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Betreff:
[Berlin-Tempelhof-Schoeneberg] 33. Peira-Matinée
Datum:
Fri, 9 Jun 2017 15:42:57 +0200
Von:
Rainer Thiem
<rainer-thiem AT web.de>
Antwort
an:
Rainer Thiem
<rainer-thiem AT web.de>
An:
Bezirksmailingliste Tempelhof-Schoeneberg
<berlin-tempelhof-schoeneberg AT lists.piratenpartei.de>
Ankündigung und Einladung zur 33. Peira-Matinée
Nein zur Bestandsdatenauskunft ! – Warum eigentlich?
25. Juni 2017, 11:00 Uhr – 13:00 Uhr
Cum Laude das Restaurant
Humboldt-Universität zu Berlin
Platz der Märzrevolution
10117 Berlin
Ein Gespräch mit
RA Meinhard Starostik
Rechtsanwalt und Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes
Berlin
Moderation
Rainer Thiem
Peira – Gesellschaft für politisches Wagnis e.V.
Was ist eine Bestandsdatenauskunft? Die Bestandsdatenauskunft
regelt gesetzlich, unter welchen Bedingungen Telefonanbieter in
Deutschland Daten an Polizei, Ermittlungsbehörden und deutsche
Nachrichtendienste weitergeben werden müssen. Gegen die am
26.06.2013 beschlossenen Änderung des Gesetzes gibt es seit
Jahren Proteste, weil die Neuregelung nach Auffassung der
Kritiker gleich fünf Grundrechte verletzt: Das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung, das Recht auf Gewährleistung
der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer
Systeme, das Telekommunikationsgeheimnis, sowie die
Rechtsschutzgarantie und das Gebot der Normenklarheit.
Insofern ist es naheliegend, dass diejenigen, die seit Jahren
für Datenschutz und gegen die Ausweitung der Überwachung
kämpfen, beim Bundesfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden
eingereicht haben.
So reichten der ehemalige Kieler Abgeordnete und Sprecher der
Piratenpartei Deutschland für Datenschutz, Patrick Breyer und
die ehemalige Politische Geschäftsführerin der Piratenpartei
Deutschland, Katharina Nocun, bereits 2013 als
Erstbeschwerdeführer eine Verfassungsbeschwerde gegen das
Bestandsdatengesetz ein. Vertreten werden sie durch unseren
aktuellen Matinée-Gast Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der
bereits die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die
Vorratsdatenspeicherung vertreten hat. Starostik ist Richter am
Landesverfassungsgericht Berlin.
Das Bundesverfassungsgericht will nun die zwei
Verfassungsbeschwerden von Breyer und Nocun und 6.000 Bürgern
gegen die umstrittene Bestandsdatenauskunft zur Identifizierung
von Internetnutzern und zur Anfrage von Passwörtern prüfen. Es
hat die Bundesregierung und die Datenschutzbeauftragten
aufgefordert, bis zum 30. Juli 2017 Stellung zu beziehen.
Wir freuen uns auf den Impulsvortrag von Meinhard Starostik und
den Einblick in das Spannungsfeld und die Wechselwirkungen von
Justiz und Politik.
Und natürlich freuen wir uns auf eure Teilnahme an der Matinée
Freundliche Grüße
Rainer
--
berlin-tempelhof-schoeneberg mailinglist
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