brb-ag-tdbd AT lists.piratenpartei.de
Betreff: AG Transparenz, Demokratie, Bürgerrechte & Datenschutz
Listenarchiv
- From: Michael Hensel <pirat AT keentech.de>
- To: brb-ag-tdbd AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [Brb-ag-tdbd] Zensus 2011 ...
- Date: Wed, 6 Apr 2011 12:33:42 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/brb-ag-tdbd>
- List-id: AG Transparenz, Demokratie, Bürgerrechte & Datenschutz <brb-ag-tdbd.lists.piratenpartei.de>
Ahoi,
anbei eine Zusammenfassung nebst Bemerkungen meinerseits bzgl. des Zensus 2011
Gibt es Korrekturen? Wenn ja, bitte mit einfügen .. ggf. das Ganze in ein
geeignetes Pad.
Gibt es Ergänzungen? Mit Sicherheit - Ebenfalls ist eine Ergänzung erünscht
...
---
Eine kurze Aufschlüsselung über das ab 9. Mai durchzuführende Zensus 2011 -
Volkszählung ... es gibt noch weitaus mehr - aber das allein für knapp 10
Minuten Info-Recherche, sofern man mal etwas über den Zensus gehört hat.
Fakten:
1983, BVerfG - Rechtsprechung: !Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung!
http://zensus2011.de/uploads/media/volkszaehlungsurteil_1983.pdf
1969, BVerfG - Rechtsprechung: Mikrozensusurteil
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv027001.html
[1] http://www.zensus2011.de/uploads/media/Zensusgesetz_2011.pdf -
Zensus-Gesetz
[2]
http://de.wikipedia.org/wiki/Körperschaftsstatus#Beispiele_f.C3.BCr_Religionsgemeinschaften_mit_K.C3.B6rperschaftsstatus
- ZensG §7 (4) 18 -> Verbot zB. BVerfG, dennoch Pflichtfeld
Erstellen einer Mega-Datenbank:
ZensG §13 Abs.1 und 2: "Für (...) jede Person wird von den statistischen
Ämtern (...) eine Ordnungsnummer vergeben und geführt (...) Die
Ordnungsnummern dürfen bei den Zusammenführungen nach §9 verwendet werden."
und §9 regelt die zusammenführung ALLER Daten.
Zur Vervollständigung DARF der Zensusbeauftragte auch Hausbewohner befragen -
hier sollte eigentlich bei Ost-Deutschen ein Unwohlgefühl eintreten:
ZensG §18 Abs.2 letzter Satz: "Im Fall von Antwortausfällen dürfen
ersatzweise die Bewohner des Gebäudes oder der Wohnung befragt werden."
Antwortausfälle definiert die Behörde oder der Erhebungsbeauftragte ALLEIN.
Es wird erfasst, wer mit wem wie lange zusammen wohnt:
"Richtig ist, dass die Ordnungsnummern nichts anderes als ordinäre Nummer
sind. Jeder Mensch, jede Anschrift, jedes Gebäude, jede Wohnung und jeder
Haushalt in Deutschland erhält eine eigene, einmalige Ordnungsnummer. Und
diese Nummern verknüpfen das eine mit dem anderen. Also z.b.: wer wohnt wo
mit wem wie lang in welchen Verhältnissen usw. ZensG §§9+13"
§18 (3) ZensG
"(3) Auskunftspflichtig für die Haushaltsstichprobe nach § 7 sowie für die
Stichproben nach § 17 Absatz 2 und 3 sind alle Volljährigen oder einen
eigenen Haushalt führenden Minderjährigen, je- weils auch für minderjährige
Haushaltsmitglieder, die unter den ausgewählten Anschriften wohnen. Für
volljährige Haushaltsmitglieder, die nicht selbst Auskunft geben können, ist
jedes andere aus- kunftspflichtige Haushaltsmitglied auskunftspflichtig. Die
Auskunftspflicht über Minderjährige oder Personen, die nicht selbst Auskunft
geben können, erstreckt sich nur auf die Daten, die der aus-
kunftspflichtigen Person bekannt sind. Benennt eine wegen einer Behinderung
nicht auskunftsfä- hige Person eine Vertrauensperson, die für diese die
erforderliche Auskunft erteilt, erlischt die Auskunftspflicht der behinderten
Person sowie des diesbezüglich auskunftspflichtigen Haushalts- mitglieds,
soweit die Vertrauensperson die Auskunft erteilt."
!Auskunftspflichtig sind auch Kinder nach Gesetz?! ->
http://de.wikipedia.org/wiki/Minderjährigkeit#Deutschland - ist das überhaupt
zulässig?
Angenommen ein 12/14/16/17-jähriges Kind ist allein zu Hause und da kommt der
Befrager ... das geht doch mal gar nicht, oder?
Merkmale, die zusammengeführt werden:
Melderegister
a) Ordnungsnummer der Person im Melderegister,
b) Familienname, frühere Namen und Vornamen,
c) Tag der Geburt,
d) Geschlecht,
e) Staatsangehörigkeiten,
f) Familienstand,
g) Wohnungsstatus (nur eine Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung),
h) Anschrift und Wohnungsstatus in der Gemeinde, aus der die Person zugezogen
ist,
i) Anschrift der zuletzt bewohnten Wohnung in der Gemeinde,
j) Tag des Beziehens der Wohnung,
k) Tag des Zuzugs in die Gemeinde,
l) Zuzug aus dem Ausland,
m) Familienname, frühere Namen, Vornamen, Tag der Geburt und Ordnungsnummer
des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners oder der eingetragenen
Lebenspart- nerin,
n) Familienname, frühere Namen, Vornamen und Tag der Geburt und
Ordnungsnummer der Kinder sowie Familienname, frühere Namen, Vornamen, Tag
der Geburt, Schlüssel und Ordnungsnummer des gesetzlichen Vertreters,
o) Tag der letzten Eheschließung oder Begründung der letzten eingetragenen
Lebenspart- nerschaft,
p) Tag der Auflösung der letzten Ehe oder letzten eingetragenen
Lebenspartnerschaft, q) Anschrift der wohnungsgebenden Person, r)
Information über freiwillige Anmeldung im Melderegister.
