berlin-squad-integration AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Squad Integration, Inklusion, Partizipation (IIP)
Listenarchiv
- From: David Dimitri Sverdlov <pirat AT sverdlov.de>
- To: Interkulturelle Integrationspolitik Berlin <berlin-squad-integration AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Squad-IIP] PsychKG, Zwangsunterbringung etc.
- Date: Tue, 10 Apr 2012 18:28:51 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/berlin-squad-integration>
- List-id: "Squad Integration, Inklusion, Partizipation \(IIP\)" <berlin-squad-integration.lists.piratenpartei.de>
Ok.
Anbei zwei Minimal-Forderungen, die auf Konsens treffen sollten:
1) Das Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) des Landes Berlin ist in "Zwangsbehandlungsgesetz" bzw. "Zwangsunterbringungsgesetz" umzubenennen.
(und analog für die Bundesebene)
Denn genau um die Zwangsbehandlung bzw. um die Zwangsunterbringung geht es in dem bisherigen PsychKG.
Es geht nicht darum, bzw. es darf nicht darum gehen, zu definieren, was psychisch krank und was psychisch gesund ist.
Das Gesetz legt die Bedingungen und den Rahmen fest, unter denen die Psychiatrie den eigenen Willen des Patienten überstimmen darf.
Bisherige Gesetzeslage ist bereits, dass das nur der Fall ist, falls der Patient in seinem derzeitigen Zustand eine Fremdgefährdung oder eine Selbstgefährdung darstellt.
2) Die Psychiatrie muss verpflichtet werden, den Patienten über seine Rechte zu informieren.
Das Ausnutzen eines vorübergehenden hilfslosen oder auch einfach nur erschöpften Zustandes des Patienten zwecks Zustimmung zu einer längerfristigen "freiwilligen" Unterbringung darf nicht geschehen.
Falls ich also z.B. auf Grund eines zu schrägen Zustandes mal in der Psychiatrie lande, dabei aber weder eine Selbst- noch eine Fremdgefährdung darstelle, ist es mir wichtig, von Anfang an den Status "freiwilliger Aufenthalt" und ein Ausgangsrecht zu haben, um die Psychiatrie jederzeit verlassen zu können.
Der Praxis in der Psychiatrie, einen Patienten zu einem freiwilligen Aufenthalt, womöglich auf einer geschlossenen Station, zu "überreden", darf nicht stattfinden. "Überreden" heißt hier z.B., dass anderenfalls mit dem Bestellen des Richters zwecks Zwangseinweisung gedroht wird. Dass eine erstmalige Zwangseinweisung sich praktisch nur über einen Tag erstrecken darf, wird dabei gern verschwiegen (§26 PsychKG Berlin, vorläufige Unterbringung).
Viele Grüße,
Dimitri
Am 7. März 2012 20:06 schrieb Guido Weyers <guidoweyers AT googlemail.com>:
> Ahoi Dimitir, Ahoi zusammen!
>
> Danke zunächst dafür, was du hier geüostet hast. Ich bin in meiner
> beruflichen Laufbahn als Psychologe/Suchttherapeut selbst des öfteren in der
> Situation ewesen, Klienten (in meinem Fall häufig psychotische Jugendliche)
> mit Hilfe eines Psychiaters in eine Psychiatrie einweisen zu lassen. Gerade
> heute habe ich in einer Jugendeinrichtung Mitarbeiter beraten, die von einem
> psychotischen Jugendlich agressiv bedroht wurden und mich um Rat gefragt
> haben. Glaubt mir, dass ist alles andere als ein einfaches Thema und es gibt
> immer zwei Seiten der Medallie.
> ...
- [Squad-IIP] PsychKG, Zwangsunterbringung etc., David Dimitri Sverdlov, 10.04.2012
- Re: [Squad-IIP] PsychKG, Zwangsunterbringung etc., philosophyandeconomics, 11.04.2012
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