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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Feststellungsbescheid

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Feststellungsbescheid


Chronologisch Thread 
  • From: <charly.strolchi AT t-online.de>
  • To: "Mailingliste der AG Waffenrecht" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Feststellungsbescheid
  • Date: 02 Oct 2013 15:25 GMT
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Title: T-Online eMail
Nun, er bestimmt was verboten und was erlaubt ist. Taschenlampen sind z. B. nicht im WaffG enthalten, wurden aber schon als verbotene Gegenstände eingestuft, kurzzeitig ein Typ sogar nur wegen der Werbung, Fußstützen von Motorrädern sind auch nicht enthalten, ähneln die aber einem Schlagring sind sie verboten. Stichwaffen werden mit Scheide als Verbotener Gegenstand eingestuft, liegt die Scheide daneben ist das Ding nur eine Stichwaffe, Kraftverstärker der Selbstverteidigung werden eingestuft, wer sie mitführt begeht eine Owi gem. 42a. Das sind nur einige Beispiele.

 
<gewisser.m AT web.de> schrieb:
Wie jetzt????
 
Ich war immer der Meinung, das BKA legt das Gesetz nur aus.
Ich habe einen Gegenstand vor mir und prüfe in auf der Grundlage des WaffG, wie er einzuordnen ist. Das Ergebnis der Prüfung stelle ich dann mittels eines Bescheides fest.
 
Inwiefern ändert ein Feststellungsbescheid das WaffG?
 
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"Nicht die Diktatoren schaffen die Diktaturen, sondern die Herden." (Georges Bernanos)
 
 
Gesendet: Mittwoch, 02. Oktober 2013 um 17:08 Uhr
Von: charly.strolchi AT t-online.de
An: "Mailingliste der AG Waffenrecht" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Betreff: [Ag-waffenrecht] Feststellungsbescheid
Das Waffengesetz ist ein politisches Gesetz, muss man einfach so sehen. Das sage ich auch immer bei Vorträgen. Schon vor diesem Hintergrund muss man sich einfach mal Gedanken machen warum ein Bundesgesetz - und wir wissen eigentlich alle den Weg des Gesetzgebungsverfahrens - vom Bundeskriminalamt als Polizeibehörde per Feststellungsbescheid geändert werden kann. Denn jeder diese Bescheide ist ja zwingend Teil des Gesetzes, ändert oder ergänzt also ein Bundesgesetz. Das heißt es gibt niemals Rechtssicherheit und das Gesetz ist nie fertig - da ja jeder Bescheid das Gesetz ändert und ergänzt. Und zwar nicht eine Verwaltungsvorschrift, sondern das Gesetz selbst. Aber da traut sich kein Staatsrechtler ran.

Gruß Uwe Weber

 
"Guido Körber" <koerber AT codemercs.com> schrieb:
 
Nun, ein Betroffener, sprich Besitzer einer solchen Rarität, eine Sammlervereinigung, ein Museum etc. etc. kann ja immer noch Widerspruch einlegen.
 
Es kann doch nicht Sinn eines Rechtsstaates sein, dass man sein Recht generell erst vor Gericht einfordern muss. Das ist immer mit Stress und Kosten verbunden, selbst wenn es aussergerichtlich bei einem Verwaltungsverfahren bleibt.
 
Ich sehe da den Gesetzgeber in der Pflicht seine Gesetze VOR der parlamentarischen Verabschiedung auf ihre Folgen abzuklopfen. Dazu gehört dann auch, dass in der letzten Sitzung keine Änderungen mehr erfolgen, sondern nur noch entschieden wird, ob das Gesetz angenommen wird oder nicht. Leider ist die Praxis aber so, dass auch gut vorbereitete Gesetze oft in der letzten Sitzung noch verändert werden und dann ohne weitere Prüfung verabschiedet. Die korrekte Auslegung geschieht dann in den folgenden Jahren vor Gericht, Rechtssicherheit wird dann notfalls durch Novellierung wieder abgeschafft und der Prozess beginnt von vorne.
 
Echte Bananaware halt, reift beim Kunden. Nur, dass der in diesem Fall schlimmstenfalls selber in Untersuchungshaft etwas nachreifen darf, oder halt seines Eigentums beraubt wird.
 
Da sind wir dann bei dem zentralen Punkt warum ich bei den PIRATEN bin: Weil ich die Schnauze voll davon habe von einem Haufen lobbygesteuerter Dilettanten regiert zu werden, die nur ihren eigenen Vorteil zum Ziel haben und sich nie fragen was denn für die Bürger das Beste wäre. Kritikfähigkeit, Selbstreflexion und Fehlerkultur (man kann sich immer irren, aber man muss das auch eingestehen) absolute Fehlanzeige.
 
Und das betrifft wirklich jeden Politikbereich, Waffenrecht ist nur ein winziger Teilaspekt davon.
   



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