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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Antw.: Geiselnahme in Karlsruhe

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Antw.: Geiselnahme in Karlsruhe


Chronologisch Thread 
  • From: "volker t." <"volker+t."@news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Antw.: Geiselnahme in Karlsruhe
  • Date: Fri, 06 Jul 2012 20:43:55 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Tetsuhara schrieb:
Kennt jemand die Unterschiede zwischen dem deutschen und dem französischen Waffenrecht?
Dies zeigt außerdem wie begrenzt wirksam ein nationales Waffenregister in Zeiten offener Grenzen ist, von den illegalen Waffen ganz zu schweigen.

Bestimmte Langwaffen können in F frei erworben, müssen aber registriert werden. (Schrotflinten und Einzellader).
Repetiergewehre und Halbautomaten bedürfen einer Erlaubnis ähnlich wie in DE.
Kurzwaffen bedürfen einer Erlaubnis und eines Bedürfnisses. Ähnlich wie in DE.




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