brb-dos AT lists.piratenpartei.de
Betreff: ML der DOS-Piraten
Listenarchiv
- From: Thomas Kaiser <tom-kaiser AT online.de>
- To: ML der DOS-Piraten <brb-dos AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [BRB-DOS] Abwasserzweckverband
- Date: Fri, 15 Jun 2012 16:43:47 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/brb-dos>
- List-id: ML der DOS-Piraten <brb-dos.lists.piratenpartei.de>
Hallo Jutta, Bei Dir geht es leider nicht um Zivilrecht, sondern es handelt sich um einen Gebührenbescheid einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zwar kann man mit einer solchen Körperschaft auch zivilrechtliche Verträge schließen, dies ist hier jedoch offensichtlich nicht der Fall. Vielmehr geht es bei Dir wohl um öffentliche Abgaben ( da fallen leider auch Gebührenabschläge drunter), die per Bescheid eingefordert werden. Im öffentlichen Recht ist es nicht so, dass die Körperschaft klagen muss, um einen Bescheid zu vollstrecken. Vielmehr ist der Empfänger eines Bescheides verpflichtet, hiergegen Widerspruch und dann ggf. Klage zu erheben, um diesen Bescheid aus der Welt zu schaffen. Wird ein Bescheid nicht fristgerecht zunächst durch Widerspruch ( in der Regel innerhalb vier Wochen nach Erhalt) und der Widerspruchsbescheid dann fristgerecht durch Klage angegriffen, wird er bestandskräftig und kann vollstreckt werden. Ohne Frage, ich die Satzung, nach denen bei euch die Gebühren erhoben werden ein sog. "Oberhammer". Aber die müsste mit einer breiten Front angegangen werden. Allein sind da die Chancen, ob im Normenkontroll- oder Gerichtsverfahren, nicht so aussichtsreich wie in einer großen Menge. Ich glaube, da hat der WAS ein Exempel statuieren wollen und deswegen so hart bei Dir durchgezogen. Ich befürchte ein Rechtsanwalt wird Dir da leider nichts anderes sagen können. Gibt es denn in Deiner Umgebung noch mehr Leute die Probleme wegen Abwasser haben? Wir sind aktuell dabei ein landesweites Initiativen Netzwerk zu schaffen. Vielleicht kann ich in diesem Rahmen dann ein wenig mehr helfen. lg Thomas Kaiser Am 15.06.2012 16:04, schrieb Jutta Schroer: Ahoi an alle und an Thomas
Kaiser insbesondere,
Folgendes ist inzwischen
geschehen: nachdem ich freitags zähneknirschend die Bank
angewiesen hatte, den geforderten Betrag an den WAS zu
überweisen, wurde mein Konto sofort freigegeben. In meinem
Frust habe ich den WAS wegen unbefugter Kontosperrung online
bei der Polizei in KW angezeigt. Bekam nach gut 1 Woche die
kommentarlose Meldung, daß der Fall abgeschlossen sei, claro.
Hab nix Anderes erwartet.
Am 13. erhielt ich endlich ein
Schreiben vom WAS mit Pfändungs- und Überweisungsverfügung
samt "Dienstsiegel als Vollstreckungsbehörde".
Jetzt suche ich einen
versierten Anwalt, der gegen das willkürliche Vorgehen des WAS
für mich Klage einreicht.
Kennt jemand jemanden??
Danke.
Jutta Schroer Fon: +49 33768 51331
Funk: +49 171 6980751 mailto: jutta.schroer AT t-online.de
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- [BRB-DOS] Abwasserzweckverband, Jutta Schroer, 15.06.2012
- Re: [BRB-DOS] Abwasserzweckverband, Thomas Kaiser, 15.06.2012
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