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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Evaluierung des Waffenrechts

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Evaluierung des Waffenrechts


Chronologisch Thread 
  • From: Merlin <Merlin AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Evaluierung des Waffenrechts
  • Date: Wed, 15 Aug 2012 06:44:23 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Cathy schrieb:
ukw schrieb:
Die Frage 31 lautete:
Frage 31:
Inwieweit ist ein Anstieg bzw. eine Verminderung der Gesamtzahl der Straftaten mit Waffen in den sechs Jahren vor 2002 zu beobachten gewesen?/
Die Zahlen:
Die Anzahl der Fälle von Straftaten nach dem Strafgesetzbuch mit sichergestellten Schusswaffen stellt sich gemäß Mitteilungen aus dem nationalen Nachrichtenaustausch der Polizei bei Waffen- und Sprengstoffsachen wie folgt dar:
2002: 1492 Fälle
2003: 1300 Fälle
2004: 1005 Fälle
2005: 1205 Fälle
2006: 1003 Fälle.
Belastbares Zahlenmaterial für das Jahr 2007 liegt noch nicht vor.

Die richtige Antwort der Behörde:
Grundsätzlich zeigt sich tendenziell eine Verminderung der Fallzahlen von Straftaten mit Waf- fen seit Einführung des neuen Waffenrechts am 1. April 2003.

Und was genau bringt Dich dazu zu schreiben, Du seist nicht der Meinung der Bundesregierung? Deine Argumentation arbeitet mit Begriffen, die gar nicht in der Frage und der Antwort enthalten sind. Es wurde _nicht_ nach legalen resp. nach illegalen Waffen gefragt! Es wurde nach Straftaten mit Waffen gefragt und ob diese Straftaten zurückgegangen sind oder nicht!

mfg
ukw

Susanne P. Dobert schrieb: #

Hallo,

ich finde die Antworten auf Frage 26 und auf Frage 31 interessant:

/Frage 26:
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, wie viele Straf- taten seit 2002 mit geerbten Waffen begangen wurden, und welchen prozentualen Anteil macht dies an der Gesamtzahl der Straftaten mit Waffen seit 2002 aus?/
Die Frage zur Anzahl registrierter Straftaten, die seit dem Jahre 2002 mit ge- erbten Schusswaffen, Schusswaffen von Sportschützen, Waffensammlern und Jägern oder durch diesen Personenkreis begangen wurden, lässt sich anhand der Erkenntnisse aus dem nationalen Nachrichtenaustausch bei Waffen- und Sprengstoffsachen (Sondermeldedienst der Polizei) nicht beantworten, da die eingehenden Meldungen in der Regel nicht entsprechend kenntlich gemacht sind und entsprechende Daten damit nicht erfasst werden. Es kann allerdings festgestellt werden, dass seit jeher der Anteil legal besessener Schusswaffen, die in Verbindung mit Straftaten sichergestellt werden, zwischen zwei und drei Prozent der Sicherstellungen deliktischer Waffen ausmachen.

"seit jeher" - das bedeutet es hat sich über die Jahre hin nichts geändert 2 - 3 % Legalwaffen sind regelmäßig bei Straftaten sichergestellt worden.
Das ist meiner Ansicht nach auch stimmig, da die Straftaten in der Regel Beziehungstaten sind. Und warum sollte sich der Anteil von Beziehungstaten innerhalb einer Personengruppe ändern?

/Frage 31:
Inwieweit ist ein Anstieg bzw. eine Verminderung der Gesamtzahl der Straftaten mit Waffen in den sechs Jahren vor 2002 zu beobachten gewesen?/
Die Anzahl der Fälle von Straftaten nach dem Strafgesetzbuch mit sichergestellten Schusswaffen stellt sich gemäß Mitteilungen aus dem nationalen Nachrichtenaustausch der Polizei bei Waffen- und Sprengstoffsachen wie folgt dar:
2002: 1492 Fälle
2003: 1300 Fälle
2004: 1005 Fälle
2005: 1205 Fälle
2006: 1003 Fälle.
Belastbares Zahlenmaterial für das Jahr 2007 liegt noch nicht vor. Grundsätzlich zeigt sich tendenziell eine Verminderung der Fallzahlen von Straftaten mit Waf- fen seit Einführung des neuen Waffenrechts am 1. April 2003.

Da bin ich nicht mit der Bundesregierung 2007 einer Meinung. Die Zahlen belegen eindeutig, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Änderung des Waffenrechts und der Anzahl der sichergestellten Schusswaffen gibt.
Wäre ja auch zu komisch. Das Waffengesetz betrifft ja nur Legalwaffen. Deren Anteil liegt seit jeher zwischen 2 - 3 %. die 98-97% illegalen Schusswaffen sind gar nicht von Waffengesetz betroffen. Von daher kann es auch keine Auswirkung auf illegale Schusswaffen haben.

Liebe Grüße

Susanne

Susanne Putsche Dobert
Rechtsanwältin
Kroatien: Batvaci 100, 52215 Vodnjan
Österreich: Floridusgasse, Wien
Deutschland: Raiffeisenstr. 30, 86663 Asbach-Bäumenheim

Lieber ukw, die Zahlen gehen - wenn grob drüberblickt - seit 1972 stark zurück -egal ob es zwischendurch ein neue Änderung gab oder nicht. Hätte das Waffengesetz eine Änderung bewirkt, hätte es keinen Anstieg im Jahr 2005 geben dürfen.

Es gab nur einen Knick nach oben : die Wiedervereinigung 1989! Da stiegen die Straftaten/Missbräuche absolut wegen der höheren Gesamtbevölkerung an.

Während sich die Zahl der Straftaten insgesamt nicht wesentlich änderten, hielt der Absenkungstrend beim Missbrauch von Schusswaffen an:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/b/bd/SchusswaffenmissbrauchBRDbis2006.png/350px-SchusswaffenmissbrauchBRDbis2006.png

Ich möchte mich hier Wolfgang Dickes (ehemaliger Waffenrechts-Expert der GDP) Meinung anschließen. Das Waffengesetz 1972, welches Zuverlässigkeit als Kriterium für den Waffenbesitz einführte, hat hier viel bei der Gewaltsdeliktrate bewirkt.

Die nachfolgenden Änderungen (2003, 2008 und 2009), die die legalen Waffenbesitzer (inkl. der Erben ohne Munitionsbesitzerlaubnis) heftig einschränken, haben jedoch kaum Auswirkungen auf die Deliktrate, jedoch viele Auswirkungen auf den einzelnen Besitzer, für den Rechtssicherheit faktisch kaum noch existiert.


So ist es. Die Änderungen (2003, 2008 und 2009) waren lediglich ereignisbezogener Populismus. Zudem treten die illegalen Waffen immer mehr in den Hintergrund. Dieses Eisen will die Politik wohl nicht anfassen.






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