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ag-waffenrecht - [Ag-waffenrecht] Interessante (veraltete) E-Petition

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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[Ag-waffenrecht] Interessante (veraltete) E-Petition


Chronologisch Thread 
  • From: Cathy <Cathy AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Ag-waffenrecht] Interessante (veraltete) E-Petition
  • Date: Sat, 25 Aug 2012 18:26:53 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Eben im Kompass gefunden (man sollte sich doch facettenbreiter aufstellen und mehr lesen, insbesondere, wenn's ein Pirat geschrieben hat):
Petition 23883: Waffenrecht - Mindestschulung von beruflichen Waffenträgern vom Fri Mar 30 00:00:00 CEST 2012

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... dass berufliche Waffenträger des Bewachungsgewerbes und vergleichbare Waffenträger zukünftig für die erforderliche Waffensachkunde nach §7 WaffG eine Schulung von mindestens 80 Vollzeitstunden absolvieren müssen. Der Anteil der Schulung in Sachen Praxis im Umgang mit Schusswaffen soll dabei mindestens 40 Stunden betragen müssen.

Begründung
Nach der neuen WaffVwV vom 05.03.2012 ist zu §7 WaffG in 7.5.1 die Mindestdauer des Lehrgangs zur Waffensachkunde geregelt. Die grundsätzliche Dauer beträgt 16 Vollzeitstunden, für das Bewachungsgewerbe werden jedoch aufgrund der besonderen Anforderungen im Bewachungsgewerbe 24 Vollzeitstunden gefordert.

Dies stellt zwar zur früheren Regelung, nach der keine Unterscheidung z.B. zwischen Sportschützen (regelmäßig nur Inhaber einer Waffenbesitzkarte ohne Berechtigung, diese in der Öffentlichkeit zu führen) und beruflichen Waffenträgern aus dem Bewachungsgewerbe vorgenommen wurde, bereits eine Verbesserung dar, aber keine ausreichende Verbesserung.

Der Erlaubnisinhaber führt im Bewachungsgewerbe die Schusswaffe auch in der Öffentlichkeit. Hierbei ist es ein absolutes Muss, dass der Umgang mit der Waffe sicher beherrscht wird und auch die rechtlichen Rahmenbedingungen vollständig verinnerlicht sind. Nach 24 Stunden Schulung in Theorie und Praxis kann man von einem bislang in Sachen Waffen vollkommen unwissenden Laien nicht erwarten, dass er sein zukünftiges Handwerkszeug wirklich beherrscht und sicher im Umgang damit ist - bevor er die dafür notwendige Erlaubnis der Behörde erhält und dann berechtigt mit Schusswaffen ausgerüstet wird.

Eine Anhebung der Mindestdauer auf 80 Stunden, 40 Stunden theoretischer Unterricht und 40 Stunden praktischer Unterricht ist daher zu empfehlen.
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_03/_30/Petition_23883.html

Die Petition ist in der Prüfung, aber Dinge wie diese verlorene Dienstwaffe u.ä. zeigen, dass die "geschulten" Wachleute meist zu wenig Ahnung haben. http://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article108749849/Waffe-verloren-und-dann-entlassen.html

BTW: ich habe oft ein mulmiges Gefühl, wenn so ein jungscher Wachmann mit geholsterter Berufswaffe und Uniform unser Geschäft betritt, um Zubehör zu kaufen. Manche haben so eine Aura "ich bin priviligiert und darf was, was du nicht darfst", die auch mir Angst einflösst.

Kein Wunder! Bei 16 Stunden Training kann man keine Ethik, Diziplin und Verantwortung lernen. Ich kenne aber auch die anderen Berufswaffenträger von seriösen Bewachungsunternehmen. Das sind dann auch die, die ihre Leute auf eigene Kosten über die Prüfung hinaus, weiterbilden. Die kommen wie Sportschützen daher - ohne Aura, denn sie wissen, was sie können und brauchen nicht "glänzen".




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