Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-waffenrecht - [Ag-waffenrecht] Bremen, Karlsruhe etc.

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

[Ag-waffenrecht] Bremen, Karlsruhe etc.


Chronologisch Thread 
  • From: <charly.strolchi AT t-online.de>
  • To: <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Ag-waffenrecht] Bremen, Karlsruhe etc.
  • Date: 17 Jul 2012 16:58 GMT
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo!

Komme erst jetzt zum schreiben, da mein PC nach dem Gewitter am Sonntag out of order war.

Zuerst eine Stellungnahme nach dem Brief an die StA Karlsruhe:

"...Berechtigungen, die zu einzelnen Waffen (nach Sachlage auch zu einer der Waffen, die der Täter in der Karlsruher Wohnung bei sich hatte und mit der er seinem Leben dann ein Ende setzte) in Frankreich vorgelegen haben, hatten keine Wirkungen für Deutschland. Dies bedeutet, dass der Besitz oder das Führen einer solchen Waffe in Deutschland illegal war. Mit der Formulierung in der Pressemitteilung sollte nichts anderes zum Ausdruck gebracht werden. Hervorgehoben wurde, dass für alle weiteren Waffen, die außer der besagten Waffe in der Wohnung gefunden wurden, überhaupt keine – auch keine französische – Berechtigung vorgelegen hatte. Diese eine Waffe war seinerzeit nach Sachlage in Frankreich legal erworben worden. In Anbetracht der schrecklichen Geschehnisse ist dies natürlich allenfalls ein Nebenaspekt, für Ihren Hinweis auf mögliche Missverständlichkeiten allerdings vielen Dank!

Rainer Bogs

Erster Staatsanwalt

Pressereferent

Staatsanwaltschaft Karlsruhe

Akademiestraße 6-8

76133 Karlsruhe


Nun, für mich ist das nicht der Nebenaspekt, sondern angesichts der täglichen Hetze gegen Waffenbesitzer und die miserable und polemische Berichterstattung der Hauptaspekt.


Noch etwas zu Bremen. Bereits jetzt ist jeder Waffenbesitzer in der Einwohnerdatei, auf die auch die Polizei zugreifen kann, als Waffenbesitzer in der einen (rotes W) oder anderen (waffenrechtliche Erlaubnis) vermerkt, ich brauche das NWR nicht um zu erfahren ob der Bürger, zu dem ich fahre, legal eine Waffe hat. Ich weiß nur nicht wie viele und was, aber das ist egal.

Gruß Uwe Weber 



  • [Ag-waffenrecht] Bremen, Karlsruhe etc., charly.strolchi, 17.07.2012

Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang