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brb-ag-tdbd - Re: [Brb-ag-tdbd] Zensus 2011 ...

brb-ag-tdbd AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Transparenz, Demokratie, Bürgerrechte & Datenschutz

Listenarchiv

Re: [Brb-ag-tdbd] Zensus 2011 ...


Chronologisch Thread 
  • From: Heiko Brucker <pirat-barnim AT piratenbrandenburg.de>
  • To: brb-ag-tdbd AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Brb-ag-tdbd] Zensus 2011 ...
  • Date: Wed, 6 Apr 2011 13:04:09 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/brb-ag-tdbd>
  • List-id: AG Transparenz, Demokratie, Bürgerrechte & Datenschutz <brb-ag-tdbd.lists.piratenpartei.de>

Michael Hensel <pirat AT keentech.de> wrote:
> Ahoi,
>
> anbei eine Zusammenfassung nebst Bemerkungen meinerseits bzgl. des Zensus
> 2011
> Gibt es Korrekturen? Wenn ja, bitte mit einfügen .. ggf. das Ganze in ein
> geeignetes Pad.
> Gibt es Ergänzungen? Mit Sicherheit - Ebenfalls ist eine Ergänzung erünscht
> ...
>
> ---
> Eine kurze Aufschlüsselung über das ab 9. Mai durchzuführende Zensus 2011 -
> Volkszählung ... es gibt noch weitaus mehr - aber das allein für knapp 10
> Minuten Info-Recherche, sofern man mal etwas über den Zensus gehört hat.
>
> Fakten:
> 1983, BVerfG - Rechtsprechung: !Grundrecht auf informationelle
> Selbstbestimmung!
> http://zensus2011.de/uploads/media/volkszaehlungsurteil_1983.pdf
> 1969, BVerfG - Rechtsprechung: Mikrozensusurteil
> http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv027001.html
>
> [1] http://www.zensus2011.de/uploads/media/Zensusgesetz_2011.pdf -
> Zensus-Gesetz
> [2]
> http://de.wikipedia.org/wiki/Körperschaftsstatus#Beispiele_f.C3.BCr_Religionsgemeinschaften_mit_K.C3.B6rperschaftsstatus
> - ZensG §7 (4) 18 -> Verbot zB. BVerfG, dennoch Pflichtfeld
>
> Erstellen einer Mega-Datenbank:
> ZensG §13 Abs.1 und 2: "Für (...) jede Person wird von den statistischen
> Ämtern (...) eine Ordnungsnummer vergeben und geführt (...) Die
> Ordnungsnummern dürfen bei den Zusammenführungen nach §9 verwendet
> werden." und §9 regelt die zusammenführung ALLER Daten.
>
> Zur Vervollständigung DARF der Zensusbeauftragte auch Hausbewohner befragen
> - hier sollte eigentlich bei Ost-Deutschen ein Unwohlgefühl eintreten:
> ZensG §18 Abs.2 letzter Satz: "Im Fall von Antwortausfällen dürfen
> ersatzweise die Bewohner des Gebäudes oder der Wohnung befragt werden."
>
> Antwortausfälle definiert die Behörde oder der Erhebungsbeauftragte ALLEIN.
>
> Es wird erfasst, wer mit wem wie lange zusammen wohnt:
> "Richtig ist, dass die Ordnungsnummern nichts anderes als ordinäre Nummer
> sind. Jeder Mensch, jede Anschrift, jedes Gebäude, jede Wohnung und jeder
> Haushalt in Deutschland erhält eine eigene, einmalige Ordnungsnummer. Und
> diese Nummern verknüpfen das eine mit dem anderen. Also z.b.: wer wohnt wo
> mit wem wie lang in welchen Verhältnissen usw. ZensG §§9+13"
>
>
> §18 (3) ZensG
> "(3) Auskunftspflichtig für die Haushaltsstichprobe nach § 7 sowie für die
> Stichproben nach § 17 Absatz 2 und 3 sind alle Volljährigen oder einen
> eigenen Haushalt führenden Minderjährigen, je- weils auch für minderjährige
> Haushaltsmitglieder, die unter den ausgewählten Anschriften wohnen. Für
> volljährige Haushaltsmitglieder, die nicht selbst Auskunft geben können,
> ist jedes andere aus- kunftspflichtige Haushaltsmitglied
> auskunftspflichtig. Die Auskunftspflicht über Minderjährige oder Personen,
> die nicht selbst Auskunft geben können, erstreckt sich nur auf die Daten,
> die der aus- kunftspflichtigen Person bekannt sind. Benennt eine wegen
