berlin-newsletter AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Berlin-newsletter mailing list
Listenarchiv
- From: Monika Belz <loreena1968 AT gmx.de>
- To: "Landesverband Berlin (viele Mails)" <berlin AT lists.piratenpartei.de>, berlin-newsletter AT lists.piratenpartei.de
- Cc: berlin-squads-wirtschaftumwelt AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [Berlin-Newsletter] Beantwortung der Kleinen Anfrage zur IHK-Wahl
- Date: Mon, 15 Oct 2012 11:31:26 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/berlin-newsletter>
- List-id: <berlin-newsletter.lists.piratenpartei.de>
Hallo,
auf der letzten Landesmitgliederversammlung wurde der Antrag http://wiki.piratenpartei.de/BE:Parteitag/2012.2/Beschlussprotokoll120916#P009_-_Die_Piratenpartei_lehnt_undemokratische_Wahlen_zur_IHK_Vollversammlung_ab "Die Piratenpartei lehnt undemokratische Wahlen zur IHK Vollversammlung ab" als Positionspapier angenommen. Die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus beschäftigt sich mit der Initiative bereits seit 2 Monaten, den Verlauf könnt ihr aus dem Ticket des fraktionellen Informationssystems erkennen: https://redmine.piratenfraktion-berlin.de/issues/3100
Der erste Schritt zur Umsetzung, die Beantwortung der gemeinsam mit den Verfassern der Initiative erstellten Kleinen Anfrage von Pavel Mayer liegt nun vor: http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/17/KlAnfr/ka17-10909.pdf
* Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung nicht die Aufsicht gem. § 11, Abs. 1 des Gesetzes über die IHK zu Berlin wahr, seitens des Bundesgesetzgebers wird diese Aufsichtspflicht auf die Rechtsaufsicht beschränkt, also ob die IHK die Rechtsverordnungen einhält.
* Die Senatsverwaltung hat keine Sonderbefugnisse im Wahlverfahren, kann nur innerhalb der Rechtsaufsicht tätig werden.
* Es gibt weder eine gesetzlich noch eine gerichtliche festgelegte Fehlerquote in den Wählerlisten.
* ohne allgemeingültige Fehlerquote kann die Senatsverwaltung nicht handeln
* Hinsichtlich der praktizierten Kandidatenbewerbung weist die Senatsverwaltung auf die Wahlordnung hin und die Möglichkeit, Einspruch und Widerspruch zu erheben, wie auch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht anzustrengen, die Ansprüche Einzelner sieht die Senatsverwaltung nicht als Aufgabe der Rechtsaufsicht an, sondern im Aufgabenbereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
* Die Mitwirkung der Senatsverwaltung bei der Durchführung der Wahlen beschränkte sich auf die Genehmigung der Wahlordnung
* Der Rechtsaufsicht selbst liegen einzelne Beschwerden vor, wiederum Verweis, dass die Rechtsaufsicht ausschließlich im öffentlichen Interesse ausgeübt wird nicht der Verfolgung von Ansprüchen dient.
Bei Anregungen zur weiteren Verfolgung des Positionspapiers wendet euch bitte an die Mailadresse der im Ausschuss WiFoTech vertretenden Abgeordneten: https://www.piratenfraktion-berlin.de/wifotech-wirtschaft-technologie-und-forschung/
Moni
Monika Belz
Kommunikation & Koordination
Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus zu Berlin
Niederkirchner Straße 5, 10117 Berlin
Tel. 030 / 23 25 26 41
- [Berlin-Newsletter] Beantwortung der Kleinen Anfrage zur IHK-Wahl, Monika Belz, 15.10.2012
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