Amt zurücktreten, nachdem die Universität Düsseldorf Schavan den Doktortitel aberkannt hatte (weil Schavans Doktorarbeit durchgängig auf Plagiaten beruhte), vgl. hierzu ein verlinktes Video in faz.net vom 13.05.2013
Die Nachfolgerin von Schavan Johanna Wanka (CDU) weist anscheinend vergleichbare Qualitäten wie Schavan auf; denn Wanka vertuscht im offensichtlichen Einvernehmen mit der Wissenschaftsministerin von Baden-Württemberg Theresia Bauer (Grüne) Titelbetrug an Universitäten, vgl. hierzu ein Schreiben an Frau Wanke bzgl. der Verhältnisser im Bereich der Universität Heidelberg aus dem Jahr 2014 im Anhang, welches bezeichnenderweise ohne Antwort blieb. In passender Ergänzung zu diesem illustren Kreis hatte Merkel mit Wolfgang Schäuble (CDU) bereits im Jahr 2009 einen ausgewiesenen Schmiergeldempfänger zum Bundesfinanzminister von Deutschland berufen. Denn im Zusammenhang mit der Schwarzgeldaffäre der CDU wurde bekannt, dass Schäuble von dem Waffenhändler Karl-Heinz Schreiber 100.000 DM in bar entgegengenommen hatte ohne die Zahlung als Spende zu deklarieren. Dennoch hatte Merkel Schäuble anlässlich einer Pressekonferenz auf Vorhalt von Journalisten ihr Vertrauen ausgesprochen, vgl.
https://www.youtube.com/watch?v=XaWE8K2nRVs
Derzeit wird in der Bodensee-Stadt Konstanz (die im deutschen Bundesland Baden-Württemberg liegt) das Jahr der Gerechtigkeit gefeiert. Die umfangreichen Feierlichkeiten sind Teil von mehrjährigen Festivitäten, welche auf ein Konzil im 15. Jahrhundert in Konstanz zurückgehen, als die Christenheit durch das Grosse Abendländische Schisma gespalten war und drei Päpste um die Vorherrschaft kämpften (was zu ständigen Kriegen führte, weshalb sich die damaligen Honoratioren in Konstanz auf einen einzigen Papst verständigt hatten). Zu den Feierlichkeiten, zu denen ein "Wirtschaftskonzil" zählt, wurden neben dem Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann unter anderem die Vertreter von anderen Ländern und Staaten geladen, die ebenfalls an den Bodensee angrenzen. Zu diesem Anlass darf ich Sie darüber informieren, dass Kretschmann und mehrere von Kretschmann ins Kabinett berufene Minister mithilfe von linientreuen und kriminellen Staatsanwälten und Richtern neben anderen Verbrechen seit Jahren Betrug an Geschäftspartnern von Parteifreunden und Günstlingen vertuschen und fördern, die in Baden-Württemberg mit falschen Werbeversprechungen in Verträge gelockt und finanziell geschädigt werden, vgl. hierzu die Dienstaufsichtsbeschwerden an Herrn Kretschmann, die unten im Text unter Abs. I und Abs. II zusammen mit Links zu Presseberichten angefügt werden sowie zudem die im Anhang beigefügten Dokumente, welche die kriminellen Praktiken der Staatsanwälte und Richter in Baden-Württemberg, respektive in Freiburg und Karlsruhe, anschaulich machen. Weitere Unterlagen können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Es verhält sich hierbei so, dass die Staatsanwaltschaft in Deutschland unmittelbar der Landesregierung untersteht, sie ist weisungsgebunden (bei dieser Regelung handelt es sich um ein Relikt aus der Hitlerzeit, welches die deutschen Regierungen belassen haben). In dieser Folge ist Baden-Württemberg zu einem Eldorado für Betrüger geworden, bzw. weil Kretschmann und der von Kretschmann ins Amt gebrachte Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) Straftaten von Parteifreunden und Günstlingen nicht verfolgen lassen. Unten im Text füge ich die beiden oben genannten Dienstaufsichtsbeschwerden an Herrn Kretschmann an und sende zudem eine in den Schreiben in Bezug genommene willkürliche Einstellungsmitteilung der Staatsanwaltschaft Freiburg zur Kenntnisnahme (Anhang), die sich auf Betrugshandlungen an mehreren hundert Studierenden der ehemaligen privaten dualen Freiburger Hochschule IUCE (International University of Education) bezieht. die unter der Aufsicht des grünen Freiburger OB Dieter Salomon und der von Herrn Kretschmann ins Amt gebrachten grünen Wissenschaftsministerin Theresia Bauer erfolgten. Die Staatsanwaltschaft hatte die Einstellung mit der offensichtlich falschen Behauptung begründet, dass den Studierenden infolge der unzutreffenden Werbeversprechungen kein finanzieller Schaden entstanden sei, obwohl der nachweislich entstandene und erhebliche finanzielle Schaden der Studierenden in der Strafanzeigebegründung vorgetragen und glaubhaft gemacht wurde. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die ausführlichen Darlegungen in den Schreiben an Herrn Kretschmann unten im Text Bezug genommen.
Auch an den Gerichten in Freiburg und Karlsruhe (und wahrscheinlich auch in anderen Städten) herrschen zunehmend Willkür und Anarchie vor, eine Rechtsaufsicht findet quasi nicht mehr statt; Dienstaufsichtsbeschwerden lassen Kretschmann und Stickelberger pflichtwidrig ohne Antwort. In Deutschland regelt der sogenannte Geschäftsverteilungsplan, welche Kammer oder welcher Senat im Einzelfall zuständig ist, wobei die Zuständigkeit sich meistens aus dem Themenbereich ergibt. Der Geschäftsverteilungsplan ist verbindlich für die Richter, das vorsätzliche Abweichen von der Zuständigkeitsregelung erfüllt den Tatbestand der Rechtsbeugung gem. § 339 Strafgesetzbuch (Entzug des gesetzlichen Richters). Bei Verfahren, deren Inhalt keinem der Themenbereiche im Geschäftsverteilungsplan zugeordnet werden kann, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs darüber, welche Kammer oder welcher Senat zuständig ist. Damit soll verhindert werden, dass Verfahren willkürlich Richtern zugeschoben werden, die nicht neutral sind. Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg und der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe missachten diese gesetzlichen Vorgaben immer wieder in Unterlassungsklageverfahren, welche die Universität Freiburg und die Universitätsklinik Freiburg betreffen und welche von Richtern mithilfe von plumpen Gehörsverletzungen zugunsten der Universität entschieden werden, die nicht zuständig sind. Diese kriminellen Praktiken werden vom Justizministerium noch gefördert, welches im 4. Zivilsenat des OLG Karlsruhe eine Richterin installiert hat (Katharina Aurnhammer), die gegenüber von allfälligen Prozessgegnern des Rektors der Universität Freiburg Hans-Jochen Schiewer (Grüne) unter Verletzung von § 48 ZPO verschweigt, dass sie über ihren Ehemann Achim Aurnhammer in persönlichen und beruflichen Beziehungen zum Ehepaar Schiewer steht, bzw. ihre ablehnungsbegründenden Beziehungen nur dann einräumt, wenn der Prozessgegner hiervon zufällig erfährt und die Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnt (Anhang).
Obwohl diese gerichtsaktenkundigen und gesetzeswidrigen Praktiken der Richter nach deutschem Recht disziplinarische und strafrechtliche Massnahmen gegen die Richter durch die Landesregierung erfordern würden, bleiben Dienstaufsichtsbeschwerden an das Justizministerium und an Kretschmann regelmässig ohne Antwort (obwohl es nach deutschem Recht der Dienstaufsicht und somit dem Justizministerium und in letzter Konsequenz dem Ministerpräsidenten obliegt eine qualifizierte richterliche Besetzung und insbesondere einen ordnungsgemässen formalen Ablauf der Verfahren an den Gerichten sicherzustellen) vgl. beispielhaft ein
Urteil des BGH– RiZ (R) 3/05 – vom 22.02.2006, Rn 23
„Danach unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemässen Geschäftsablaufs und die äussere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht die dem Kernbereich der eigentlichen Rechtssprechung so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äusseren Ordnung zugehörig anzusehen sind (st. Rspr., vgl. BGH Urteil vom 5. Juli 2000 – RiZ (R) 6/99, NJW-RR 2001 498 m. w. N.)"
Gemäss dem Deutschen Richtergesetz sind Richter frei in ihren Entscheidungen, sie unterstehen aber Recht und Gesetz. Deshalb sind Massnahmen der Dienstaufsicht nach den Leitlinien des deutschen Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs sogar im Kernbereich der richterlichen Tätigkeit (bzw. der Entscheidungsfindung) dann zulässig, wenn Richter Gesetze oder Denkgesetze in offensichtlicher Weise verletzen, vgl. hierzu beispielhaft ein weiteres Urteil des BGH, mit dem die Revision eines Richters zurückgewiesen wurde, der sich gegen Massnahmen der Dienstaufsicht gewendet hat.
Urteil des BGH – RiZ (R) 4/09 – vom 12.05.2011, Rn 31:
„Im Kernbereich der Rechtssprechung sind der Dienstaufsicht lediglich evidente Fehlgriffe und offensichtlich unvertretbare Entscheidungen zugänglich (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 – RiZ (R) 5/08, BGHZ 181 268 Rn 16 m. w. N.)“
Mit dieser höchstrichterlichen Rechtssprechung soll verhindert werden, dass Richter willkürliche Entscheidungen treffen, die sich nicht am Gesetz orientieren. In Baden-Württemberg verhält sich die Sache aber so, dass die Landesregierung die Richterstellen unter Missachtung der gesetzlichen Vorgaben nicht mit Richtern besetzt, welche über die höchste Qualifikation verfügen, sondern bevorzugt Günstlinge der Landesregierung einstellt oder befördert und Massnahmen der Dienstaufsicht unter dem Vorwand der richterlichen Unabhängigkeit nachfolgend verweigert, wenn diese Richter zugunsten von Politikern oder deren Parteifreunden das Recht beugen, bzw. offensichtlich willkürliche Entscheidungen treffen. Seit einer von dem damals amtierenden Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) im Einvernehmen mit der CDU und der FDP und den Grünen in den Jahren 2001/2002 betriebenen "Justizreform" bleibt es den Richtern der 2. Instanz selber überlassen, ob diese die Revision zum Bundesgerichtshof zulassen oder nicht, womit von Seiten der deutschen Bundesregierung Willkür und Korruption in der Justiz Tür und Tor geöffnet wurde. Denn natürlich lassen die Richter die Revision und eine damit verbundene Überprüfung ihrer Entscheidung durch den BGH gerade in solchen Fällen nicht zu, wenn die Richter aus sachfremden Gründen eine willkürliche Entscheidung getroffen haben. Damit verbleibt der verletzten Partei lediglich noch die Möglichkeit wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs und/oder dem grundgesetzlichen Anspruch auf ein faires Verfahren (welcher in Deutschland quasi nur noch auf dem Papier besteht, weil dem Anspruch niemand mehr zur Durchsetzung verhilft) Verfassungsbeschwerde einzureichen. Und Verfassungsbeschwerden oder Nichtzulassungsbeschwerden sind in Deutschland meistens das Papier nicht wert, auf das sie geschrieben werden, zumal das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden in weiten Teilen ohne Begründung nicht zur Entscheidung annimmt, dasselbe gilt für den Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg.