> einer Behinderung nicht auskunftsfä- hige Person eine Vertrauensperson, die
> für diese die erforderliche Auskunft erteilt, erlischt die Auskunftspflicht
> der behinderten Person sowie des diesbezüglich auskunftspflichtigen
> Haushalts- mitglieds, soweit die Vertrauensperson die Auskunft erteilt."
>
> !Auskunftspflichtig sind auch Kinder nach Gesetz?! ->
> http://de.wikipedia.org/wiki/Minderjährigkeit#Deutschland - ist das
> überhaupt zulässig?
> Angenommen ein 12/14/16/17-jähriges Kind ist allein zu Hause und da kommt
> der Befrager ... das geht doch mal gar nicht, oder?
>
> Merkmale, die zusammengeführt werden:
> Melderegister
> a) Ordnungsnummer der Person im Melderegister,
> b) Familienname, frühere Namen und Vornamen,
> c) Tag der Geburt,
> d) Geschlecht,
> e) Staatsangehörigkeiten,
> f) Familienstand,
> g) Wohnungsstatus (nur eine Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung),
> h) Anschrift und Wohnungsstatus in der Gemeinde, aus der die Person
> zugezogen ist,
> i) Anschrift der zuletzt bewohnten Wohnung in der Gemeinde,
> j) Tag des Beziehens der Wohnung,
> k) Tag des Zuzugs in die Gemeinde,
> l) Zuzug aus dem Ausland,
> m) Familienname, frühere Namen, Vornamen, Tag der Geburt und Ordnungsnummer
> des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners oder der eingetragenen
> Lebenspart- nerin,
> n) Familienname, frühere Namen, Vornamen und Tag der Geburt und
> Ordnungsnummer der Kinder sowie Familienname, frühere Namen, Vornamen, Tag
> der Geburt, Schlüssel und Ordnungsnummer des gesetzlichen Vertreters,
> o) Tag der letzten Eheschließung oder Begründung der letzten eingetragenen
> Lebenspart- nerschaft,
> p) Tag der Auflösung der letzten Ehe oder letzten eingetragenen
> Lebenspartnerschaft, q) Anschrift der wohnungsgebenden Person, r)
> Information über freiwillige Anmeldung im Melderegister.
>
>
> Direktbogen
> 1. Wohnungsstatus,
> 2. Geschlecht,
> 3. Staatsangehörigkeiten,
> 4. Monat und Jahr der Geburt,
> 5. Familienstand,
> 6. !!!nichteheliche Lebensgemeinschaften!!!,
> 7. für Personen, die selbst oder deren Elternteil nach dem 31. Dezember
> 1955 nach Deutsch- land zugezogen sind: früherer Wohnsitz im Ausland und
> Jahr der Ankunft in Deutschland des Befragten oder des Elternteils,
> 8. Zahl der Personen im Haushalt,
> 9. Erwerbsbeteiligung nach den Standards des Arbeitskräftekonzepts der
> Internationalen Ar- beitsorganisation oder im Falle der
> Nichterwerbstätigkeit entsprechende Angaben zu der letzten ausgeübten
> Tätigkeit und für Nichterwerbspersonen sowie für alle Personen im Alter
> unter 15 Jahren zu ihrem überwiegenden Status in der Woche des
> Berichtszeitpunkts,
> 10. Stellung im Beruf,
> 11. ausgeübter Beruf,
> 12. Wirtschaftszweig des Betriebes,
> 13. Anschrift des Betriebes (nur Gemeinde),
> 14. Haupterwerbsstatus,
> 15. höchster allgemeiner Schulabschluss,
> 16. höchster beruflicher Bildungsabschluss,
> 17. aktueller Schulbesuch,
> 18. !!!!rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen
> Religionsgesellschaft!!!!,
> 19. (freiwillig)Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder
> Weltanschauung (sunnitischer Islam, schiitischer Islam, alevitischer Islam,
> Buddhismus, Hinduismus und sonstige Religionen, Glaubensrichtungen oder
> Weltanschauungen).
>
> Dazu kommen die Informationen aus den Registern des Finanzamtes, des
> Sozialamtes / Arge, Einwohnermeldeamt, Katasteramt
> (Grundstücke/Wohnungen/Eigenheime) und vieles mehr - Liste kann man
> raussuchen.
>
> Ordnungsmaßnahmen:
> "Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 15 Abs.
