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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 16

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 16


Chronologisch Thread 
  • From: gewisser.M AT web.de
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 16
  • Date: Thu, 12 Feb 2015 17:29:28 +0100
  • Importance: normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Sensitivity: Normal

Dem ist nicht wirklich etwas hinzuzufügen.
 
An der Stelle interessiert mich mal, welche "Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie ...  Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über

diese Gegenstände nicht berechtigt sind." (§ 5 (1) Nr. 2c WaffG)

Das es Rocker gibt, welche so etwas machen? Das kann wohl kaum die Begründung sein.
Damit würde sich so gut wie jede WBK einziehen lassen. Es wird Ehemänner geben, welche unerlaubt Waffen an die Ehefrau weitergegeben haben und umgekehrt. Eltern an Kinder, Kinder an Eltern, Freunde, Freundinnen, etc.
 
Ich wünschte mir, daß sich die Betroffenen sich durch alle Instanzen klagen.
Nur um zu erfahren, wie wie es derzeit um das "Recht" in diesem Staat bzw. in der EU steht.

 

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"Nicht die Diktatoren schaffen die Diktaturen, sondern die Herden." (Georges Bernanos)
 
 
Gesendet: Donnerstag, 12. Februar 2015 um 16:18 Uhr
Von: JoboTech <post AT jobotech.de>
An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 16
Hi Leutz,

p.ponocny schrieb: "Ich frage mich da schon, warum man (trotzdem? deswegen?)
Mitglied bleibt. Besonders als Legalwaffenbesitzer. "

Das ist eine interessante Frage.

Ich denke, hier ist, unabhanegig von konkret Betroffenen, vor allem die
Wiedereinfuehrung des Sippenhaft-Prinzips und der Verlust der
Unschuldsvermutung problematisch. Konkret wurde drei bisher unbescholtenen LWB
in drei Verfahren (
BVerwG 6 C 1.14; BVerwG 6 C 2.14; BVerwG 6 C 3.14 ) die WBK genommen und diese
werden kalt enteignet, weil Politiker und Presse diese Clubs zum Feindbild
erhoben haben und das Landratsamt im vorauseilendem Gehorsam im Rahmen der
"Null Toleranz Politik gegenueber Rockern" die fuehrende Mitgliedschaft in
einem grossen Rockerclub als aureichend ansehen. Das wird fuer Rechtens
erklaert, und zwar auch, wie es in der Urteilsbegruendung heisst, wenn die
Personen und die Teilgruppierungen des Vereins bisher strafrechtlich gar nicht
in Erscheinung getreten sind.

Ich moechte keine Waffen in Haenden gewaltbereiter Krimineller wissen - das
ist voellig klar. Dafuer jedoch sind im Vorwege (und regelmaessig wiederholt)
die Zuverlaessigkeitspruefungen nach den bekannten Kriterien der Behoerden
zustaendig, die sich am einzelnen Schuetzen zu orientieren haben und die ich,
nebenbei gesagt, auch fuer vollkommen legitim halte und begruesse. Ich moechte
aber auch niemandem die WBK, sein Eigentum, seinen Sport und seine Reputation
nehmen, bloss weil er einem subkulturellem Verein angehoert, der mir suspekt
ist. Die behoerdliche Beurteilung des Umgangs einer Person und der daraus in
Zukunft vorhergesagten Verhaltensweisen halte ich fuer Gesinnungsschnueffelei
mithilfe einer Kristallkugel.

Es gibt eine Vorgabe der Politik: die "Nulltolleranz". Damit will man die
grossen Rockerclubs demoralisieren und ihnen die Basis entziehen - es sollen
die "Guten" davon abgehalten werden, "mit den Bösen zu spielen". Und dafuer
scheint nun jedes Mittel recht zu sein - eben auch der undifferenzierte
WBK-Entzug, fuer den die Mitgliedschaft im falschen Club reicht. Die Person,
das Individuum, seine Vita und sein Leumund, wird dabei komplett ausgeblendet.
Die Begruendung lautet: Die Mitgliedschaft in einer solchen Vereinigung führe
dazu, dass Waffen missbraeuchlich verwendet oder Nichtberechtigten ueberlassen
werden. Mitglieder des Clubs in Flensburg sind gleichermassen betroffen wie
Mitglieder aus Loerrach, auch wenn sich die kriminellen Elemente und die
betroffene Person nicht einmal persoenlich kennen oder nur oberflaechlichen
Kontakt hatten.
Die Mitgliedschaft ist hier der Punkt - nicht die Person und (im Zusammenhang
mit der geforderten Zuverlaessigkeit) der Verlust der Individualitaet und
damit der Verlust der Unschuldsvermutung.
Damit haette ich z.B. ja gar keinen Einfluss mehr auf meine eigene
Zuverlaessigkeit - es sei denn, ich braeche jeden Kontakt zu jeglicher
verdaechtiger Gruppierung ab. (Ok, in bin schon aus der CDU ausgetreten...)
Wenn ich diesen Vorgang einmal als "Testballon" betrachte, dann sind ganz
schnell auch andere, politisch unliebsame Gruppierungen im Fokus.
Demonstrationsverbote z.B. fuer Pegida, Legida etc. sind da vielleicht nur der
Anfang; der Kontakt zu den Demonstranten liesse die gleichen
Schlussfolgerungen wie bei Rockern zu und wuerde zum Entzug der
Zuverlaessigkeit fuehren.

Um dem entgegenzuwirken, halte ich die Frage, warum die betroffenen LWB noch
nicht ausgetreten sind, fuer nicht mehr relevant. Man kann nicht immer
ausweichen, wenn es "ungemuetlich" wird.
Die gesamte Problematik habe ich auch nicht als "Rockervertreter" angesprochen
(ich fahre zwar Motorrad, gehoere aber keinem Club an), sondern ich sehe hier
viel weitergreifende, negative Tendenzen (Angriff auf den Rechtstaat durch
Aushebelung der Unschuldsvermutung und der Wieder-Einfuehrung der Sippenhaft).
Das ist ein Problem fuer mich als (rechts)staatstreuer Buerger und LWB. Ich
bin (noch) nicht persoenlich betroffen, aber dieser Vorgang widerspricht
extrem meinem Rechtsempfinden.

Viele Gruesse
Hannes

--
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Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht



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