Und Strafanzeigen gegen Richter wegen Rechtsbeugung sind in Baden-Württemberg sinnlos, weil die Staatsanwälte ohnehin der Landesregierung unterstehen und weisungsgebunden sind und in dieser Folge selber allfällige Straftaten von Parteifreunden und Günstlingen der Landesregierung vertuschen, wie zum Beispiel die eingangs erwähnten Betrugshandlungen an den Studierenden der IUCE Freiburg, für welche unter anderem der grüne Freiburger OB Dieter Salomon verantwortlich ist, der zur Gründungskommission und zum Kuratorium der Hochschule zählte und das Amt des Oberbürgermeisters dazu missbraucht hatte potentielle Kunden (die Studierenden und/oder deren Eltern) mithilfe von falschen Werbeversprechungen in die Abzockfalle zu locken, vgl. hierzu das Schreiben an Herrn Kretschmann und die dort verlinkten Presseberichte im Text unten.
Aufgrund des Versagens der Landesregierung von Baden-Württemberg sind zahlreiche Staatsanwälte und Richter in Baden-Württemberg zu Handlangern von kriminellen Politikern und deren Günstlingen geworden, bzw. werden freiwerdende Stellen anscheinend bevorzugt mit linientreuen Personen besetzt, die hemmungslos das Recht beugen um ihre Dienstherren im Justizministerium und in der Staatskanzlei - also Stickelberger und Kretschmann - und deren Günstlinge zu bedienen. Unliebsame Dienstaufsichtsbeschwerden lassen Herr Kretschmann und der von Herrn Kretschmann ins Amt gebrachte Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) prinzipiell ohne Antwort; diese führen allenfalls dazu, dass diejenigen Staatsanwälte, auf welche sich die Beschwerden beziehen, die Beschwerdeführer auf persönliches Betreiben von Herrn Kretschmann mithilfe von plumpen Rechtsverletzungen entmündigen oder ins Gefängnis abschieben, bzw. den Versuch hierzu unternehmen. Auch die eingangs erwähnten Schreiben an Herrn Kretschmann, die unten im Text angefügt werden, blieben ohne Antwort. Besonders drastische Verhältnisse liegen in Deutschland auch deshalb vor, seitdem die deutsche Bundesregierung den ehemaligen Rektor der Universität Freiburg Andreas Vosskuhle im Jahr 2010 zum Präsidenten des Bundesverfassungsgericht ernannt und weiterhin im Jahr 2014 die ehemalige Amtschefin des Justizministeriums von Baden-Württemberg Bettina Limperg zur Präsidentin des Bundesgerichtshofs berufen hat. Vosskuhle unterhält seit 1999 einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Freiburg und war von 2006 bis 2008 Mitglied im Universitätsrat und vor der Berufung nach Karlsruhe im Jahr 2008 Rektor und gleichzeitig stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Universitätsklinik Freiburg, wo seit Jahren ein Skandal auf den nächsten folgt: Wissenschaftsbetrug (Abt. Mertelsmann), Doping (Sportmedizin), Straftaten an Patienten (Abt. Friedl usw.) Der Krebsmediziner Roland Mertelsmann, in dessen Abteilung die grösste Fälschungsaffäre in der Geschichte der Deutschen Forschung spielte, zählt zu den Fördermitgliedern der „Neuen Universitätsstiftung Freiburg“, die 2007 gegründet wurde. Zum Kuratorium zählen neben Vosskuhle der eingangs erwähnte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und der ebenfalls schlecht beleumdete langjährige EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso. Wenige Monate nach der Gründung der Stiftung wurde Vosskuhle 2008 „überraschend“ ans Bundesverfassungsgericht berufen, wo der 2. Senat unter dem Vorsitz von Vosskuhle im weiteren Verlauf "überraschend" mehrere Verfassungsbeschwerden der CSU und der Linken, die sich gegen die verfassungswidrige Europa-Politik der deutschen Bundesregierung und die von Merkel und Schäuble betriebene Verschleuderung von deutschen Steuergeldern an insolvente EU-Banken und deren Anleger aus der europäischen und globalen Hochfinanz gewendet hatten, abgewiesen hatte. Zur Belohnung für seine grundgesetzwidrige Entscheidung wurde Vosskuhle (der 2008 zunächst die Nachfolge des Vizepräsidenten Winfried Hassemer angetreten hatte) von Merkel und Koll. nach dem turnusmässigen Ausscheiden des Präsidenten Hans-Jürgen Papier im Jahr 2010 zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts befördert. Die zensierten deutschen Medien verschweigen die Freiburger Beziehungen zwischen Vosskuhle und Barroso und Schäuble, der zudem in Freiburg studiert und in seiner Amtszeit als Bundesinnenminister Doping befürwortet hatte. Die Berufung von Vosskuhle war deshalb überraschend, weil der juristische Schwerpunkt von Vosskuhle im Vorfeld der Berufung im Bereich Verwaltungsrecht und nicht im Verfassungsrecht lag. Ohne Zweifel existieren in Deuschland zahlreiche andere Juristen, die aufgrund ihrer Spezialisierung für das hohe Amt in Karlsruhe bessere Voraussetzungen mit sich brachten als Vosskuhle. Anscheinend hatten Merkel und die Jasager im Deutschen Bundestag Vosskuhle nur deshalb nach Karlsruhe berufen, weil diese aufgrund der Freiburger Beziehungen zwischen Vosskuhle und Schäuble und Barroso davon ausgehen konnten, dass Vosskuhle die verfassungswidrige Europa-Politik von Merkel und Koll. zum Schaden der deutschen Bevölkerung durchwinken werde. Und so kams dann ja auch.
Welche Praktiken am deutschen Bundesverfassungsgericht vorherrschen kann beispielsweise der S. 5 in einem Gastkommentar des Londoner Rechtsprofessors Gunnar Beck vom 17.04.2013 im Handelsblatt entnommen werden. Dieser berichtet, dass Vosskuhle anlässlich von einem Empfang in Oxford im Oktober 2012 in angetrunkenem Zustand gegenüber den Anwesenden damit geprahlt habe, mit welchen Methoden er das Recht zu beugen pflegt: mit Scheinargumenten und Verfahrensverschleppung,
Zitat
"Verfassungsgerichtspräsident Vosskuhle erklärte bereits im Oktober im Handelsblatt offen, aus „Zeitgründen“ werde sich das Gericht noch monatelang nicht zu den EZB-Anleihen im noch ausstehenden Haupturteil zum ESM äußern können. Bei einem Studentenempfang an der Universität Oxford – womöglich einer der Gründe für den Zeitmangel des Gerichts – gab er sich in etwas angetrunkenem Zustande deutschen Studenten gegenüber entschieden indiskreter: er werde das Urteil solange hinauszögern, bis die EZB Fakten geschaffen habe oder aber, wenn sich das Urteil nach Ablauf von in etwa einem Jahr einfach nicht mehr länger hinauszögern lässt, werde er mit irgendeinem der vielen juristischen Scheinargumente, auf die das Gericht immer zurückgreifen könne, ein Verbot von Draghis Anleihenkäufen als offensichtliche Mandatsverletzung durch die EZB elegant umgehen."
Andreas Vosskuhle: Alkoholprobleme, Scheinargumente, Verfahrensverschleppung
Darüberhinaus missbraucht Vosskuhle das Amt dazu in persona Verfassungsbeschwerden von Patienten der Universitätsklinik Freiburg vom Schreibtisch zu wischen und zwar auch dann, wenn Vosskuhle aufgrund seiner ehemaligen Position als Rektor der Universität Freiburg (der gleichzeitig den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden der Universitätsklinik Freiburg stellt) gegenüber den beklagten Klinikdirektoren im streitgegenständlichen Zeitraum weisungsbefugt war und als Prozesspartei gem. §§ 18, 19 BVerfGG von einer Mitwirkung an der Entscheidung ausgeschlossen ist, bzw. ausgeschlossen wäre (2 BvR 1603/09). Mit einer Entscheidung in eigener Sache am 08.12.2009 hatte Vosskuhle gegenüber kriminellen Medizinern und der Pharmazie zudem signalisiert, dass das Bundesverfassungsgericht medizinische Versuche ohne rechtswirksame Risikoaufklärung und andere Straftaten an Kranken billigt und fördert, welche Inhalt des Verfahrens in der Hauptsache waren. Das Verhalten von Vosskuhle ist natürlich rechtswidrig, bzw. erfüllt den Tatbestand der Rechtsbeugung gem. § 339 StGB, aber in Deutschland existiert niemand, der gegen Vosskuhle vorgehen würde und insbesondere nicht die linientreuen Personen, welche Kretschmann im Bereich der Staatsanwaltschaft installiert hat oder die Bundesregierung, die Vosskuhle zur Vertuschung für den von der Bundesregierung zum Schaden der Bevölkerung praktizierten Verfassungshochverrat in der EU-Politik benötigt. In Anbetracht der oben zitierten Gepflogenheiten von Vosskuhle kann Merkel es sich anscheinend auch erlauben das Parlamentarischen Kontrollgremium an der Ausübung seiner Funktion zu hindern. Denn anscheinend verlässt Merkel sich einfach darauf, dass das Bundesverfassungsgericht allfällige Organklagen mithilfe von Scheinargumenten oder anderen gesetzeswidrigen Praktiken ausbremsen wird.
Auch die neue Präsidentin des deutschen Bundesgerichtshofs Bettina Limperg hat vor ihrer Berufung zum 01.07.2014 als Amtschefin des Justizministeriums in Baden-Württemberg unter Stickelberger und Kretschmann zahlreiche Straftaten von Parteifreunden und Günstlingen von Kretschmann vertuscht und gefördert, z. B. die Betrugshandlungen an den Studierenden der IUCE Freiburg, auf welche in den Schreiben an Kretschmann Bezug genommen wird. Insoweit ist Limperg (und Stickelberger und Kretschmann) vorzuwerfen, dass diese in Kenntnis der willkürlichen Einstellung durch die Staatsanwaltschaft keine sachdienlichen Ermittlungen veranlasst haben, welche aufgrund der evidenten Indizien zwingend zu einer Anklage geführt hätten. Anscheinend war gerade diese Arbeitsweise von Limperg Anlass für die Bundesregierung gewesen Limperg an die Spitze des BGH zu befördern, weil diese personelle Besetzung (ebenso wie die Berufung von Vosskuhle) die Gewähr dafür bietet, dass Straftaten von Politikern und deren Günstlingen für die Täter ohne rechtliche Konsequenzen bleiben.
