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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Auswirkungen Anschlaege Paris

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Auswirkungen Anschlaege Paris


Chronologisch Thread 
  • From: Manfred Nolting <manfred.nolting AT gmail.com>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Auswirkungen Anschlaege Paris
  • Date: Thu, 19 Nov 2015 16:39:57 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Zunächst mal: In Deutschland dürfen Polizisten ihre Waffe auch nach Dienstschluss mit nach Hause nehmen; sie sind quasi immer im Dienst, wenn es um die öffentliche Sicherheit geht. Trotzdem würde das bei uns in Deutschland nur bedingt funktionieren. Wir erinnern uns, Null- Promille- Grenze beim Schusswaffengebrauch für jeden, Bundesverwaltungsgericht 2015. Wenn also ein Polizist abends ein Glas Wein getrunken hat und Terroristen ausgerechnet dann ihre Schicht antreten, muss er nach dem Willen dieser Richter eigentlich sagen: "Sorry, da kann ich gar nichts machen, ich hatte Alkohol. Schießt mal ohne mich weiter." Alles andere machte ihn nach geltender Rechtslage aus diesem (rechtskräftigen!) Urteil auch persönlich schadensersatzpflichtig für den Fall, dass jemand, vor allem ein Unbeteiligter, z. B. durch einen Querschläger aus seiner Waffe zu Schaden kommt. Gegen vorsätzliche Verstöße gegen geltendes Recht (das wäre einer!) kann man sich, logisch, qua Gesetz auch nicht versichern. Will sagen: Wir hätten also viel zu tun, wenn wir einmal anfangen zu ändern. Wir müssten quasi von Null anfangen. Es gibt viel zu tun. Wie man von Amts wegen erfahren konnte, haben Islamisten über Monate, wenn nicht Jahre quer durch Deutschland nach Frankreich einen regelmäßigen Kurierdienst betrieben, nämlich den seelenruhigen Massentransport von AK 47 samt Munition, vielleicht auch Sprengstoffgürtel von Pierre Cardin für die modebewusste islamistische Dame. Aber wehe, die gleichen "Experten" kommen Dir drauf, dass Deine Frau weiß, wo der Schlüssel zum Waffenschrank ist. Unzuverlässig mit dem vollen nachfolgenden Programm, soviel ist sicher. Sie könnte es sich ja zur Gewohnheit machen, zum Zeitvertreib Banken auszurauben, wenn Du mal beim Kegeln bist. Oder die Nachbarin flott machen, die sie nicht leiden kann. Wenn´s nicht so traurig wäre, sollte man eigentlich lachen.

 

 

Manfred Nolting

Westfälische Straße 48

57368 Lennestadt

 

www.ein-jagdmensch.de

manfred.nolting AT ein-jagdmensch.de

 

 

 



Am 19. November 2015 um 15:27 schrieb JoboTech <post AT jobotech.de>:
Hallo Leutz,

heute hat mich folgende Nachricht aus dem Live-Ticker des Manager-Magazins
erfreut:

11.50 Uhr: Französische Polizisten erhalten im Rahmen des Ausnahmezustandes
das Recht, auch außerhalb des Dienstes ihre Schusswaffe zu tragen, um sich
selbst und die Bürger an öffentlichen Plätzen schützen zu können. Das teilte
ein Polizeisprecher mit.

Naja, das ist doch schon einmal ein Anfang. Moeglicherweise hat hier ein
Politiker mal nachgedacht und glasklar erkannt: Der Mensch ist ja NICHT NUR
waehrend seiner Dienstzeit in der Lage, eine Waffe zu fuehren!
Ich finde, diese Ueberlegung sollte ein Anstoss auch fuer deutsche
Innenpolitiker sein - eine wehrhafte Buergerschaft ist mit Sicherheit ein
effektiver Schutz gegen Amoklaeufer, Terroristen und andere Kriminelle.
Jetzt bitte nicht die Buergerkriegs-Szenarien auffahren mit epischen
Schlachten in Fussgaengerzonen usw. Ich persoenlich halte JEDEN
Legalwaffenbesitzer grundsaetzlich fuer geeignet und qualifiziert, seine Waffe
auch in der Oeffentlichkeit zu fuehren.

Details koennte man diskutieren, "wenn es soweit ist".

Nur meine Meinung....
Hannes


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JoboTech
Johannes Bormann
Bahnhofstr. 19
D-25486 Alveslohe
Tel: +49 4193 969089
http://www.jobotech.de
mail to: post AT jobotech.de
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