> 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht
> vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt."
>
> führt zu
>
> "Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro
> geahndet werden." §23 BStatG
>
> Der Erhebungsbeauftragte "entscheidet", inwiefern man alles beantwortet hat
> oder nicht - in Abschluss dessen wird dieser auch bezahlt. Die
> Erhebungsbeauftragten werden übrigens vergütet, üblich scheint derzeit eine
> Zahlung von 7 Euro bis 7,50 Euro pro erfolgreicher Befragung. Und wenn es
> nicht erfolgreich läuft? Dann gibt es immerhin 2,50 Euro.
>
> 7,50 Euro oder 2,50 Euro – da lohnt es sich doch, ein wenig Druck an der
> Haustüre zu machen
>
> Einzige Möglichkeit derzeit eine ausschweifenden mündlichen Befragung zu
> entgehen:
> ZensG §11 (6) + (10)
> "(6) Bei der Haushaltsstichprobe nach § 7 sind den Erhebungsbeauftragten
> auf Verlangen die Angaben zu § 7 Absatz 4 Nummer 2, 4 und 8 und zu den
> Hilfsmerkmalen nach § 7 Absatz 5 Nummer 1 bis 3 mündlich mitzuteilen. Die
> Erhebungsbeauftragten dürfen diese Angaben selbst in die
> Erhebungsunterlagen eintragen oder elektronisch erfassen. Das gilt auch für
> weitere Eintragungen in die Erhebungsunterlagen, soweit die
> Auskunftspflichtigen einverstanden sind."
>
> und
>
> "(10) Bei der Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten nach § 16 sind den
> Erhebungsbeauftragten auf Verlangen die Angaben zu § 16 Satz 2 Nummer 1
> Buchstabe a, b und f sowie die Angaben zu den Hilfsmerkmalen nach § 16 Satz
> 2 Nummer 2 mündlich mitzuteilen. Die Erhebungsbeauftragten dürfen diese
> Angaben selbst in die Erhebungsunterlagen eintragen oder elektronisch
> erfassen. Das gilt auch für weitere Eintragungen in die
> Erhebungsunterlagen, soweit die Auskunftspflichtigen einverstanden sind."
>
> Eine Lücke anscheinend, was bedeutet:
>
> 1. Geschlecht,
> 2. Geburtsdatum
> 3. Zahl der Personen im Haushalt,
> 4. Name,
> 5. Anschrift und Lage der Wohnung im Gebäude
>
> Jede Frage die darüber hinaus geht muss nicht mündlich beantwortet werden -
> was aber heißt, dass sie schriftlich erfolgen !muss!. Hier geht es nur
> darum, dass der Typ vor einem die eigenen Daten direkt erhält. In Hinblick
> auf zB. den Aufruf der NPD an ihre Mitglieder, dass diese
> Erhebungsbeauftragte werden sollen, sollte das einem zu denken geben.
>
> http://www.taz.de/1/nord/artikel/1/wenn-der-volksgenosse-klingelt/
> http://www.berlin-brandenburg.dgb.de/article/view/7794/
> ---
>
>
> Gruß,
> Micha
>

Insofern richtig zusammengefasst. Ob man die Fragen schriftlich
beantworten muss wird sich warscheinlich erst zeigen, wenn die ersten
Klagen durch sind (hoffe doch das welche das Risiko auf sich nehmen).
Allerdings kann man auch versuchen den Fragebogen nicht zu beantworten
indem man den Brief mit dem Merkmal "Annahme verweigert" Retour schickt.

Gefahr besteht m.E. nicht nur darin das verschiedenste Personengruppen
versuchen diese Daten anderweitig zu nutzen sondern auch darin das es
ein Abgleich der Daten mit FA, Jobcentern Arbeitsamt etc. Weiters werden
die Daten erst nach 4 Jahren anonymiziert.

Und weil alles so schön ist soll das ganze alle 10 Jahre stattfinden.

Gruss Heiko

PS: Die Befrager geben sich selbst aber sehr zugeknöpft

--
Heiko Brucker
Piratenpartei Deutschland
LV Brandenburg/ Barnim
Skype: barnimer-pirat

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"Zuerst ignorieren Sie dich, dann lachen Sie ueber dich, dann bekaempfen Sie
dich
und dann gewinnst DU."

Mahatma Ghandhi

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