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bergisches-land - Re: [Bergisches Land] POPCORN!

bergisches-land@lists.piratenpartei.de

Betreff: Regionalgruppe Bergisches Land (Nordrhein-Westfalen)

Listenarchiv

Re: [Bergisches Land] POPCORN!


Chronologisch Thread 
  • From: "Arnim v. Herff" <arnimvherff@wuplug.org>
  • To: "Regionalgruppe Bergisches Land \(Nordrhein-Westfalen\)" <bergisches-land@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Bergisches Land] POPCORN!
  • Date: Sun, 19 Jun 2011 18:39:39 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/private/bergisches-land>
  • List-id: "Regionalgruppe Bergisches Land \(Nordrhein-Westfalen\)" <bergisches-land.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: WupLUG

Moin Alex.

Am Samstag, 18. Juni 2011 14:10:04 schrieb Alexander Eßer:
> Ich möchte euch ja nicht die Freude nehmen, aber folgende Infos wurden
> bei dieser Maßnahme nicht beachtet:
>
> 1. Es handelt sich nicht um eine deutsche Website
> 1.1 Die Domain ist in Tonga registriert
> 1.2 Der Server steht in Frankreich

Was den Zugriff der deutschen Behörden, auf in Deutschland befindliche
Personen des Betreibers nicht be- und verhinderte.

> 2. Behörden haben nur die Pflicht, auf eigenen Homepages ein Impressum
> zu führen und die Aufsichtsbehörde zu nennen
> 2.1 Es handelt sich ja nun nicht um eine Seite, die eine Behörde
> repräsentiert

Die Behörde hat mit der Abschaltung die Verantwortung übernommen (die bislang
Verantwortlichen können ja nicht mehr handeln, da sie eingebuchtet wurden)
und eigenen content dort eingestellt. Also sind sie Anbieter, wie belanglos
der Inhalt auch letztlich sein mag. (Wenn belangloser Inhalt von der
Impressumspflicht befreien würde, bräuchten 98% der deutschen web-sites keine
Betreiberangaben und 99,99% von Behördenseiten erst recht nicht.)

Es wird wohl keiner in diesem Lande glauben, daß eine solche Aktion, wie
diese
Abmahnung, wirklich rechtliche oder auch nur finanzielle Folgen für irgend
eine Behörde haben wird. Irgendein Winkeladvokat aus einem verstaubten
Hinterhof einer schon längst vergessenen Behörde, wird sicherlich eine noch
gültige Verordnung von 1758 ausgraben, derzufolge der abmahnende Anwalt die
Verwaltungskosten für den Ablehnungsbescheid auf seine Kostennote zu tragen
und im Voraus bis zum 31.03.2005 zu begleichen hat. Diese Verwaltungskosten
wird der RA einfach begleichen, da es letztlich weder um diese noch um seine
Kosten geht. Es geht in keinster Weise um Verwaltungshandeln oder
Rechtspflege, sondern schlicht und einfach um Politik.

-Gedankenstrich-

Egal wie man zu den Meinungen oder Handlungen des Vortragenden
(http://de.wikipedia.org/wiki/Jörg_Bergstedt) stehen mag, aber in diesem
Video kann man viel über unkonventionelle Denkwendungen lernen, die den
politischen Prozess wieder politisch machen und von der krankmachenden und
kranken, alternativlosen Sachzwangverwaltung weg führen:
http://www.youtube.com/watch?v=i8_rgGrkK9Q

In diesem Sinne:

<b>Lasst uns Herschaftssymbole sprengen!</b>

(Wer besorgt die Gießkannen und können wir die aus Mitteln des
Landesverbandes
bezahlen?)

Gruß Arnim




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