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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] AG Darstellung

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] AG Darstellung


Chronologisch Thread 
  • From: "Susanne P. Dobert" <putsche AT hotmail.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] AG Darstellung
  • Date: Tue, 21 Aug 2012 20:02:42 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

hallo,

ich hoffe, ihr habt es noch nicht weggeschickt.
hab noch daran herumgedoktert.

liebe grüße

susanne

Susanne Putsche Dobert
Rechtsanwältin
Kroatien: Batvaci 100, 52215 Vodnjan
Österreich: Floridusgasse, Wien
Deutschland: Raiffeisenstr. 30, 86663 Asbach-Bäumenheim

Am 21.08.2012 17:39, schrieb Cathy:
B. Steiger schrieb:
Falls die Frage auftauchen sollte, wenn die Piraten zugunsten des AG Waffenrecht entscheiden sollte, wie weit man gehen sollte, was ist dann die Antwort? Nur das Waffenrecht vor 2002 ohne Anscheinsparagraph oder ein tatsächlich liberales WR wie z.B. Richtung Österreich?

Die AG hat sich ausdrücklich positioniert, und zwar gegen das Bedürfnis Selbstverteidigung. Auch hat die AG kein Interesse daran, dass es künftig mehr oder weniger EWB-Waffenbesitzer gibt. Es geht nur um Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit.

Es wäre hilfreich - so wie es auch Staatsanwalt Hofius gesagt hatte - dass das Gesetz an die aktuelle Sicherheitslage angepasst wäre und unpraktikable Teile auf den Prüfstand kämen.

Um etwas zu prüfen, benötigt man Fakten und Studien. Daher kann die AG nur auf Missstände aufmerksam machen und zu Studien anregen. Lösungsvorschläge können jedoch erst gemacht werden, wenn es Fakten und Auswertungen gibt.

Wenn ein Verbot, wie das Messer-Führverbot, von Kriminellen überhaupt nicht beachtet wird und nur zu Verstößen unwissender, aber eigentlich rechtstreuer Bürger führt, muss man auch mal den Schneid haben und ein Verbot gegebenfalls wieder aussetzen. Dazu ist der Verwaltungsaufwand, den die Verstöße verursachen, im Verhältnis zu setzen mit der tatsächlichen Risikominderung durch das Verbot. Ist der Aufwand zu hoch, muss das Gesetz verschwinden. Ist er angemessen, bleibt das Verbot erhalten. Man mag es kaum glauben, aber es gibt Wissenschaftler, die so etwas untersuchen und auswerten können. Man muss ihnen nur mal einen Auftrag dazu geben und nicht - wie in Deutschland üblich - davon ausgehen, dass man nur ein Gesetz erlassen müsse, damit sich etwas ändert.
* Der Bürger, der keine EWB-Schusswaffen besitzt, weiss gar nicht, wie, wo und wann er gegen das Gesetz überall verstößt.

* Die Bürger, die EWB-Schusswaffen besitzen, lesen nur noch Gesetzestexte, um sich rechtskonform zu verhalten. Auch müssen sie immer öfter ihre Rechtsanwälte bemühen, um sich gegen Behördenwillkür zu verteidigen.

* Sachbearbeiter, Polizisten, Rechts- und Staatsanwälte kennen sich auch nicht mehr aus.

Bitte meinen Cartoon in der Signatur beachten: wenn es solche Umstände nicht mehr gäbe, wären wir schon einen guten Schritt weiter.





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