ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
Listenarchiv
- From: "Kilian Wied" <K_Wied AT gmx.de>
- To: "Mailingliste der AG Waffenrecht" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Regierungsprogramm - Waffenrecht
- Date: Tue, 08 May 2012 14:23:42 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
Das heisst ja nu nich aus Spaß Kampfmesser 2000...
In der Regel sind beidseitig scharfe Messer Waffen, richtig.
Das heisst aber im Umkehrschluss NICHT, dass Messer mit nur einer Schneide
KEINE Waffen sind.
Entscheidend ist die "Wesensbetimmung":
Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder
Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere
Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer
Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs-
oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die
in diesem Gesetz genannt sind.
Das KM2000 fällt unter 2a, wegen des Naamens, der Klingenform (Tanto) und der
angepeilten Zielgruppe.
Ob ein Messer Waffe ist oder nicht, lässt sich in vielen Fällen von Laien
nicht wirklich sagen.
Klare Waffen:
Dolche
Schwerter
Bajonette
Kampfmesser
Alle Springmesser (weil geeignet und im Gesetz genannt)
Klar KEINE Waffen:
SAK
Zweihandklappmesser mit einseitiger Schneide
Machete
Minibutterflymesser
Alles andere?
Beliebig schwer zu sagen.
Ist ein Brotmesser eine Waffe, wenn man "Deanimator2000" auf die Packung
schreibt und die Klinge schwärzt?
Genau die Diskussion gab es im Messerforum schon x-mal, mit dem Ergebnis,
dass es in vielen Fällen wohl nur das BKA per Feststellungsbescheid sagen
kann.
Schönes Beispiel:
http://www.boker.de/fahrtenmesser/boeker-plus/taktische-einsatzmesser/02BO290.html
Der Hersteller listet es als Fahrtenmesser
Es hat zwar eine sich zum Rücken hin verjüngende Klinge, diese ist aber nicht
scharf geschliffen.
Es hat auch keinen Griffschutz, was auch schon mal als Waffeneigenschaft
gewertet wird.
Kürzer als 12cm ist es auch.
Für mich ists ein schönes, alltagstaugliches Messer.
ABER. Das Orginal von Bud Nealy IST beidseitig geschärft. Und ist als
"Backupmesser" konzipiert.
Heisst, wenn ich das Führe, könnte ich mich strafbar machen. Vielleicht. Oder
auch nicht.
> ----- Ursprüngliche Nachricht -----
> Von: Merlin
> Gesendet: 08.05.12 12:39 Uhr
> An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Regierungsprogramm - Waffenrecht
>
> Kilian Wied schrieb:
> >> Falls du das KM 2000 meinst, da der Amazon-Link nicht geht, das ist
> >> keine verbotene Waffe. Es besteht ein beschränktes Führungsverbot.
> >> Soll heissen, daß du es sowohl besitzen darfst, als es auch in einem
> >> verschlossenen Behältnis mit dir führen darfst und es sehr wohl
> >> beispielsweise zum Camping nutzen darfst.
> > Ob ein Kampfmesser -> Waffe beim Camping als allgemein annerkannter Zweck
> > gewertet wird?
>
> Die Kampfmesser im Sinne des Gesetzes, sind beidseitig geschliffen und das
> ist das KM 2000 keineswegs.
> --
> Ag-waffenrecht mailing list
> Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht
- [Ag-waffenrecht] Regierungsprogramm - Waffenrecht, Dirksen-Immo AT t-online.de, 05.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Regierungsprogramm - Waffenrecht, Cathy, 05.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Regierungsprogramm - Waffenrecht, Merlin, 07.05.2012
- <Mögliche Wiederholung(en)>
- Re: [Ag-waffenrecht] Regierungsprogramm - Waffenrecht, Kilian Wied, 07.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Regierungsprogramm - Waffenrecht, Merlin, 08.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Regierungsprogramm - Waffenrecht, Kilian Wied, 08.05.2012
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