Zerstören den Rechtsstaat: Bettina Limperg und Justizminister Rainer Stickelberg
Verantwortlich für die eingangs monierten Betrugshandlungen an mehreren hundert Studierenden, die mithilfe des grünen Freiburger OB Dieter Salomon infolge von wissentlich falschen Werbeversprechungen in Verträge gelockt wurden, sind insbesondere die von Kretschmann ins Amt gebrachte grüne Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (welche die Rechtsaufsicht über die Hochschulen in Baden-Württemberg hat) sowie der ehemalige langjährige Rektor der Universität Freiburg Wolfgang Jäger (CDU), der neben dem grünen Freiburger Oberbürgermeister Dieter Salomon zur Gründungskommission und zum Kuratorium der IUCE zählte und in den letzten Jahren zudem wegen Dopingpraktiken und Geldwäsche für Schlagzeilen sorgte, die in seine Amtszeit fielen (auch in diesem Zusammenhang wurde eine Strafanzeige des Doping-Experten Werner Franke seitens der Staatsanwaltschaft Freiburg willkürlich eingestellt). Infolge der Betrugshandlungen erlitten zahlreiche Studierende erhebliche zeitliche und finanzielle Schäden, vgl. den Link zum Gutachten des Wissenschaftsrats im Text unten, der die kriminellen Praktiken der Schulbetreiber aufdeckte und das rechtswidrige Verhalten der Schulbetreiber und der Aufsicht führenden Personen im Gutachten ausdrücklich monierte, ohne dass die Staatsanwaltschaft und die verantwortlichen Politiker die gebotenen disziplinarischen und strafrechtlichen Konsequenzen gegen die illustren Schulbetreiber und die Aufsicht führenden Personen veranlasst haben. Zum Kuratorium der IUCE zählte zudem der Präsident des Badischen Sportbundes Gundolf Fleischer (CDU), dessen Bruder in Elzach im Schwarzwald eine Arztpraxis betreibt, die in demselben Haus untergebracht ist wie die Apotheke, über welche die Dopingärzte der Universitätsklinik Freiburg die Doping-Präparate bezogen hatten. Welche mafiösen Verhältnisse im Bereich der Universitäten und in der Justiz in Baden-Württemberg vorherrschen zeigt zudem anschaulich der Erfahrungsbericht eines wissenschaftlichen Mitarbeiters der Universität Karlsruhe Hadmut Danisch, vgl.
http://www.forschungsmafia.de/blog/2009/03/06/uber-die-staatsanwaltschaft-karlsruhe/
Soweit Danisch zum Zeitpunkt seines Berichts im Jahr 2009 noch auf eine Verbesserung der katastrophalen Verhältnisse in der Justiz (welche der langjährigen Koalition aus CDU und FDP in Baden-Württemberg geschuldet waren) infolge von einem Regierungswechsel gehofft hatte, so zeigen die letzten vier Jahre seit dem Regierungswechsel im Jahr 2011, dass die Verhältnisse sich unter den Grünen und der SPD noch verschlechtert haben, was unter anderem darauf zurückzuführen ist, dass Kretschmann und Kretschmanns Vize Nils Schmid (SPD) sowie der eingangs erwähnte und von Kretschmann ins Amt gebrachte Justizminister Rainer Stickelberger die finanziellen Mittel aus der Justiz abziehen (welche für Prestige-Objekte von Günstlingen zum Fenster hinausgeworfen werden). Bereits im Dezember 2013 beklagten mehrere Gerichtspräsidenten in einem Brandbrief an Kretschmann die fehlenden finanziellen Mittel und eine hierauf beruhende personelle Unterbesetzung in der Justiz, welche dazu geführt habe, dass die innere Sicherheit nicht mehr gewährleistet sei
Wenige Monate später berichteten die Medien, dass Kretschmann die Referenten in der Staatskanzlei und in den Ministerien auf Schulungen schicken würde, damit diese lernen sollen die zunehmende Anzahl von Anrufen von "Querulanten" zu bewältigen, welche sich über Fehlentscheidungen von Gerichten beklagen, vgl.
Und bezeichnenderweise wurde vor wenigen Monaten bekannt, dass in der JVA Bruchsal (Baden-Württemberg) im August 2014 ein Häftling verhungert ist, der rechtsfehlerhaft in Einzelhaft belassen wurde, obwohl die gesetzlich zulässige Frist für die Einzelhaft bereits im Frühjahr 2014 abgelaufen war. Das rechtsfehlerhafte Belassen des Gefangenen in der Einzelhaft erfolgte zu einem Zeitpunkt als die oben genannte neue Präsidentin des BGH Limperg noch Amtschefin des Justizministeriums in Baden-Württemberg war und die Aufsicht hatte. Der Vorgang wurde nur zufällig infolge einer anonymen Strafanzeige bekannt, in der moniert wurde, dass die Gefängnisleitung den Gefangenen wissentlich verhungern lassen würde. Und das ist nur ein Beispiel von vielen anderen.
Darüberhinaus sorgt die eingangs im Zusammenhang mit den Betrugshandlungen an den Studierenden der IUCE Freiburg erwähnte grüne Wissenschaftsministerin Theresia Bauer seit dem Regierungswechsel im Jahr 2011 fortlaufend auch mit anderen kriminellen Praktiken immer wieder für Schlagzeilen; beispielsweise stellen Titelbetrug und Titelhandel an den Universitäten in Baden-Württemberg anscheinend den Normalfall dar, der von Bauer persönlich gedeckt wird (wie ein aktueller Skandal um die Universität Heidelberg zeigt, vgl. hierzu die nachfolgenden Ausführungen unten im Text unter Abs. III). Und ausweislich von aktuellen Presseberichten lernen die Auszubildenden unter der „Rechtsaufsicht“ von Bauer an den Verwaltungshochschulen in Baden-Württemberg anscheinend bereits neben der Ausbildung her mit welchen Methoden diese Bonus-Zahlungen an Günstlinge der Landesregierung verschieben und Akten frisieren, vgl. hierzu den Bericht an die Hochschulen im Text unten unter Abs. III.3 und die dort zitierten und verlinkten aktuellen Presseberichte zum Thema.
Die ständigen gesetzeswidrigen Praktiken von Bauer hätten schon längst eine Neubesetzung der Stelle von Bauer erfordert, welche Dienstaufsichtsbeschwerden ebenso wie Kretschmann und Stickelberger zudem regelmässig pflichtwidrig ohne Antwort lässt. Stattdessen beschränkt sich die „Dienstaufsicht“ von Bauer und Kretschmann darauf, dass diese allfällige Beschwerdeführer zum Schweigen bringen und diese zu diesem Zweck zwangsversetzen lassen (wenn es sich um Landesbedienstete handelt) oder die Beschwerdeführer vom Verfassungsschutz und der Kriminalpolizei verfolgen lassen und mit Gefängnis und Entmündigung bedrohen um diese zum Schweigen zu bringen, was von der zensierten Presse verschwiegen wird.
Auf Anfrage können Kopien von Verfahrensakten überlassen werden.
Aufgrund der kriminellen Praktiken des Kretschmann-Regimes möchten wir empfehlen anlässlich von Verträgen mit deutschen Vertragspartnern im Raum Baden-Württemberg in Betracht zu ziehen, dass die deutschen Justizbehörden im Streitfall Günstlinge der Landesregierung protegieren und zu diesem Zweck hemmungslos das Recht beugen. Insbesondere wird empfohlen mündlichen und schriftlichen Werbeversprechungen keinen Glauben zu schenken und das Kleingedruckte in Verträgen en detail zu lesen und zu überprüfen.
Neben den oben erwähnten Skandalen sorgten die Grünen in Baden-Württemberg im Jahr 2013 für einen Eklat, weil Herr Kretschmann gegen zahlreiche Proteste seitens der Bevölkerung den Theodor-Heuss-Preis an seinen Parteifreund aus den Gründertagen der Grünen Daniel Cohn-Bendit verliehen hatte, der in der Öffentlichkeit jahrelang von der "phantastischen Sexualität" von Kindern und seinem Haschischkonsum schwärmte.
Alte Freunde: Winfried Kretschmann und Daniel Cohn-Bendit 2013
Anscheinend sah sich die Pädophilenszene durch die Preisverleihung bestätigt. Denn wenige Monate später wurde der Büroleiter des ehemaligen grünen Bundestagsabgeordneten Tom König wegen Kindesmissbrauch und Drogenabusus im Zeitraum von 2008 bis 2013 angezeigt und im November 2014 vom Landgericht Giessen (Bundesland Hessen) zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Auch erstaunt in Anbetracht der von Kretschmann zu verantwortenden katastrophalen Verhältnisse in der Justiz in Baden-Württemberg jedenfalls nicht, wenn auch die Bundesgrünen tatenlos zuschauen, wenn die deutschen Geheimdienste entgleisen und Politiker und Firmen und andere "Freunde" ausspionieren.
Hierzu möchte ich Sie informieren.
Unten im Text werden die eingangs erwähnten Schreiben an Herrn Kretschmann im Zusammenhang mit den Betrugshandlungen an den Studierenden der IUCE (und deren Eltern) angehängt, die ebenso wie andere Dienstaufsichtsbeschwerden ohne Antwort blieben.
Mit freundlichen Grüssen
Sonja Walter
Text I
Sonja Walter
August-Ganther-Str. 12
79117 Freiburg
0761/640209
Betrugsskandal um die IUCE Freiburg
Sehr geehrter Herr Kretschmann,
auf die vorangegangenen Dienstaufsichtsbeschwerden wird Bezug genommen.
Unter anderem wurde vorgetragen, dass die Staatsanwaltschaft Freiburg es unter Verletzung des Legalitätsprinzips unterlassen hat im Zusammenhang mit dem Skandal um die private duale Hochschule IUCE Freiburg die gebotene Anklage gegen die verantwortlichen Personen zu erheben, zu denen Ihr Parteifreund Dieter Salomon und der Freiburger Doping-Rektor Wolfgang Jäger zählen. Die Schulbetreiber hatten gegenüber den Studierenden in ihren Werbebroschüren und in den Verträgen unter anderem vorgetäuscht, dass die Schule staatlich anerkannt sei, wie nicht. Auch beklagten die Studierenden, dass die Unterrichtsmodule im Fachbereich Hotelmanagement in weiten Teilen aus Grillfesten und Kneipentouren bestanden, dass die versprochene Vernetzung in die Schweiz und nach Frankreich nicht vorliegen würde und die Einrichtung der Schule ebenfalls nicht den Werbeversprechungen entsprochen habe.
