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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Fwd: Jagd kann auch eigenem Grund untersagt werden

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Fwd: Jagd kann auch eigenem Grund untersagt werden


Chronologisch Thread 
  • From: Johannes Bormann <post AT jobotech.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Fwd: Jagd kann auch eigenem Grund untersagt werden
  • Date: Mon, 02 Jul 2012 14:09:18 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Ahoi,

ist vielleicht besser bei der AG Jagdrecht aufgehoben, aber hier einfach zur Kenntnis aus der SH-Mailingliste der Piratenfraktion:

"/Neumünster, 29. Juni 2012:/ Das deutsche Jagdrecht zwingt
Flächeneigentümer, die Jagdausübung auf ihren Grundstücken ohne Wenn und
Aber zu dulden. Sogar das Aufstellen von Schlagfallen muss hingenommen
werden, auch wenn der Eigentümer diese Jagdmethode als tierquälerisch
empfindet und auf seinem Grund und Boden gerne unterbinden würde.
Selbst auf offiziell dem Naturschutz gewidmeten Flächen von weniger als
75 ha Größe besteht bislang keine Chance, den Abschuss von Enten, Gänsen oder Hasen zu untersagen, wenn der Jagdpächter dazu nicht bereit ist.
Für sogenannte Eigenjagdbezirke ab 75 ha Flächengröße gilt dieses
übrigens nicht. Deren Eigentümer haben zwar für Rehe und Hirsche einen
Mindestabschuss zu dulden, können demgegenüber aber schon heute jede
weitergehenden jagdlichen Aktivitäten verbieten.
Dieses aus dem 19. Jahrhundert stammende deutsche Reviersystem
missachtet die Grundrechte in eklatanter Weise. Deshalb ist das Urteil
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nur folgerichtig
und längst überfällig. Der Gerichtshof hatte am 26. Juni 2012
entschieden, dass ein Grundstückseigentümer, der die Jagd aus
Gewissensgründen ablehnt, diese auf seinem Besitz unabhängig von der
Flächengröße nicht zulassen muss (Aktenzeichen: 9300/07). Die Jagd
verstoße ansonsten gegen den Schutz des Eigentums, der in der
Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Der NABU begrüßt
das Urteil.
Das von der Jägerschaft derzeit an die Wand gemalte Schreckenszenario,
mit dem EGMR-Urteil sei eine geregelte Jagdausübung praktisch unmöglich,
ist unsinnig. Jagdverbote oder -einschränkungen werden in der Praxis
hauptsächlich Naturschutzflächen, und damit relativ geringe Anteile der
Jagdgenossenschaftsreviere, betreffen. Die Wildfolge von angeschossenen
Tieren ist dagegen schon aus höherrangigen tierschutzrechtlichen Gründen
erforderlich und wird durch dieses Urteil in keiner Weise angefochten.
Die in Jagdkreisen verbreitete, irrationale Angst vor jagdfreien
Gebieten ist Folge der Panikmache vor Naturschutzflächen als
„Brutstätten für Schadtiere“. Eine natürliche Dynamik ohne Jagdeinfluss
in diesen Gebieten zuzulassen wird weitgehend abgelehnt. In der Praxis
haben sich diese Ängste jedoch als unbegründet erwiesen. Der NABU
fordert daher, in Schutzgebieten generell nur dann die Jagd zuzulassen,
wenn sie dem Schutzzweck dient.
Der NABU appelliert nunmehr an Bund und Länder, das EGMR-Urteil
schleunigst über entsprechende Änderungen der Jagdgesetze des Bundes und der Länder umzusetzen. Das letztinstanzliche Urteil des EGMR ist für die Bundesrepublik bindend, eine Verweigerung nicht möglich."

Wenn der NaBu nix zu verbieten hat ist er auch nicht glücklich...

Hannes_55



  • Re: [Ag-waffenrecht] Fwd: Jagd kann auch eigenem Grund untersagt werden, Johannes Bormann, 02.07.2012

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