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berlin-squad-integration - Re: [Squad-IIP] PsychKG, Zwangsunterbringung etc.

berlin-squad-integration AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Squad Integration, Inklusion, Partizipation (IIP)

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Re: [Squad-IIP] PsychKG, Zwangsunterbringung etc.


Chronologisch Thread 
  • From: philosophyandeconomics AT gmail.com
  • To: berlin-squad-integration AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Squad-IIP] PsychKG, Zwangsunterbringung etc.
  • Date: Wed, 11 Apr 2012 02:24:56 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/berlin-squad-integration>
  • List-id: "Squad Integration, Inklusion, Partizipation \(IIP\)" <berlin-squad-integration.lists.piratenpartei.de>

Hallo, der Sinn der ersten Forderung erschliesst sich mir nicht recht.  Die Sinnahftigkeit einer Unterbringung in einer Psychiatrie, im Gegesatz z.B. zu einer Zelle, um z.B. Fremdgefährdung zu verhindern ergibt für mich nur Sinn, wenn man davon ausgeht, dass die Fremd bzw Selbstgefährdung Resultat einer psychischen Erkrankung ist. Ein "Zwangsbehandlungsgesetz" sagt dem Wortsinn nach doch genau so, dass es etwas gibt, das behandelt werden kann und muss, also eine Krankheit/Störung vorliegt.

lg
Nicolas
Ok.
Anbei zwei Minimal-Forderungen, die auf Konsens treffen sollten:

1) Das Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) des Landes Berlin ist in "Zwangsbehandlungsgesetz" bzw. "Zwangsunterbringungsgesetz" umzubenennen.
(und analog für die Bundesebene)

Denn genau um die Zwangsbehandlung bzw. um die Zwangsunterbringung geht es in dem bisherigen PsychKG.
Es geht nicht darum, bzw. es darf nicht darum gehen, zu definieren, was psychisch krank und was psychisch gesund ist.

Das Gesetz legt die Bedingungen und den Rahmen fest, unter denen die Psychiatrie den eigenen Willen des Patienten überstimmen darf. 
Bisherige Gesetzeslage ist bereits, dass das nur der Fall ist, falls der Patient in seinem derzeitigen Zustand eine Fremdgefährdung oder eine Selbstgefährdung darstellt.





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