Die Bombe platzte, nachdem der im Akkreditierungsverfahren zuständige Wissenschaftsrat einen nachträglichen Antrag auf staatliche Anerkennung der Schulbetreiber abgelehnt hatte, weil diese die Qualitätsanforderungen nicht erfüllen konnten. In dieser Folge hatten zahlreiche Studierende die Ausbildung an einer anderen Schule nochmals neu begonnen, was zu zeitlichen und finanziellen Verlusten der Studierenden führte.
Sogar dann, als der Wissenschaftsrat den nachträglichen Antrag der Schulbetreiber auf staatliche Anerkennung am 27.01.2012 abgelehnt und im Gutachten zudem ausdrücklich die unlauteren Werbemethoden der Schulbetreiber moniert hatte, wurden die Schulbetreiber zwei Wochen später von dem Journalisten Frank Ueberall auf der Abiturientenmesse in Köln erneut damit erwischt, dass diese gegenüber von potentiellen Kunden vorgetäuscht haben, dass die Schule staatlich anerkannt wäre, bzw. dass die Schule befugt sei als Abschluss den Bachelor zu verleihen (wie nicht), vgl. hierzu das Werbe-Plakat in Köln auf dem 2. Photo des Journalisten
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/iuce-verheimlicht-auf-abiturientenmesse-fehlende-akkreditierung--55780227.html
Obwohl die Täuschungshandlungen der Schulbetreiber und die schwerwiegenden Folgen für die Studierenden (welche erhebliche zeitliche und finanzielle Verluste erlitten haben) von Seiten des Wissenschaftsministeriums zwingend disziplinarische und strafrechtliche Sanktionen gegen die verantwortlichen Personen der IUCE Freiburg inklusive den verantwortlichen Personen im Kuratorium erfordert hätten, hat Frau Bauer tatenlos zugesehen, wie die Schulbetreiber die Studierenden in die Abzockfalle lockten und zwar auch dann noch, als der Wissenschaftsrat den nachgeschobenen Antrag der Schulbetreiber am 27.01.2012 abgelehnt hatte. Der Wissenschaftsrat hat auf S. 45 im Gutachten das Fehlverhalten der Schulbetreiber ausdrücklich moniert und hat auf S. 24 und S. 35 unter Bezugnahme auf die Satzung der IUCE zudem erläutert, dass die Verantwortung für das Akkreditierungsverfahren (und somit für die Täuschungshandlungen) insbesondere bei der Gründungskommission, respektive bei dem Kuratorium lag, welches aus der Gründungskommission hervorging. Der Wissenschaftsrat führt hierzu aus, dass dem Kuratorium die Aufgabe eines externen Regulativs zukam, vgl.
http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/1833-12.pdf
Dennoch haben in Kenntnis der Täuschungshandlungen weder das Kuratorium (zu dem der grüne Freiburger OB Dieter Salomon zählt) noch Frau Bauer Massnahmen gegen die verantwortlichen Personen ergriffen, weshalb diesen gem. § 13, 357 StGB (Beihilfe zu) Betrug und Strafvereitelung im Amt vorzuwerfen ist. Mehrere Strafanzeigen gegen die Schulbetreiber und gegen Frau Bauer wurden seitens der Staatsanwaltschaft (welche bekanntlich der Landesregierung untersteht) unter Verletzung des Legalitätsprinzips rechtsfehlerhaft eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Freiburg hatte die Strafanzeigen mit der unwahren Begründung eingestellt, dass den Studierenden angeblich kein Schaden entstanden sei. Diese Behauptung ist falsch. Dies zeigt sich bereits daran, dass mehrere Studierende (die sich ein Gerichtsverfahren leisten konnten) vor dem Landgericht Klage erhoben. Die 5. Kammer hatte in einem Urteil unmissverständlich festgestellt, dass die Schulbetreiber ihre falschen Versprechungen in den Werbebroschüren und in den Verträgen nicht einhalten konnten und hat die Schulbetreiber zu Schadensersatz verurteilt. Andere Betroffene liessen sich zu einem Vergleich drängen; besonders negativ erscheint, dass die Schulbetreiber den Opfern ihrer Betrugshandlungen nicht selbst eine Entschädigung angeboten haben, sondern offenbar darauf vertrauten, dass Ihre Opfer kein Geld für ein Gerichtsverfahren haben oder dass die Gerichte die Opfer auflaufen lassen, was teilweise auch der Fall war. Denn ein Richter der 1. Zivilkammer hatte die Klage eines der Betroffenen sinngemäss mit der Begründung abgewiesen, dass der Student selber schuld sei, wenn dieser auf die falschen Sachdarstellungen in den Werbebroschüren und im Vertrag reingefallen sei.
Soweit die Opfer eine teilweise Entschädigung erhalten haben, so ist dieser Sachverhalt nicht geeignet die Täter zu entlasten, vielmehr zeigen gerade die oben genannten gerichtlichen Feststellungen der 5. Zivilkammer, dass die Schulbetreiber die Studierenden mit wissentlich falschen Werbeversprechungen in Verträge gelockt haben, weshalb der Straftatsbestand des vollendeten Betrugs erfüllt ist. Geradezu als lächerlich erscheint, wenn die Staatsanwaltschaft, die sich anscheinend als Rechtsanwalt für die illustren Schulbetreiber versteht, in ihrer Einstellungsmitteilung die Auffassung vertreten hat, dass die Schulbetreiber bei Vertragsabschluss „glaubten“, dass sie vielleicht nachträglich eine staatliche Anerkennung erhalten würden. Denn nach der Rechtssprechung liegt eine Betrugshandlung schon dann vor, wenn eine Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht sicher weiss, ob sie die aus dem Vertrag geschuldete Leistung tatsächlich erbringen kann.
Eine Stellungnahme von Ihnen liegt bis heute nicht vor.
Mit freundlichen Grüssen
Sonja Walter
Text II
Sonja Walter
August-Ganther-Str. 12
79117 Freiburg
IUCE Freiburg
Sehr geehrter Herr Kretschmann,
auf die vorangegangene Mail der Unterzeichnerin zum Thema wird Bezug genommen.
Im Anhang sende ich noch die Einstellungsmitteilung der Staatsanwaltschaft Freiburg (Frau Rohr): Das Schreiben stellt ein hübsches Beispiel dafür dar, mit welchen haltlosen Phantasien die Freiburger Staatsanwälte sich zu Rechtsanwälten von kriminellen Günstlingen und Parteifreunden der Landesregierung machen. Denn Frau Rohr behauptet unzutreffend, dass kein hinreichender Tatverdacht vorliegen würde um Ermittlungen aufzunehmen und unterstellt in diesem Kontext, dass seitens der Schulbetreiber keine Täuschungsabsicht vorgelegen habe, weil die Schulbetreiber bei Vertragsabschluss davon ausgegangen wären, dass sie die staatliche Anerkennung nachträglich noch erhalten würden. Die Einstellungsmitteilung kann quasi als Paradebeispiel für die Faulheit, die Inkompetenz und die täterloyale "Arbeitsweise" der meisten Freiburger Staatsanwälte dienen. Denn alleine schon aufgrund des medienbekannten Sachverhalts und den Ausführungen im Gutachten des Wissenschaftsrats vom 27.01.2012, worauf in der Strafanzeige Bezug genommen wurde, hätte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen bzgl. dem Umfang des entstandenen zeitlichen und finanziellen Schadens der Studierenden aufnehmen müssen (auf welchen der Wissenschaftsrat im Gutachten explizit hingewiesen hatte).
Darüberhinaus stellt Frau Rohr die Rechtslage unzutreffend so dar, als ob die reine Möglichkeit einer späteren staatlichen Anerkennung dem angezeigten Straftatsbestand nach § 263 StGB abhelfen werde. Mit dieser sehr erstaunlichen und falschen Auffassung setzt sich Frau Rohr in Widerspruch zur gängigen Rechtssprechung, wonach der Tatbestand des Betrugs bereits erfüllt ist, wenn eine Vertragspartei bei Vertragsabschluss in Betracht ziehen muss, dass sie die aus dem Vertrag geschuldete Leistung eventuell nicht erbringen kann ohne den Vertragspartner über dieses Risiko zu informieren. Soweit die Schulbetreiber "glaubten", dass sie eine nachträgliche staatliche Anerkennung erhalten würden, so hätten die Schulbetreiber diesen Sachverhalt in ihren Werbebroschüren und in den Verträgen entsprechend darlegen müssen, wie nicht. Das Unterlassen einer entsprechenden Klarstellung in den Werbebroschüren und in den Verträgen wurde vom Wissenschaftsrat im Gutachten deshalb zudem ebenfalls ausdrücklich gerügt. Die Beweislage ist eindeutig: diese hätte schon längst die öffentliche Anklage gegen die Schulbetreiber und die veranwortlichen Personen im Kuratorium erfordert.
Aber offensichtlich können die illustren Schulbetreiber darauf vertrauen, dass diese aufgrund Ihrer Beziehungen zu Ihnen und zu Ihren Ministern Immunität geniessen. Dies zeigt sich auch daran, dass die Schulbetreiber sogar nach der ablehnenden Entscheidung des Wissenschaftsrats ihre Täuschungshandlungen zwei Wochen später auf der Abiturientenmesse in Köln fortgesetzt haben, vgl. hierzu den bereits übersandten Link zum Erfahrungsbericht des Journalisten Frank Überall, der die Schulbetreiber in flagranti erwischte und die ausgehängten Plakate (auf denen erneut vorgetäuscht wurde, dass die IUCE den Bachelor verleihen werde) photographisch festgehalten hat.
Unrecht wird nicht deshalb zu Recht, bloss weil Politiker und Staatsanwälte und Richter gemeinsam das Recht beugen.
Ohne Zweifel ist es keine erfreuliche Sache, wenn man Parteifreunde juristisch belangen muss. Allerdings ist es auch keine erfreuliche Sache, dass Ihre Parteifreunde den Studierenden Jahre ihres Lebens gestohlen, das Vertrauen der Studierenden missbraucht und die Studierenden zudem finanziell geschädigt haben. Von einem Ministerpräsidenten darf erwartet werden, dass er sich von solchen „Parteifreunden“ distanziert und die Gesetze zur Anwendung bringt.
Mit freundlichen Grüssen
Sonja Walter
Text III
Sonja Walter
August-Ganther-Str. 12
79117 Freiburg
Phone 0761/640209
An die
Rektoren der
Hochschulen in der
BRD
Sehr geehrte Damen und Herren,
immer wieder berichten die Medien, dass aufgrund der Stasi-Methoden der grünen Wissenschaftsministerin von Baden-Württemberg Theresia Bauer Grünen-Politiker auf Distanz zu der Ministerin gehen, die mit einem arbeitslosen Kubaner verheiratet ist. Vor wenigen Tagen berichtete die Presse, dass in Weil ein grüner Kreisrat wegen der rechtswidrigen Praktiken von Bauer seine Ämter als Kreisrat und Stadtrat niedergelegt hat und aus der Partei ausgetreten ist, nachdem Kretschmann seine Anschreiben ohne Antwort liess.
