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ag-waffenrecht - [Ag-waffenrecht] Fwd: Fw: Re: Vorschläge zur Stellungnahme der AG zu den verdachtsunabhängigen Wohnungskontrollen

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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[Ag-waffenrecht] Fwd: Fw: Re: Vorschläge zur Stellungnahme der AG zu den verdachtsunabhängigen Wohnungskontrollen


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Malcher <michael.malcher0804 AT googlemail.com>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Ag-waffenrecht] Fwd: Fw: Re: Vorschläge zur Stellungnahme der AG zu den verdachtsunabhängigen Wohnungskontrollen
  • Date: Fri, 11 May 2012 17:37:02 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo Johannes,

ich kenne den ungefähren Wortlaut, den Du zitiert hast, aus dem
Juraforum, aber im Zusammenhang
mit dem Schornsteinfegergesetz (nicht lachen...) Dort heißt es:

Ein ähnliches (umstrittenes) Gesetz gibt es schon, nämlich das 'Gesetz
über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk'.

Dort heißt es in § 1 Abs. 3: 'Die Eigentümer und Besitzer von
Grundstücken und Räumen sind verpflichtet, den jeweiligen
bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern für die Durchführung der
Tätigkeiten nach § 14 Abs. 1 und § 15 sowie den
Bezirksschornsteinfegermeistern für die Durchführung der Tätigkeiten
nach § 13 des Schornsteinfegergesetzes Zutritt zu den Grundstücken und
Räumen zu gestatten. Die gleiche Pflicht besteht, wenn Beauftragte der
zuständigen Behörde eine verweigerte Reinigung, Überprüfung oder
Messung auf Grund eines vollziehbaren Verwaltungsaktes im Wege der
Ersatzvornahme durchzusetzen haben. Das Grundrecht der
Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird
insoweit eingeschränkt.'




Gesendet: Freitag, 11. Mai 2012 um 17:05 Uhr
Von: "Johannes Bormann" <post AT jobotech.de>
An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Vorschläge zur Stellungnahme der AG zu
den verdachtsunabhängigen Wohnungskontrollen
Ahoi Sebastian, ahoi Kasperdavid,

leider kann ich mich nicht mehr genau erinnern, aber ich habe eine
Formulierung im "Hinterkopf" die etwa so lautet:
"insofern schränkt dieses Gesetz den Art. 13 Abs. 1 GG ein". Ich bin nicht
sicher, ob es in der Begründung, im Gesetzestext oder einem Kommentar war -
vielleicht kann hier jemand aus der Liste aushelfen? Ergo war allen
Beteiligten bewusst, dass hier ein Grundrecht bedroht wird.

Auch die von Kasperdavid zitierte WaffVWV erklärt schon ganz klar, dass mit
Restriktionen zu rechnen ist, wenn man als LWB auf den Schutz des
Grundrechtes besteht.

Es ist ja das große Problem, daß hier Spielräume für Willkür geschaffen
werden und es letztendlich Auslegungsache wird, ob die Verweigerung des
Zutrittes negativ bewertet wird oder nicht.
Sehen wir uns die Praxis an:
Es klingelt - Waffenkontrolle.
Reaktion a) Mein Mann ist nicht zuhause, ich habe sowiewo keinen Zugang zu
den Teufelsdingern - kommen Sie nach 18 Uhr wieder.
Reaktion b) Ich bin gerade auf dem Sprung- hab einen wichtigen Termin. Bitte
kommen Sie in einer halben Stunde wieder!

In beiden Situationen sollten die Kontrolleure Verständnis haben, oder? -
Wenn aber was "zu verbergen wäre", dann wären das genau die Situationen, auf
die Sie träfen. Hier stellt sich natürlich die Sinnfrage, und hier fängt die
Willkür der Kontrolleure bei der Beurteilung der Situation an.
Ich interpretieren die Aussage "...stigmatisieren so einen Teil der
Bevölkerung" genau auf diese Situationen passend.

Da wir viele weitere Argumente "im Köcher" haben, empfinde ich den
vorgeschlagenen Text als optimal für einen Antrag - besser geht er kaum
noch.
Ich bin für eine Übernahme in die "Antragsfabrik".

Herzliche Grüße
Hannes_55

@Kasperdavid: Deine Texte kann ich nun sehr gut lesen - ich freue mich
darüber.



--
Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht




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