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Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
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- Subject: [Ag-waffenrecht] Statistik zu Messern als Tatwaffe
- Date: Mon, 14 May 2012 20:09:47 +0000
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
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Hallo
ich habe das hier gefunden:
Ich kann nicht verifizieren, ob der Herr Decker korrekt gearbeitet hat. Aber es entspricht dem, was allgemein unter Kriminalisten und Rechtsanwälten erzählt wird.
Zitat:
Filmausstattung Horst Decker, alte Mühle, D-63691 Ranstadt
http://www.profilm.de/
Statistik der zu Tötungsdelikten, bzw. anderen Gewaltverbrechen benutzten "Waffen".
Obwohl hier nur ein kleiner Teil der jährlich stattfindenden Straftaten ausgewertet werden konnte, ist das Verhältnis der Tatwerkzeuge zueinander repräsentativ. Ausgewertet wurden schwere Straftaten seit 1998 im Großraum Frankfurt/Main, bei denen die benutzte Waffenart gemeldet wurde.
Stand Januar 2012
Tatwerkzeuge -Straftaten
Messer
414
nachweislich illegal beschaffte Pistolen/Gewehre
97
Maschinenpistolen, Besitzverbot, der Erwerb entzieht sich vollständig einer legalen Erwerbsmöglichkeit
40
Baseballschläger
37
Eisenstange
26
Hammer
25
Beil/Axt
24
Straftaten von Polizisten mit Polizeiwaffen (Überfälle und Morde),
mißbräuchlicher dienstlicher Schußwaffengebrauch oder Fehlreaktionen sind nicht berücksichtigt
20
Handgranaten, Besitzverbot, der Erwerb entzieht sich vollständig dem Waffengesetz
19
Schreckschusspistolen
18
Schwert/Machete
13
Knüppel/Nagelbrett
13
Aids-Spritze
12
Getränkeflasche
12
Stein
10
Schraubenzieher/ Dreikantschaber
8
legal besessene Pistole oder Revolver
8
Gezieltes überfahren mit Auto
7
gelenkter Angriff durch Hund, teilw. mit Todesfolge!
6
Schal/Schnürsenkel/Schlüsselband
6
Spielzeugpistolen
6
Fleischgabel/Besteck-Gabel
4
Schere
4
Schlagring - Besitzverbot und keine legale Kaufmöglichkeit
3
Panzerfaust - Besitzverbot und keine legale Kaufmöglichkeit
3
Fahrradkette
3
vergiften
3
Selbstmorde mit legaler Schusswaffe
3
Armbrust, frei verkäufliche tödliche Waffe, ein Angriff auf Polizei
3
gezieltes Feuerlegen, in einem Fall Frau mit Benzin übergossen
3
eingeschmuggelter Sprengstoff
3
Ersticken durch Kissen
3
Spaten, z.B. Opfer Jakub Fitsman
2
selbstgemischter Sprengstoff
2
Verbrühen mit kochendem Wasser
2
Illegal besessenes Gewehr
2
Ertränken in Badewanne
2
Jagdgewehr, legal besessen, Bedrohung
1
Kettensäge, Angriff auf Polizisten
1
Blasrohr
1
Golfschläger
1
Motorradhelm
1
Tränengassprühdose
1
Stöckelschuh
1
Bratpfanne (Mord)
1
Als Ergebnis zeigt sich, daß fast so viele Straftaten mit Messern begangen werden, wie mit allen anderen Waffen zusammen.
Betrachtet man lediglich die Faustfeuerwaffen, so machen selbst die illegal besessenen gerademal 10% der benutzten Tatwaffen aus. Gewehre - sieht man von zwei Selbstmorden von Jägern ab - werden in der Statistik praktisch nicht genannt.
Insgesamt fällt auf, dass die meisten schweren Straftaten mit vollständig frei verfügbaren und haushaltsüblichen Gegenständen verübt werden, an deren Verbot oder Einschränkung niemand auch nur im Geringsten denkt.
Illegal besessene Waffen, der nächst folgende Anteil, können durch Gesetze nicht weiter reglementiert, denn sie sind bereits verboten und deren Besitzer beweisen, dass sie ohnedies nicht daran denken, sich an Waffengesetze zu halten.
Legal besessene Waffen spielen kaum eine Rolle. Ausnahme sind hier eher Polizisten, die ihre Dienstwaffe zu Straftaten einsetzen. Ansonsten sind legale Waffen überwiegend bei Selbstmorden und Affekthandlungen gegen den Lebensgefährten etc. eingesetzt worden, also bei Straftaten, bei denen ansonsten andere Mittel, oft Küchenmesser etc. eingesetzt worden waren. Es ist daher kaum erkennbar, dass es nicht zu dieser Affekthandlung gekommen wäre, hätte der Täter keine Schusswaffe besessen.
Hinzu kommt, dass nach Aussage vom BKA davon auszugehen ist, dass ein erheblicher Prozentsatz, mehr als 50% (Statement der Polizei Januar 2002), aller gewaltsamen Tötungen wegen nachlässiger Leichenschau überhaupt nicht als solche erkannt wird. Wortwörtlich sagte z.B. der ehemalige BKA-Präsident Herold schon vor fast 20 Jahren, 'wenn auf jedem Grab eines Ermordeten, von dem wir irrtümlich glauben, dass er natürlichen Todes gestorben sei, eine Kerze brennen würde, wären nachts alle Friedhöfe hell erleuchtet. Man kann daher davon ausgehen, dass diese vielen zusätzlichen Morde wohl kaum mittels Schuss- oder Stichwaffen begangen wurden, denn ansonsten währen sie wohl kaum übersehen worden.
Nicht unberücksichtigt bleiben kann auch, dass laut Statistik-Zitat des Richters Hilmar Rettkowski (LG Stendal/Sachsen) vom 23.04.2001 80% aller Tötungsdelikte und 50% aller Sexualstraftaten unter Alkoholeinfluß begangen würden. Es scheint daher eher nicht das Problem der inneren Sicherheit zu sein, dass Waffen verfügbar, sondern das Alkohol verfügbar ist, und nach Willen der Regierung auch bleibt.
Zitat Ende
Liebe Grüße
Susanne
Broken Arrow
- [Ag-waffenrecht] Statistik zu Messern als Tatwaffe, Broken Arrow, 14.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Statistik zu Messern als Tatwaffe, Cathy, 15.05.2012
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