III.1 Skandal um die Verwaltungshochschule in Ludwigsburg
Was geschah:
Ende 2011 war der ehemalige Schulleiter Walter Maier altersbedingt ausgeschieden. Am letzten Arbeitstag hatte Maier an 17 Professoren Zulagen in einer Grössenordnung von rund 270.000 Euro im Jahr verfügt, obwohl eine rechtliche Grundlage für die Gehaltsaufbesserung anscheinend nur in vier Fällen vorliegt. Aufgrund dieser Ungleichbehandlung der Dozenten und aus anderen Gründen kam es zu fortgesetzten Unruhen und internen Querelen an der Hochschule, die einen normalen Schulbetrieb schlussendlich nicht mehr zuliessen. Die grüne Wissenschaftsministerin Theresia Bauer hatte im Jahr 2012 als neue Rektorin die Verwaltungsjuristin Claudia Stöckle nach Ludwigsburg geholt. Diese hat folgerichtig ein Rechtsgutachten eingeholt, welches ergeben hat, dass die Zulagen nur in 4 Fällen zulässig sind, eine zusätzlich eingeholte Expertise kam zu demselben Ergebnis. Beide Rechtsgutachen lagen dem Ministerium bereits 2012 vor. Dennoch liessen Bauer und Stöckle die Einjahresfrist verstreichen, in denen fehlerhafte Verwaltungsakte rückgängig gemacht werden können, was inzwischen zu staatsanwaltlichen Ermittlungen führte. Und anscheinend stellen solche rechtswidrigen Praktiken unter der „Rechtsaufsicht“ von Bauer den Normalfall dar, wie ein Bericht des StZ-Redakteurs Andreas Müller vom 15.01.2015 anschaulich zeigt. Denn nach den Zeugenaussagen einer Ministerialrätin hatte das Ministerium der Schulleiterin empfohlen die Akten zu frisieren und die oben genannte Einjahresfrist verstreichen zu lassen,
Zitat:
Bei der Besprechung zu den umstrittenen Zulagen für Ludwigsburger Professoren, bekannte S. in einer Mail an die Teilnehmer aus ihrem Haus, aus dem Wissenschaftsministerium und dem Landesamt für Besoldung, habe es ihr „nach und nach die Sprache verschlagen“. Wenn sie sich nicht verhört habe, dann seien an die Hochschulleitung Sätze wie die folgenden gerichtet worden:
„Achten Sie darauf, dass die Akten sauber sind“,
„die Jahresfrist in § 48 Landesverwaltungsverfahrensgesetz hat schon in so manchen Fällen geholfen“.
Dies wären für sie „schlicht inakzeptable Äußerungen, die ich nie und nimmer mittragen könnte“. Denn es würde aus ihrer Sicht bedeuten, dass der Rektorin und der Kanzlerin – an beide ging die Mail ebenfalls – nahegelegt worden wäre, „die Akten zu frisieren“ und die Frist von einem Jahr, in der rechtswidrige Verwaltungsakte korrigiert werden können, „durch Nichtstun verstreichen zu lassen.“
Anscheinend hatte die neue Schulleiterin die oben genannten Anweisungen nachfolgend umgesetzt, was dem Hauen und Stechen in Ludwigsburg allerdings nicht abhelfen konnte. Schlussendlich wurde Stöckle Mitte Januar 2015 vom Hochschulrat abgewählt. Nachdem aufgrund der ständigen Unruhen an der Verwaltungshochschule der Schulbetrieb in Gefahr war, hat die FDP von Bauer Aufklärung bzgl. der Rechtmässigkeit der Zulagen verlangt. In einer schriftlichen Antwort an den Landtag vom 16.01.2015 hatte Bauer dann nur ausweichend Stellung genommen und und versuchte den falschen Eindruck zu erwecken, dass das Ministerium erst aktuell infolge von Presseberichten Kenntnis von einer möglicherweise fehlenden Rechtmässigkeit der Zulagen erlangt habe. Bereits im Zusammenhang mit Titelschummeleien im Rechtsmedizinischen Institut der Universität Heidelberg hatte Bauer den Landtag im Jahr 2013 wissentlich belogen und hatte Unterlagen zurückgehalten um rechtswidrige Handlungen ihres Ministeriums zu vertuschen. In einer Presseerklärung vom 16.01.2015 hat Bauer zu den Vorgängen in Ludwigsburg die folgenden scheinheiligen Erklärungen abgegeben, vgl. hierzu das unten verlinkte Video
Zitat:
„Das Ministerium hat einzig und allein Interesse daran rechtskonforme Zustände herzustellen. Das Ministerium hat in dieser Angelegenheit nichts vertuscht und hat auch nichts zu verstecken.“
Hier ein Zitat aus einem nachfolgenden Bericht in der Stuttgarter Zeitung wie folgt
„Bereits im Jahr 2012 lag indes ein Gutachten vor, nach dem die zugrunde liegende Besoldungsrichtlinie der Hochschule klar rechtswidrig war; dies wurde durch eine zweite, auf Wunsch des Ministeriums in Auftrag gegebene Expertise bestätigt. Nach Protokollen von damals wurden im Beisein des Ministeriumsvertreters sowohl die „Einschaltung der Staatsanwaltschaft“ als auch mögliche Regressforderungen an den Altrektor erwogen; dies sollte in einem Gespräch mit Ministerin Bauer erörtert werden. Später sagte der Beamte laut einer Niederschrift, das Ministerium habe „überlegt, den Rechnungshof oder die Staatsanwaltschaft zu informieren“. Davon habe man aber „im Interesse der Hochschule abgesehen“.
Tatsächlich ging es hierbei wohl primär um das Interesse, bzw. den Schutz der verantwortlichen Personen des Wissenschaftsministeriums, zu denen der Abteilungsleiter der Abt. 4 Clemens Benz zählt, dem Bauer seit Jahren über ihre ehemalige Tätigkeit bei der Heinrich-Böll-Stiftung verbunden ist als Bauer Geschäftsführerin der Stiftung und Benz ihr Vize war.
Es wäre interessant zu erfahren, welche Gründe zur Beendigung des Amtes bei der Stiftung führten. In Anbetracht der zahlreichen Betrugshandlungen und anderen zweifelhaften Geldgeschäften im Bereich der Hochschulen in Baden-Württemberg, die seit dem Regierungswechsel im Jahr 2011 von Bauer, der Staatsanwaltschaft, dem Justizminister und Kretschmann gedeckt werden, vgl. die im Text unten erwähnten Skandale
III.2 Bonuszahlungen in Ulm
III.3 Titelbetrug in Heidelberg
III.4 Betrugsskandal der IUCE GmbH Freiburg
erstaunt nicht, dass Bauer auch im vorliegenden Fall rechtswidrige Praktiken decken wollte, die in erster Linie vom Ministerium zu verantworten sind. Denn die Zulagen wurden in einem Zeitraum gewährt als Stöckle noch nicht Rektorin war und wurden ausweislich der oben zitierten Zeugenaussagen der Ministerialrätin auch im weiteren Verlauf vom Ministerium vertuscht und gefördert, welches die Rechtsaufsicht über die Hochschulen hat und über die Rechtswidrigkeit der Zulagen zu einem Zeitpunkt Kenntnis erlangt hatte, als der Schaden noch hätte abgewendet werden können. Der Ehemann der Rektorin (der eine Physio-Praxis in Weil betreibt) hat aus Protest gegen Bauers Stasi-Methoden vor wenigen Tagen seine Ämter als Kreisrat und Stadtrat der Grünen niedergelegt, nachdem seine Frau infolge der vom Vorgänger und von Bauer zu verantwortenden Zulagen in Schwierigkeiten geraten war, vgl.
Nachdem die Rechtswidrigkeit der Zulagen nicht mehr zu verschleiern war und der Vorgang durch die Presse ging, hatte Bauer unter Hinweis auf die "Autonomie der Hochschulen" den Versuch unternommen die Verantwortung für das Verstreichen der Einjahresfrist auf die neue Rektorin abzuschieben. Gegenüber dem Landtag erklärte Bauer in einer Sitzung am 25.04.2015 auf Vorhalt der Opposition, dass das Ministerium sich nicht um jede Lappalie selber kümmern könne. Diese beschönigende Darstellung des Sachverhalts durch Bauer in der Landtagssitzung ist schlicht lächerlich, weil die rechtswidrigen Zulagen zu einem erheblichen finanziellen Schaden von Gemeinschaftseigentum (Steuergelder) führen und die entstandenen Unruhen den Schulbetrieb der führenden Verwaltungshochschule in Baden-Württemberg über einen längeren Zeitraum nahezu zum Erliegen gebracht hatten: Von einer Lappalie kann schon aus diesen Gründen überhaupt keine Rede sein. Darüberhinaus liegt die Verantwortung für die Gewährung der Zulagen und das Verstreichen der oben genannten Einjahresfrist (innerhalb welcher der Vorgang hätte berichtigt werden können) nach deutschem Recht nicht primär in der Sphäre der Hochschule, sondern bei Bauer, nachdem die Rektorin Bauer noch rechtzeitig vor Verstreichen der Einjahresfrist über die Rechtswidrigkeit der Zulagen informiert hatte. Das Vorgehen der Rektorin war regelrecht, weil das deutsche Beamtenrecht verlangt, dass ein Beamter bei Verdacht auf Korruption oder Untreue in seiner Umgebung den Vorgesetzten einschalten muss. Deshalb hätte Bauer als Dienstvorgesetzte gem. § 13, 357 StGB persönlich die notwendigen Schritte zur rechtzeitigen Aufhebung des rechtswidrigen Verwaltungsaktes veranlassen oder zumindest überwachen müssen. Auch wäre Bauer verpflichtet gewesen in Kenntnis der beiden Rechtsgutachten bereits im Jahr 2012 eine disziplinarische und strafrechtliche Überprüfung bzgl. dem Verhalten des ausgeschiedenen Schulleiters und dem zuständigen Ministerialbeamten ihres Ressorts zu veranlassen, was Bauer ebenfalls pflichtwidrig unterlassen hatte. Stattdessen hatte das Ministerium (unter der Rechtsaufsicht von Bauer) der Schulleitung empfohlen die Akten zu frisieren und die Frist verstreichen zu lassen.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen aufgrund dem pflichtwidrigen und rechtzeitigen Unterlassen einer Strafanzeige durch Bauer erst dann aufgenommen, nachdem die Stuttgarter Zeitung über den Vorgang berichtet hatte. Die Online-Zeitungnews4teachers zitierte den Fraktionschef der FDP in Baden-Württemberg Hans-Ulrich Rülke in der Sache zudem mit den folgenden Worten:
«Der Verdacht wächst, dass die Ministerin Stöckle opfern will, um von den eigenen Kenntnissen über Rechtswidrigkeiten abzulenken.»
