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ag-waffenrecht - [Ag-waffenrecht] Waffenverlust

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

[Ag-waffenrecht] Waffenverlust


Chronologisch Thread 
  • From: <charly.strolchi AT t-online.de>
  • To: <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Ag-waffenrecht] Waffenverlust
  • Date: 15 Aug 2012 15:39 GMT
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo!

Die Verlustzahlen sind sehr differenziert zu betrachten. Ab Ende 1972 wurde eine unglaubliche Menge an Waffenbesitzkarten ausgestellt, und es wurde auch vieles eingetragen, was heute nicht mehr gehen würde, so alle Gas/Signalpistolen ohne PTB-Kennzeichnung, Luftdruckwaffen ohne "F im Fünfeck", Flobert-Gewehre etc., vielfach sind in den Eintragungen weder Nummer noch Hersteller oder Kaliber erfasst. 

Zu dieser Zeit war z. B. bei den Gas/Signalpistolen das Kaliber 6 mm Flobert Platz nahezu Standard, und die gebräuchlichen wie z. B. Röhm RG3 sind nicht groß, ca. 8 x 6 cm. In all den Jahren ist mir eigentlich außer Erbwaffen, die nach Todesfall nicht mehr gefunden wurden, oder Waffen bei denen die ehemaligen Besitzer - zumeist WBK aus den Anfangsjahren - mitteilten dass die Waffe von ihnen selbst vor Jahren schon vernichtet wurde, nichts untergekommen. Nur wenige Erben sehen im Erbfall in jede kleine Schachtel, Wertgegenstände, Bargeld und Sparbücher sind interessant. Die Wohnungsauflösung wird einer Firma übertragen, die besorgt einen Container und wirft alles rein.

Erst wenn die Erbfrage bei Gericht geregelt ist bekommt auch das zuständige Ordnungsamt die Daten, und erst dann kann der Erbe angeschrieben werden. Viele wussten gar nicht dass eine Waffenbesitzkarte vorhanden war, die Wohnung ist schon lange ausgeräumt, das Inventar auf dem Müll. Somit muss die Waffe, um die Akte schließen zu können, ausgeschrieben werden.

Findet der Erbe Luftdruckwaffen wissen die wenigsten um die gesetzlichen Vorgaben, und schon ist auch diese Waffe weg, da man der Meinung ist die entweder wegwerfen zu können oder weitergibt.

Hat er sie selbst vernichtet wird sie trotzdem ausgeschrieben. Und das kommt häufig vor, da sich nur wenige nach 1973 mit dem Waffengesetz weiter befassten.

Das ist das große Problem bei den verlorenen Waffen. Auch finden sich häufig Karteileichen, was heißt der WBK-Inhaber ist schon vor Jahren verstorben und durch die langsamen Mühlen im Nachlassgericht - teilweise kann sich das Jahre hinziehen - ist eine Suche sinnlos. Auch die werden ausgeschrieben.

Beste Grüße
Uwe Weber


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