Direktbogen
1. Wohnungsstatus,
2. Geschlecht,
3. Staatsangehörigkeiten,
4. Monat und Jahr der Geburt,
5. Familienstand,
6. !!!nichteheliche Lebensgemeinschaften!!!,
7. für Personen, die selbst oder deren Elternteil nach dem 31. Dezember
1955 nach Deutsch- land zugezogen sind: früherer Wohnsitz im Ausland und Jahr
der Ankunft in Deutschland des Befragten oder des Elternteils,
8. Zahl der Personen im Haushalt,
9. Erwerbsbeteiligung nach den Standards des Arbeitskräftekonzepts der
Internationalen Ar- beitsorganisation oder im Falle der Nichterwerbstätigkeit
entsprechende Angaben zu der letzten ausgeübten Tätigkeit und für
Nichterwerbspersonen sowie für alle Personen im Alter unter 15 Jahren zu
ihrem überwiegenden Status in der Woche des Berichtszeitpunkts,
10. Stellung im Beruf,
11. ausgeübter Beruf,
12. Wirtschaftszweig des Betriebes,
13. Anschrift des Betriebes (nur Gemeinde),
14. Haupterwerbsstatus,
15. höchster allgemeiner Schulabschluss,
16. höchster beruflicher Bildungsabschluss,
17. aktueller Schulbesuch,
18. !!!!rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen
Religionsgesellschaft!!!!,
19. (freiwillig)Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder
Weltanschauung (sunnitischer Islam, schiitischer Islam, alevitischer Islam,
Buddhismus, Hinduismus und sonstige Religionen, Glaubensrichtungen oder
Weltanschauungen).
Dazu kommen die Informationen aus den Registern des Finanzamtes, des
Sozialamtes / Arge, Einwohnermeldeamt, Katasteramt
(Grundstücke/Wohnungen/Eigenheime) und vieles mehr - Liste kann man
raussuchen.
Ordnungsmaßnahmen:
"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 15 Abs. 1
Satz 2, Abs. 2 und 3 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht
vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt."
führt zu
"Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro
geahndet werden." §23 BStatG
Der Erhebungsbeauftragte "entscheidet", inwiefern man alles beantwortet hat
oder nicht - in Abschluss dessen wird dieser auch bezahlt. Die
Erhebungsbeauftragten werden übrigens vergütet, üblich scheint derzeit eine
Zahlung von 7 Euro bis 7,50 Euro pro erfolgreicher Befragung. Und wenn es
nicht erfolgreich läuft? Dann gibt es immerhin 2,50 Euro.
7,50 Euro oder 2,50 Euro – da lohnt es sich doch, ein wenig Druck an der
Haustüre zu machen
Einzige Möglichkeit derzeit eine ausschweifenden mündlichen Befragung zu
entgehen:
ZensG §11 (6) + (10)
"(6) Bei der Haushaltsstichprobe nach § 7 sind den Erhebungsbeauftragten auf
Verlangen die Angaben zu § 7 Absatz 4 Nummer 2, 4 und 8 und zu den
Hilfsmerkmalen nach § 7 Absatz 5 Nummer 1 bis 3 mündlich mitzuteilen. Die
Erhebungsbeauftragten dürfen diese Angaben selbst in die Erhebungsunterlagen
eintragen oder elektronisch erfassen. Das gilt auch für weitere Eintragungen
in die Erhebungsunterlagen, soweit die Auskunftspflichtigen einverstanden
sind."
und
"(10) Bei der Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten nach § 16 sind den
Erhebungsbeauftragten auf Verlangen die Angaben zu § 16 Satz 2 Nummer 1
Buchstabe a, b und f sowie die Angaben zu den Hilfsmerkmalen nach § 16 Satz 2
Nummer 2 mündlich mitzuteilen. Die Erhebungsbeauftragten dürfen diese Angaben
selbst in die Erhebungsunterlagen eintragen oder elektronisch erfassen. Das
gilt auch für weitere Eintragungen in die Erhebungsunterlagen, soweit die
Auskunftspflichtigen einverstanden sind."
Eine Lücke anscheinend, was bedeutet:
1. Geschlecht,
2. Geburtsdatum
3. Zahl der Personen im Haushalt,
4. Name,
5. Anschrift und Lage der Wohnung im Gebäude
Jede Frage die darüber hinaus geht muss nicht mündlich beantwortet werden -
was aber heißt, dass sie schriftlich erfolgen !muss!. Hier geht es nur darum,
dass der Typ vor einem die eigenen Daten direkt erhält. In Hinblick auf zB.
den Aufruf der NPD an ihre Mitglieder, dass diese Erhebungsbeauftragte werden
sollen, sollte das einem zu denken geben.
http://www.taz.de/1/nord/artikel/1/wenn-der-volksgenosse-klingelt/
http://www.berlin-brandenburg.dgb.de/article/view/7794/
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Gruß,
Micha
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- [Brb-ag-tdbd] Zensus 2011 ..., Michael Hensel, 06.04.2011
- Re: [Brb-ag-tdbd] Zensus 2011 ..., Heiko Brucker, 06.04.2011
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