Unverständlich erscheint, dass Kretschmann das Amt von Bauer nicht schon längst neu besetzt hat, nachdem im Wissenschaftsministerium seit dem Regierungswechsel im Jahr 2011 ein Skandal auf den nächsten folgt und infolge der Inkompetenz und der augenscheinlichen hohen kriminellen Energie von Bauer seit dem Regierungswechsel im Jahr 2011 zahlreiche Studierende und Patienten zu Schaden kamen (Freiburg, Heidelberg usw.) und der Ruf der Universität Heidelberg infolge dem Betrugsskandal um die Rechtsmedizin Schaden genommen hat, Ende nicht in Sicht. Da Bauer zum Bundesrat zählt und sich anscheinend bereits als künftige Bundeskanzlerin sieht, sollen die bekanntesten Skandale rund ums Wissenschaftsministerium als Warnung für die Bevölkerung nachfolgend zusammenfassend in Kürze skizziert werden, zumal diese von der zensierten Presse teilweise nicht hinreichend kolportiert wurden. Beispielsweise wurde von den Medien im Zusammenhang mit dem Skandal um die IUCE Freiburg verschwiegen, dass zu den verantwortlichen Personen nicht alleine die Schulbetreiber, also der damalige Rektor Marco Wölfle und der Geschäftsführer Robert Wetterauer sowie der Kuratoriumsvorsitzende Wolfgang Jäger zählen, sondern insbesondere die Aufsicht führenden Personen im Kuratorium, darunter insbesondere der Freiburger OB Dieter Salomon (Grüne), der von Amts wegen nicht alleine den finanziellen Interessen der Schulbetreiber, sondern dem Gemeinwohl und damit den Studierenden verpflichtet war oder zumindest verpflichtet gewesen wäre sowie insbesondere Theresia Bauer, welche die Rechtsaufsicht über die Hochschulen hat und diese anscheinend regelmässig nicht ausübt, wenn es darum geht rechtswidrige Vermögensverschiebungen zugunsten von Parteifreunden und Günstlingen zu vertuschen.
Auch in anderen Universitätsstädten in Baden-Württemberg ist immer wieder festzustellen, dass Bauer rechtswidrigen Praktiken tatenlos zuschaut, die dazu dienlich sind Günstlinge der Landesregierung zulasten der Steuerzahler oder zulasten von anderen Dritten zu bereichern. Und die Staatsanwaltschaft ermittelt anscheinend immer nur dann, wenn die Presse über den Vorgang berichtet und stellt die Verfahren (auf Weisung der Landesregierung) mithilfe von falschen Behauptungen zum Sachverhalt oder einer zumindest zweifelhaften Begründung wieder ein wie z. B. im Zusammenhang mit dem Betrugsskandal um die IUCE Freiburg sowie im Zusammenhang mit dubiosen Bonuszahlungen im Zusammenhang mit einem Neubau der Universitätsklinik Ulm.
III.2 Universitätsklinik Ulm: Boni für Pfusch am Bau
Im Jahr 2014 wurde bekannt, dass die ehemaligen Direktoren der Universitätsklinik Ulm Marre und Schoppik hinter dem Rücken des Aufsichtsrats (im Einverständnis mit den Abteilungsleitern der Abt. 4 im Wissenschaftsministerium Clemens Benz und Hartmut Schrade) Millionenkredite aufgenommen hatten, um die finanzielle Schieflage des Klinikums zu vertuschen (was nicht gelang). Diese beruhte anscheinend darauf, dass das Wissenschaftsministerium im Zusammenhang mit einem Neubau der Chirurgischen Klinik an die zuständigen Beamten in der Verwaltungsetage Boni ausgelobt hatte für den Fall, dass die Baukosten und Dauer eine hierzu vereinbarte Höhe und Frist nicht überschreiten werden. Diese Vereinbarung führte dann anscheinend unter anderem dazu, dass der Rechnungshof nach Fertigstellung des Klinikneubaus 40.000 Baumängel feststellte. Es besteht Anlass zu der Annahme, dass die Auslobung der Boni sittenwidrig ist. Denn als Landesbedienstete waren die Klinikdirektoren und die anderen involvierten Personen ohnehin verpflichtet wirtschaftlich zu arbeiten.
Nach Medienberichten kam es nachfolgend zu wiederholten Strafanzeigen gegen die Nutzniesser der Boni, die bei der Staatsanwaltschaft erst dann Beachtung fanden, nachdem die Medien über die Strafanzeigen berichtet haben. Ein Bericht in der Stuttgarter Zeitung vom 28.02.2014 zum Thema zeigt anschaulich wie unter der "Rechtsaufsicht" von Bauer und den verantwortlichen Abteilungsleitern der Abt. 4 im MWK Clemens Benz und Hartmut Schrade "gearbeitet" wird (und was für ein erbärmlicher Pfusch dabei herauskommt),
Inzwischen wurden die Vorermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft Ulm anscheinend unter einem Vorwand eingestellt (wie meistens, wenn Verfehlungen der Landesregierung oder deren Günstlinge zur Überprüfung stehen). Die Südwestpresse berichtet hierzu am 14.01.2015 wie folgt:
„Für den Vorwurf, die Beschuldigten seien unberechtigt in den Genuss von Prämienzahlungen gekommen, lägen keine ausreichenden Anhaltspunkte vor. In den Anzeigen war Marre und Schoppik vorgeworfen worden, die wirtschaftliche Entwicklung des Klinikums verschwiegen und die aus der Schlussrechnung für das Bauprojekt „Neue Chirurgie“ ersichtliche deutliche Überschreitung der Gesamtkosten verschwiegen beziehungsweise nicht verbucht zu haben, um an Boni zu kommen.“
Dem Pressebericht kann nicht entnommen werden, weshalb die Staatsanwaltschaft in Anbetracht der medienbekannten Tatsachen, die zu den Strafanzeigen führten, keine Anklage gegen die verantwortlichen Personen erhoben hat. Auch dürfte alleine schon die Auslobung und Auszahlung von Boni für Dienstleistungen, die bereits mit dem Gehalt gedeckt sind, sittenwidrig und ggf. strafbar sein. Allerdings wurde bereits im Zusammenhang mit dem Betrugsskandal um die IUCE Freiburg offensichtlich, dass die Staatsanwaltschaft in Baden-Württemberg (welche der Landesregierung untersteht), Straftaten von Personen der Landesregierung und deren Günstlingen nicht verfolgt, bzw. Strafanzeigen unter Verletzung des Legalitätsprinzips einstellt und zwar auch dann, wenn die vorhandenen Indizien nach deutschem Recht zwingend die Erhebung der öffentlichen Klage erfordern würden.
Auch wurde bereits in einer vorangegangenen Mail unter Bezugnahme auf Presseberichte vorgetragen, dass der grüne Ministerpräsident von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann in Zusammenarbeit mit dem von ihm ins Amt gebrachten Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) und seinem Vize Nils Schmid (Finanzminister, SPD) die Rechtsstaatlichkeit in Baden-Württemberg zielgerichtet zerstört, indem diese den Justizbehörden die notwendigen finanziellen Mittel für eine ausreichende personelle Besetzung entziehen; diese werden von Kretschmann und Koll. zur Finanzierung von Prestige-Objekten verpulvert, zum Beispiel für den geplanten Erweiterungsbau der Stuttgarter Oper in Höhe von 300 Millionen Euro plus usw. Darüberhinaus fällt immer wieder auf, dass freiwerdende Stellen an den Justizbehörden vom Justizministerium und dem Ministerpräsidenten nicht an qualifizierte Juristen vergeben werden, sondern an Günstlinge der Landesregierung und andere linientreue Personen, welche hemmungslos das Recht beugen um die Interessen von kriminellen Politikern und deren Günstlingen zu bedienen.
Zur Verdeutlichung der mafiösen Verhältnisse in Baden-Württemberg, welche von der grün-roten Landesregierung und deren Günstlingen unterhalten und gefördert werden, fasse ich nachfolgend beispielhaft nochmals in Kürze den Skandal um die IUCE Freiburg und die Titel-Affäre in Heidelberg zusammen, weil der Straftatsbestand (und die Rechtsverletzungen durch die Staatsanwaltschaft und die Aufsicht führenden Personen im Wissenschaftsministerium und im Justizministerium) offensichtlich sind und anschaulich machen zu welchen Verhältnissen eine Regierung unter grüner Regie führt. Denn Kretschmann hätte aufgrund der offensichtlichen Inkompetenz und den kriminellen Praktiken von Bauer und Stickelberger bereits im Jahr 2012 die Ministerposten im Ressort Wissenschaft und Justiz neu besetzen und mithilfe von geeigneten politischen Instrumenten auf eine Sanierung der mafiösen Verhältnisse in Baden-Württemberg hinwirken müssen, was nicht der Fall war und zu der Annahme führt, dass diese von Kretschmann persönlich betrieben und unterhalten werden.
III.3 Betrug an Studierenden der IUCE Freiburg
Die Schulbetreiber der privaten dualen Hochschule hatten (unter der Aufsicht des grünen Freiburger OB Dieter Salomon und Bauer) mehrere hundert Studierende mit falschen Werbeversprechungen in Verträge gelockt, was zu erheblichen finanziellen und zeitlichen Verlusten der Betroffenen führte.
OB Dieter Salomon (Grüne): Lockte Studierende in die Falle
Die Schulbetreiber hatten u. a. vorgetäuscht, dass die Schule staatlich anerkannt sei, was nicht der Fall war. Sogar dann, als der Wissenschaftsrat im Jahr 2012 einen nachträglichen Antrag der Schulbetreiber auf staatliche Anerkennung abgelehnt hatte, wurden die Schulbetreiber zwei Wochen später auf der Abiturientenmesse in Köln von dem Journalisten Frank Ueberall wiederum damit erwischt, wie diese mit wissentlich falschen Werbeversprechungen potentielle Kunden in Verträge locken wollten, vgl.
