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Betreff: Squad Integration, Inklusion, Partizipation (IIP)
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- From: philosophyandeconomics AT gmail.com
- To: berlin-squad-integration AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [Squad-IIP] PsychKG, Zwangsunterbringung etc.
- Date: Wed, 11 Apr 2012 02:24:56 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/berlin-squad-integration>
- List-id: "Squad Integration, Inklusion, Partizipation \(IIP\)" <berlin-squad-integration.lists.piratenpartei.de>
Hallo, der Sinn der ersten Forderung erschliesst sich mir nicht
recht. Die Sinnahftigkeit einer Unterbringung in einer Psychiatrie,
im Gegesatz z.B. zu einer Zelle, um z.B. Fremdgefährdung zu
verhindern ergibt für mich nur Sinn, wenn man davon ausgeht, dass
die Fremd bzw Selbstgefährdung Resultat einer psychischen Erkrankung
ist. Ein "Zwangsbehandlungsgesetz" sagt dem Wortsinn nach doch genau
so, dass es etwas gibt, das behandelt werden kann und muss, also
eine Krankheit/Störung vorliegt. lg Nicolas Ok. Anbei zwei Minimal-Forderungen, die auf Konsens treffen
sollten:
1) Das Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) des Landes
Berlin ist in "Zwangsbehandlungsgesetz" bzw.
"Zwangsunterbringungsgesetz" umzubenennen.
(und analog für die Bundesebene)
Denn genau um die Zwangsbehandlung bzw. um die
Zwangsunterbringung geht es in dem bisherigen PsychKG.
Es geht nicht darum, bzw. es darf nicht darum gehen, zu
definieren, was psychisch krank und was psychisch gesund ist.
Das Gesetz legt die Bedingungen und den Rahmen fest, unter
denen die Psychiatrie den eigenen Willen des Patienten
überstimmen darf.
Bisherige Gesetzeslage ist bereits, dass das nur der Fall
ist, falls der Patient in seinem derzeitigen Zustand eine
Fremdgefährdung oder eine Selbstgefährdung darstellt.
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- [Squad-IIP] PsychKG, Zwangsunterbringung etc., David Dimitri Sverdlov, 10.04.2012
- Re: [Squad-IIP] PsychKG, Zwangsunterbringung etc., philosophyandeconomics, 11.04.2012
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