ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
Listenarchiv
- From: Katja Triebel <katja AT triebel.de>
- To: Guido Körber <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de> (koerber AT codemercs.com via ag-waffenrecht Mailing List)
- Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Bundesratsinitiative
- Date: Tue, 27 Feb 2018 11:29:31 +0100
Der Verfassungsschutz hat noch ganz andere Probleme.
Die Gründe, warum man auf dere "Listen" erscheint, sind nicht
gerichtsfest und dürfen für amtliche Akte, wie z.B. die Ausstellung
einer WBK (oder anderes) nicht benutzt werden, sondern nur für Dinge,
wie "Gefahr im Verzug".
Zudem würde die Aktion 4,5 Mio. Euro jährlich kosten - zu tragen von
denen, deren Zuverlässigkeit geprüft wird.
Ich hatte das in den letzten Jahre akribisch untersucht. Der Vorschlag
ist verfassungswidrig in Gänze! Seit 2012 versucht trotzdem ein
Bundesland nach dem anderen, diese Abfrage verpflichtend zu machen.
Und jedesmal gibt es keine Mehrheit dafür im Bundesrat (zum Glück).
Ich habe mir die Mühe gemacht, die verfassungsrechtliche Bedenken und
Nutzen der Rechtsextremisten-Datei zusammenzufassen:
Die Speicherung in der Extremisten-Datei darf nur zur Informationseinholung
in Eilfällen genutzt werden, jedoch nicht für operative Eingriffe wie
den Entzug einer Waffenbesitzkarte.
Die frühere Mitgliedschaft zu Vereinen oder Organisationen, die nicht verboten
sind, muss zeitlich begrenzt werden. Ebenso fehlen Definitionen für
einen Anhänger, sowie auch Kriterien, wann ein Verein insgesamt als
rechtsextremistisch zu bezeichnen ist.
Besuche von Konzerten genießen einen grundrechtlichen Schutz (Art. 5, 8, 21
GG)
und dürfen nicht zum Entzug einer Waffenbesitzkarte führen.
Die Regelabfrage verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Da auch unwissende Kontaktpersonen ohne jegliche Gewaltbereitschaft
beim Verfassungsschutz gespeichert sind und der Verfassungsschutz mit
geheimen nachrichtendienstlichen Mitteln arbeitet, die gänzlich ungesichert
sind, würde bereits ein Verdacht für den WBK-Entzug ausreichen.
Die bloße, frühere Mitgliedschaft in einem Rockerclub (nicht verbotene
Vereinigung) oder der Besuch eines Musikfests (Veranstaltung jeglicher Art),
welches z.B. von der NPD oder DKP (extremistisch ausgerichteten Partei)
veranstaltet wurde, würde die absolute Unzuverlässigkeit begründen.
Der Vorstoß richtet sich insbesondere auf Rechts-Extremisten, die der
Verfassungsschutz in der Rechtsextremisten-Datei (RED) erfasst. Diese
Datei wurde 2016 evaluiert und kam zu folgendem Ergebnis:
Nach Auffassung der Praktiker führen allerdings die aus verfassungsrechtlicher
Perspektive erforderlichen Einschränkungen und verfahrensrechtlichen
Absicherungen zu einer weitgehenden Entwertung des mit der erweiterten
Datennutzung theoretisch verbundenen Nutzens.
Insofern muss an dieser Stelle die Frage gestellt werden, ob der für
die bislang noch nicht erfolgte technische Umsetzung erforderliche
Aufwand in Anbetracht des voraussichtlich nur geringen Nutzens
dieses Instruments gerechtfertigt ist.
Im Oktober 2014 wies RED nur 9.012 Hauptpersonen, 1.723 dolose (mit Vorsatz)
Kontaktpersonen und 601 undolose (ohne Vorsatz) Kontaktpersonen auf,
sowie 599 rechtsextremistischen Gruppierungen und Vereinigungen.
Die Menge der Hauptpersonen hat sich in den letzten Jahren kaum geändert.
Die meisten Extremisten sind bereits den Polizeibehörden bekannt.
Wenn schon die technische Umsetzung von RED keinen akzeptable
Kosten-Nutzen-Effekt bringt, würde diese neue Forderung falls
die Bürger für die Kosten aufkommen müssen nur eines bringen:
mehr Gebühren im Sinne von if you cannot ban it, tax it!
ohne jeglichen Nutzen.
https://german-rifle-association.de/neue-und-alte-schikanen-der-regierung-teil-2/
https://german-rifle-association.de/hessen-waffenbesitzer-sollen-49-mio-e-pro-jahr-mehr-zahlen/
https://german-rifle-association.de/extremisten-datei/
https://german-rifle-association.de/waffenrecht-verfassungswidrige-initiative-aus-hessen/
Guten Tag Guido Körber,
am Montag, 26. Februar 2018 um 22:31 schrieben Sie:
GK> https://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/18/965/965-pk.html#top-3
GK> Im Prinzip löblich, dass man unzuverlässige Leute vom
GK> Waffenbesitz fern halten möchte, aber der Verfassungsschutz hat ja
GK> wohl ein strukturelles Problem und gehört mindestens überarbeitet
- [Ag-waffenrecht] Bundesratsinitiative, Guido Körber, 26.02.2018
- Re: [Ag-waffenrecht] Bundesratsinitiative, Katja Triebel, 27.02.2018
- Re: [Ag-waffenrecht] Bundesratsinitiative, Guido Körber, 27.02.2018
- Aw: [Ag-waffenrecht] Bundesratsinitiative, gewisser . M, 27.02.2018
- Re: [Ag-waffenrecht] Bundesratsinitiative, Katja Triebel, 27.02.2018
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