Obwohl die offensichtlichen Betrugshandlungen der Schulbetreiber und das Dulden derselben durch die Aufsicht führenden Personen seitens der Staatsanwaltschaft die Erhebung der öffentlichen Klage gegen die Schulbetreiber und die Aufsicht führenden Personen im Kuratorium und in der Landesregierung erfordert hätte (zumal zahlreiche Studierende erhebliche finanzielle und zeitliche Schäden erlitten haben), haben die Staatsanwälte in Freiburg und Stuttgart mehrere Strafanzeigen gegen die Schulbetreiber, das Kuratorium und gegen Bauer unter einem Vorwand eingestellt, ohne dass ersichtlich wurde, dass die Staatsanwaltschaft den relevanten Sachverhalt in der Anzeigebegründung geprüft, sachlich erwogen oder überhaupt zur Kenntnis genommen hatte. In den Einstellungsgründen hatte die Staatsanwaltschaft die offensichtlich falsche und willkürliche Behauptung erhoben, dass den Studierenden kein Schaden entstanden sei und dass angeblich kein Straftatsbestand vorliegen würde, "weil die Schulbetreiber glaubten, dass der Wissenschaftsrat zu einem späteren Zeitpunkt einer staatlichen Anerkennung zustimmen werde." Tatsächlich hatte bereits der Wissenschaftsrat in seinem Gutachten vom 27.01.2012, in welchem der Wissenschaftsrat einen nachträglichen Antrag der Schulbetreiber auf staatliche Anerkennung wegen der unzureichenden Qualitätsstandards der Hochschule abgelehnt hatte, auf die unlauteren Werbepraktiken und die zeitlichen und finanziellen Schäden der Studierenden hingewiesen, die nachweislich eingetreten sind (und von der Staatsanwaltschaft willkürlich in Abrede gestellt werden). Vollends neben den Tatsachen liegt zudem die Behauptung der Staatsanwaltschaft, welche schlussendlich die Auffassung vertritt, dass ein späterer Zusammenschluss der IUCE mit der staatlich anerkannten IBA Ende 2012 dazu dienlich gewesen wäre, dem Mangel abzuhelfen. Auch dies trifft überhaupt nicht zu. Denn zu diesem Zeitpunkt hatten viele der betrogenen Studenten die Schule wegen der ungeklärten Zukunft der Schule infolge der Ablehnung der staatlichen Anerkennung durch den Wissenschaftsrat bereits verlassen und hatten die Ausbildung an anderen Stellen nochmals neu angefangen (weil eine Ausbildung ohne staatliche Anerkennung auf dem Arbeitsmarkt nur einen geringen Wert besitzt und die IUCE mangels staatlicher Anerkennung nicht berechtigt war den Bachelor zu verleihen). Auch wurde von den Zivilgerichten im Zuge der Regressverfahren festgestellt, dass eine Ausbildung an der IBA, welche den Restbestand der IUCE übernommen hatte, nicht mit der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Studierenden und der IUCE gleichgesetzt werden kann, hierzu wäre eine gesonderte Vereinbarung zwischen den Parteien erforderlich gewesen.
Aufgrund der augenscheinlichen Tatbestandsmerkmale nach § 263 StGB (vollendeter und versuchter Betrug in mehreren hundert Fällen) und der willkürlichen und täterloyalen Einstellung durch die Staatsanwaltschaft (Strafvereitelung im Amt) hätten Stickelberger und Kretschmann disziplinarische und strafrechtliche Massnahmen gegen die Schulbetreiber, die Kuratoriumsmitglieder (welche ausweislich der Satzung die Aufsicht über die Akkreditierung hatten) und gegen die "Rechtsaufsicht führende" Bauer sowie gegen die Staatsanwälte veranlassen müssen, welche die Betrugshandlungen vertuscht haben, was Stickelberger und Kretschmann pflichtwidrig unterlassen haben. Die Untätigkeit von Stickelberger führt zu der Annahme, dass dieser die Staatsanwaltschaft vielmehr angewiesen hat, den Betrug an den Studierenden zu decken und zu diesem Zweck die Strafanzeigen einzustellen um den grünen Koalitionspartner zu schützen. Und anscheinend findet auch Kretschmann es ganz normal, dass seine Wissenschaftsministerin und sein Freiburger Parteifreund Salomon im grossen Stil Studierende belügen und abzocken (bzw. solche Handlungen fördern und vertuschen); denn nur so lässt sich erklären, dass Kretschmann das Amt des Wissenschaftsministers (und des Justizministers) nicht neu besetzt und keine sachliche strafrechtliche Aufklärung des Vorgangs veranlasst hat, wozu Kretschmann von Amts wegen verpflichtet wäre.
Satire an So ähnlich sieht es wahrscheinlich aus, wenn Ministerpräsident Kretschmann in der Staatskanzlei arbeitet Satire aus
Immerhin war es im weiteren Verlauf ganz amüsant zu sehen, wie Kretschmann und der Rest des Vereins anlässlich der Bundestagswahlen im September 2013 am Wahlabend mit langen Gesichtern versuchten die Gründe für den Absturz der Grünen auf 8,4 Prozent zu analysieren. Zwar hatte die zensierte Presse die Verantwortung von Salomon und Bauer für die Betrugshandlungen an den Studierenden der IUCE Freiburg gegenüber der Öffentlichkeit verschwiegen; im Internetzeitalter lassen sich solche Vorgänge auf Dauer allerdings nicht verheimlichen (was Kretschmann anscheinend nicht bedacht hatte, dessen Politstil sich noch an den Methoden des Kalten Krieges ausrichtet und im Wesentlichen auf Zensur der Medien, Propaganda und Günstlingswirtschaft beruht).
Im Herbst 2013 wurde zudem bekannt, dass Bauer auch in Heidelberg jahrelang Betrugshandlungen an Studierenden vertuscht und gefördert und gleichzeitig billig in Kauf genommen hat, dass die Studierenden infolge von Betrugshandlungen der 2011 neu eingestellten Institutsleiterin nachfolgend eventuell ohne Abschluss dastehen.
III.4 Titelbetrug in Heidelberg
Im August 2011 informierte eine Medizinerin des Rechtsmedizinischen Instituts in Heidelberg Bauer darüber, dass die neue Institutsleiterin Kathrin Yen sich gegenüber Behörden, Gerichten und Studierenden als promovierte Fachärztin für Rechtsmedizin ausgab, obwohl Yen sich nicht als Dr. med. bezeichnen darf (weil Yen in Österreich studiert und nach der Pressemitteilung der CDU zur Sache keine Dissertation erstellt hat, was in Deutschland wiederum Voraussetzung für den Titel ist) und zudem über keinen in Deutschland anerkannten Facharzttitel verfügte (weil in Deutschland ebenfalls andere Voraussetzungen erfüllt sein müssen als wie in Österreich).
Deshalb darf Yen sich nur als "Dr. med. univ." bezeichnen, was dem deutschen Titel "Dr. med" nicht entspricht. Zwar mag dieser Unterschied unbedeutend sein, wenn ein Mediziner eine Praxis eröffnet (weil die Behandlung von Patienten über die Ausbildung zum Mediziner hinaus keine zusätzliche wissenschaftliche Qualifikation erfordert); für eine wissenschaftliche Laufbahn gelten allerdings andere Voraussetzungen, weshalb die Stellenausschreibung in Heidelberg sich explizit an Bewerber gewendet hatte, die eine entsprechende wissenschaftliche Qualifikation, bzw. den Titel "Dr. med." vorweisen konnten. Diese Qualifikation war z. B. erforderlich, weil die Stelle der Institutsleiterin mit einer Lehrtätigkeit einhergeht, welche eine Weiterbildungsbefugnis erfordert. Und diese kann nur erteilt werden, wenn der Antragsteller entsprechend den deutschen Leitlinien promoviert hat. Weil Yen keine Doktorarbeit verfasst hatte, besass Yen auch keine Weiterbildungsbefugnis, was die Studierenden aber nicht wussten, weil Yen gegenüber den Studierenden vorgetäuscht hatte, dass sie sowohl über den deutschen Titel "Dr. med." und zudem über eine Lehrbefugnis und einen deutschen Facharzttitel verfügen würde, was nicht der Fall war. Darüberhinaus hatte Yen Gerichtsgutachten erstellt und hatte gegenüber den Justizbehörden ebenfalls vorgetäuscht, dass sie qualifiziert, bzw. berechtigt sei den deutschen Titel "Dr. med." zu führen, wie nicht. Deshalb hatte eine Institutsmitarbeiterin das Wissenschaftsministerium (Dr. Gisela Zimmer) bereits im August 2011 über die rechtswidrigen Praktiken von Yen informiert, weil zu gewährleisten war, dass die Abschlüsse der Studierenden wegen der fehlenden Qualifikation von Yen nicht rechtskräftig sein werden. Anstelle dem Problem abzuhelfen, hat Bauer die Beschwerdeführerin nach Ulm zwangsversetzt, damit Yen ihre rechtswidrigen Praktiken und die Gerichtsgutachten fortsetzen konnte.
Ihren falschen Titel hat Yen erst zwei Jahre später berichtigt, nachdem die CDU zur Aufklärung des Vorgangs eine Anfrage über den Landtag an Bauer veranlasst hatte (weil zahlreiche Zweitgutachter fehlende rechtsmedizinische Kenntnisse von Yen beklagt hatten). Und bezeichnenderweise hatte Bauer auch damals gelogen und hat zunächst in einem Antwortschreiben vom 09.09.2013 an den Landtag die wissentlich falsche Behauptung erhoben, dass Yen alle notwendigen Anträge zum Führen der Titel zeitnah nach Dienstbeginn im März 2011 gestellt habe und dass die Anträge alle gewährt worden seien, was gerade nicht der Fall war.
Sowohl im Zusammenhang mit dem Betrugsskandal um die IUCE Freiburg und im Zusammenhang mit der Titel-Affäre in Heidelberg hat Bauer in Kenntnis der offensichtlich rechtswidrigen Handlungen ihrer Parteifreunde/Günstlinge billig in Kauf genommen, dass Studierende Schaden nehmen für den Fall, dass die fehlende Genehmigung/Titel nicht rückwirkend erteilt werden. Die Landesärztekammer in Stuttgart liess sich im Unterschied zum Wissenschaftsrat von den absehbaren negativen Folgen für die Studierenden erpressen und hatte Yen nach Auffliegen der Betrugshandlungen im September 2013 eine rückwirkende Lehrbefugnis ausgestellt (weil andernfalls die Studierenden, die im Zeitraum von 2011 bis 2013 unterrichtet wurden, die verlorenen Jahre hätten nachholen müssen, weil Yen keine Weiterbildungsbefugnis besass.). Die CDU bezweifelt in einer Presseerklärung zur Sache allerdings die Rechtskraft der rückwirkend ausgestellten Bescheinigung, weil eine Weiterbildungsbefugnis in Baden-Württemberg an das Vorliegen eines Facharzttitels gebunden ist: und diesen konnte die Landesärztekammer nicht rückwirkend ausstellen. Deshalb zog die CDU in einer Presseerklärung in Zweifel, ob die Abschlüsse der Heidelberger Studierenden überhaupt Gültigkeit besitzen. Noch im Dezember 2013 hatte die CDU hierzu angekündigt diesen Sachverhalt aufklären zu wollen, seitdem herrscht Schweigen im Blätterwald. Entweder wurde eine Überprüfung vorgenommen und das Ergebnis wird verschwiegen, weil das Ergebnis Bauer und ggf. Bauers Vorgänger im Amt Peter Frankenberg (CDU) belasten würde, der Yen nach Heidelberg geholt hatte oder der Vorgang wurde unter den Teppich gekehrt, weil niemand das heisse Eisen anfassen will. Möglicherweise steht die Aufklärung ja auch noch bevor, weil bisher noch niemand die Zeit hatte diese voranzutreiben. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Sachverhalt noch vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg im Frühjahr 2016 aufgeklärt werden wird; die Unterzeichnerin wird hierzu gegebenenfalls eine Anfrage an den Landtag richten.
