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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] ag-waffenrecht Nachrichtenkompilat Di, 27. Februar 2018

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] ag-waffenrecht Nachrichtenkompilat Di, 27. Februar 2018


Chronologisch Thread 
  • From: "JoboTech" <post AT jobotech.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] ag-waffenrecht Nachrichtenkompilat Di, 27. Februar 2018
  • Date: Tue, 27 Feb 2018 21:17:03 +0100

Das mit dem Verfassungsschutz halte ich fuer das Hinterletzte!

Der Verfassungsschutz "beobachtet" alle moeglichen Menschen - aus den
verschiedensten, nicht nur strafrechtlichen, Gruenden.
Da spielt es auch keine Rolle, ob der "Beobachtete" ueberhaupt strafrechtlich
in Erscheinung getreten ist.

Gerade die Geschichte mit der NSU hat doch gezeigt, das Behoerdenversagen an
der Tagesordnung war! Soll das jetzt etwa eine vertrauensbildende Massnahme
werden?

Und wie soll es denn werden, wenn sich beim Verfassungschutz irgendwann
herausstellt, dass man da Geruechten aufgesessen ist oder das die beobachtete
Person sich als rechtstreu herausstellt. Gibt es dann ein
Entschuldigungsschreiben? Von der Beobachtung wird der Beobachtete
normalerweise nicht informiert - man bekommt dann eine Ablehnung ohne
Begruendung?
Die Weitergabe von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes an andere Behörden
und öffentliche Stellen ist durch das Prinzip der Erforderlichkeit wesentlich
eingeschränkt. Der Verfassungschutz berichtet in erster Linie der Politik,
damit diese staatsgefaehrdende Entwicklungen beurteilen und gglfs.
gegensteuern kann. Nicht ohne Grund gibt es die Vorgabe, dass die Polizei dann
zu unterrichten ist, wenn sicherheitsrechtliches Eingreifen notwendig ist. Das
waere dann der Zeitpunkt, wo die waffenrechtliche Erlaubnis verwehrt oder
entzogen werden kann bzw. soll. Das ist aber schon seit dem Bestehen der
Bundesrepublik so und muss nicht unnoetig verwaessert werden, indem bereits
die Moeglichkeit einer Vermutung zur Tatsache erhoben wird. Die bestehenden
Regelungen sind mehr als ausreichend - wenn selbst der oertlichen
Polizeidienststelle keine verwehrenden Anhaltspunkte vorliegen, wird die
Aussage des Verfassungschutzes entweder politisch motiviert sein oder aus dem
Reich der Vermutung stammen.

Man will auf diesem Wege mithilfe der Gesinnungsschnueffelei einen weiteren
Schlag gegen Jaeger und Sportschuetzen fuehren. Die Formulierung
"Zuverlaessig" bietet hierfuer einen breiten Spielraum.

So wird die Unschuldsvermutung, ein wichtiges Merkmal eines Rechtsstaates, ein
weiteres Mal schwer angegriffen.

Hannes






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