Im Unterschied zu dem Betrugsskandal um die IUCE Freiburg, den die Staatsanwälte in Freiburg und Stuttgart sofort unter den Teppich gekehrt haben, hatte die Staatsanwaltschaft Heidelberg im Zusammenhang mit den Titelschummeleien im Rechtsmedizinischen Institut in Heidelberg immerhin Vorermittlungen aufgenommen. Danach war die Berichterstattung in den Medien dann plötzlich „eingeschlafen“. Allerdings ist anscheinend immer noch das Verfahren der von Bauer nach Ulm zwangsversetzten Institutsmitarbeiterin des Rechtsmedizinischen Instituts der Universitätsklinik Heidelberg (Gisela Zimmer) vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig, welche gegen die willkürliche Versetzung Klage eingereicht hat. Und anscheinend warten die Verwaltungsrichter einfach solange mit der Terminsvergabe, bis die Institutsmitarbeiterin irgendwann das Ruhestandsalter erlangt hat und ein Rechtsschutzinteresse in dieser Folge weitgehend erloschen sein dürfte. Die Verhältnisse im Bereich der Staatsanwaltschaft und der Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg hat ein ehemaliger Mitarbeiter der Universität Karlsruhe im Zusammenhang mit dem in Karlsruhe üblichen Titelhandel auf seiner Website anschaulich wie folgt beschrieben
http://www.forschungsmafia.de/blog/2009/03/06/uber-die-staatsanwaltschaft-karlsruhe/
Soweit Danisch damals (2009) noch auf eine Veränderung der unsäglichen Verhältnisse infolge von einem Regierungswechsel hoffte, so hat sich diese Hoffnung seit dem Regierungswechsel in Baden-Württemberg im Jahr 2011 infolge dem katastrophalen Debut von Kretschmann und Koll. inzwischen gründlich zerschlagen.
III.5 Theresia Bauer erklärt Lüge, Betrug und Untreue zum Arbeitsprinzip
So war Bauer bereits 2011 damit aufgefallen, dass Bauer Lüge und Betrug quasi zum legitimen Politstil erhoben hatte. Denn im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau einer Luxus-Ballettschule in Stuttgart vertrat Bauer die Auffassung, dass es ganz normal sei, wenn Neubauten NACH der Kostenzusage durch Stadt und Land quasi doppelt so hohe Kosten verursachen, als wie diese der Entscheidung zugrunde gelegt wurden, vgl.
Anscheinend ist Bauer der Begriff der Untreue fremd. Denn nach den eigenen Sachdarstellungen von Bauer könnten Politiker auf Basis von Scheinberechnungen hemmungslos Luxusbauten hinklotzen und wenn nachfolgend die Kosten explodieren, müssen die Steuerzahler bluten (denen in Baden-Württemberg zur Finanzierung der grünen Protzobjekte die Krankenhausversorgung und andere Lebensnotwendigkeien gekürzt oder ganz gestrichen werden). Diese auf die Ausbeutung der Bevölkerung zielende „Politik“ von Bauer und Koll. wird in vollem Umfang von Nils Schmid (Finanzminister, SPD) mitgetragen, welcher die kriminellen Praktiken der Grünen, z. B. die Veruntreuung der zweckgebundenen Zahlungen der Krankenkassen für allfällige Baumassnahmen (die nach den gesetzlichen Leitlinien in Baden-Württemberg aus Steuergeldern zu zahlen sind), fördert und unterstützt. Beispielsweise wurde im Frühjahr 2014 in Gegenwart von Schmid mit viel Gedöns der Grundstein für die neue Chirurgie der Universitätsklinik Heidelberg gelegt; die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf rund 160 Millionen Euro. Die Recherchen der Unterzeichnerin ergaben, dass das Land auch hier nur die Hälfte zahlt, d. h., die fehlende Restsumme von 80 Millionen Euro wird auch dieses Mal rechtswidrig aus der Krankenversorgung abgezogen werden. Dabei treiben einem die Berichte von Patienten der Universitätsklinik Heidelberg schon jetzt die Tränen in die Augen, welche beklagen, wie sie oder ihre Kinder oder andere Angehörige von überlasteten Medizinern und dem Pflegepersonal gedemütigt, misshandelt oder getötet wurden. Auch in Ulm werden zur Finanzierung des eingangs erwähnten Neubaus Gelder aus der Krankenversorgung abgezogen und Personal abgebaut, mit katastrophalen Folgen für die verbliebenen und überlasteten Beschäftigten und die Bevölkerung, die im Krankheitsfall keine ausreichende Versorgung erwarten kann, vgl.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zudem auf die vorangegangenen Mails Bezug genommen.
Und seitdem die ehemalige Amtschefin des Justizministeriums von Baden-Württemberg Bettina Limperg (2011 bis 2014) zum 01.07.2014 zur Präsidentin des Bundesgerichtshofs berufen wurde, haben die grün-rote Landesregierung von Baden-Württemberg nebst deren Günstlingen sowieso freie Hand zu lügen, zu betrügen, in jeder erdenklichen Weise das Recht zu beugen und zwecks Forschung und Profit Kranke zu quälen und/oder zu töten. Denn anscheinend wurde Limperg von der Bundesregierung explizit deswegen an den Bundesgerichtshof verschoben, weil Limperg in den drei Jahren zuvor unter Beweis gestellt hat, dass sie Straftaten von Personen der Landesregierung von Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit den von Stickelberger und Kretschmann berufenen Staatsanwälten und Richtern vertuscht und fördert. Zu diesem Zweck wurde von Seiten der Bundesregierung zuvor bereits der an Alkoholproblemen leidende ehemalige Rektor der Universität Freiburg Andreas Vosskuhle an das Bundesverfassungsgericht berufen, der bis heute einen Lehrstuhl in Freiburg unterhält. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die vorangegangenen Mails Bezug genommen.
Inzwischen wurde bekannt, dass der Verwaltungsjurist Guido Wolf als Kandidat der CDU im kommenden Jahr gegen Kretschmann ins Rennen gehen wird. Falls Wolf die Absicht haben sollte, in Baden-Württemberg rechtsstaatliche Verhältnisse einzuführen (was dringlichst erforderlich wäre), so wartet auf diesen eine Herkulesarbeit. Die Bevölkerung würde es ihm allerdings sicherlich danken, wie zahlreiche Blogs und Kommentare zu einschlägigen Zeitungsberichten zeigen, in denen die insuffizienten und faschistoiden Verhältnisse im Bereich der Justizbehörden beklagt werden.
Zumindest steht Wolf als Jurist das notwendige Handwerkszeug zur Verfügung.
Dasselbe gilt zwar auch für den eingangs erwähnten Kandidaten von der SPD Nils Schmid, der ebenfalls Jurist ist. Schmid hat sich in den letzten Jahren seit 2011 allerdings infolge seinem auf die Ausbeutung der Bevölkerung und auf die Zerschlagung der Rechtsstaatlichkeit ausgerichteten Politstil, der Schmid mit Kretschmann vereint, schon längst disqualifiziert. Es erstaunt immer wieder, welche Praktiken unter der Flagge der SPD als Sozialdemokratie verkauft werden.
Die Landtagswahlen in Baden-Württemberg im März 2016 werden sicherlich interessant werden.
Möglicherweise ist Kretschmann überhaupt nicht der Kandidat. Denn dem eingangs erwähnten Bericht in der Wochenschrift Kontext kann entnommen werden, dass Bauer sich anscheinend schon als Nachfolgerin von Kretschmann in der Staatskanzlei von Baden-Württemberg und später dann im Bundeskanzleramt sieht. Möglicherweise hält Kretschmann (der mit 67 Jahren das Ruhestandsalter bereits überschritten hat) die Kandidatur nur bis/nach den Wahlen aufrecht, weil in Baden-Württemberg voraussichtlich niemand die Grünen wählen wird, falls Bauer als Kandidatin antreten würde. Man denke hierbei nur alleine an den von Bauer als "Reform" deklarierten Vernichtungsfeldzug gegen die beiden renommierten Musikhochschulen in Mannheim und Trossingen in den Jahren 2013 und 2014 (der zu einem Entrüstungssturm in der Bevölkerung führte) um zu ahnen, welches Wahlergebnis Bauer zu erwarten hätte, falls Bauer 2016 selber als Kandidatin antreten würde. Im Hinblick auf die medienbekannte Altersschwäche von Kretschmann muss jedenfalls bezweifelt werden, dass Kretschmann eine zweite Amtsperiode durchhalten würde. Denn bereits einem Bericht in der Stuttgarter Zeitung im Jahr 2014 konnte entnommen werden, dass Kretschmann zur Behandlung seiner zunehmend schwächelnden und brüchigen Stimme sprachtherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen muss, vgl
Alleine schon deshalb ist es sehr unwahrscheinlich, dass Kretschmann nach 2016 nochmals fünf Jahre den Ministerpräsidenten stellen wird; wahrscheinlich geht es bei der Kandidatur von Kretschmann nur darum Bauer in den Regierungssessel zu bringen. Und diese vertritt die Interessen der Pharmazie, der amerikanischen Rüstungsindustrie (an den Universitäten in Baden-Württemberg wird Forschung für die amerikanische Rüstungsindustrie betrieben) und betrachtet die Bevölkerung anscheinend als Sklaven, die hemmungslos ausgebeutet, belogen, betrogen und im Krankheitsfall zwecks Forschung und Profit an Leib und Leben geschädigt werden können. Denn nur so lassen sich die oben genannten kriminellen Praktiken von Bauer erklären sowie die Tatsache, dass Bauer Dienstaufsichtsbeschwerden pflichtwidrig ohne Antwort lässt, die sich auf Straftaten an Patienten, Studierenden usw. beziehen und vielmehr amtsmissbräuchlich versucht die Beschwerdeführer kaltzustellen wie z. B. die Beschwerdeführerin des rechtsmedizinischen Instituts in Heidelberg Zimmer usw.
Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne)
Hierzu möchte ich Sie informieren.
Mit freundlichen Grüssen
Sonja Walter
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- [Brb-mol] Deutsche Grüne lassen Firmen ausspionieren, baden3 AT t-online.de, 13.06.2015
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