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ag-umwelt - [Ag-umwelt] Kurzfassung des Umweltgutachtens des Umweltrates (SRU)

ag-umwelt AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ag-umwelt mailing list

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[Ag-umwelt] Kurzfassung des Umweltgutachtens des Umweltrates (SRU)


Chronologisch Thread 
  • From: Frank Behr <kein-spam AT nurfuerspam.de>
  • To: Nachhaltigkeitspiraten <ag-nachhaltigkeit AT lists.piratenpartei.de>
  • Cc: rlp-ag-umwelt AT lists.piratenpartei.de, Mailingliste der AG Energiepolitk <energie_und_infrastruktur AT lists.piratenpartei.de>, ag-umwelt AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Ag-umwelt] Kurzfassung des Umweltgutachtens des Umweltrates (SRU)
  • Date: Wed, 13 Jun 2012 10:36:14 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-umwelt>
  • List-id: <ag-umwelt.lists.piratenpartei.de>

Ahoi,
zum Einstieg poste ich die Kurzfassung des am 4. Juni 2012 erschienenen Umweltgutachtens in diese Mail, Quelle: http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2012_06_04_Umweltgutachten_HD.html?nn=395728 (Seite 1-12):


" Kurzfassung

*1. Die umweltpolitische Debatte wird in Zukunft mehr und mehr durch den Leitbegriff der
ökologischen Grenzen bestimmt werden: In einer begrenzten Welt kann es keine
unbegrenzte Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen geben. Nachhaltiges Wirtschaften
erfordert eine Entkopplung von Wohlfahrt und Ressourcennutzung durch grundlegende
Innovationen und die Aufwertung überlebenswichtiger Ökosystemleistungen.
Im vorliegenden Umweltgutachten hat sich der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU)
bewusst auf wenige Schwerpunktthemen konzentriert, für die er einen besonderen
Handlungs- oder Orientierungsbedarf sieht oder bei denen wichtige grundlegende
Weichenstellungen bevorstehen. Mit dieser Schwerpunktsetzung betont der SRU die ihm
übertragene Aufgabe, die Urteilsbildung aller umweltpolitisch verantwortlichen Instanzen in
Deutschland zu erleichtern. Die Schwerpunktthemen hat der SRU in einem iterativen
Prozess auf der Basis eigener Analysen sowie wichtiger Zukunftsberichte über große
Entwicklungstrends identifiziert und sie zu den drei thematischen Clustern „Wohlfahrt und
Ressourcennutzung entkoppeln“, „Ökosystemleistungen aufwerten“ und „Integrative
Konzepte stärken“ gebündelt.

Die neue Wachstumsdebatte
*2. In Deutschland, aber auch international wird derzeit intensiv über die grüne Wirtschaft
und die Postwachstumsgesellschaft diskutiert. Im Kern geht es darum, ob und wie ein
kontinuierliches Wirtschaftswachstum möglich ist, ohne langfristig globale ökologische
Grenzen zu überschreiten. Ökologische Grenzüberschreitungen werden im Falle des
Klimawandels, des Verlustes von biologischer Vielfalt, zu hoher Nährstofffrachten, der
Überfischung, der Landnahme für kommerzielle Nutzungen, der Bodenerosion oder der
Wasserknappheit bereits in etlichen Regionen festgestellt.
Die Überschreitung ökologischer Grenzen kann Umkippeffekte mit sich bringen, die
gravierende Rückwirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft hätten. Die Einhaltung
dieser Grenzen sollte daher Priorität in der nationalen, europäischen und internationalen
Umweltdiskussion erhalten – nicht nur im Klimaschutz.
So unbestreitbar die Tatsache ist, dass ökologische Grenzen bestehen, so anspruchsvoll ist
es, sie auf den verschiedenen räumlichen Ebenen konkret zu bestimmen. Neben
naturwissenschaftlichen Erkenntnissen müssen dabei auch normative Wertungen über
gesellschaftlich akzeptable Risiken und das erwartete Maß an Vorsorge eine wichtige Rolle
spielen.
Ökologische Grenzen einzuhalten bedeutet jedoch nicht unbedingt das Ende des
Wachstums. Die Potenziale der Entkopplung von Wohlfahrt und Ressourcennutzung sind
längst nicht ausgeschöpft, das gilt insbesondere für die Energieversorgung. Unverzichtbar
für ein Wirtschaften innerhalb ökologischer Grenzen ist eine Innovationsstrategie, die mit der
Transformation großer Infrastrukturen und Produktionssysteme einhergeht. Die derzeitigen
Marktpreise liefern hierfür aber aufgrund vielfältigen Markt- und auch Staatsversagens nicht
die richtigen Signale. Die staatlichen Institutionen werden – korrespondierend zu der auch
verfassungsrechtlich verankerten Verantwortung (Artikel 20a GG, Artikel 191 AEUV) – auch
regulativ eingreifen müssen, um Zukunftslösungen zum Durchbruch zu verhelfen.
Es ist allerdings möglich, dass selbst bei Ausnutzung aller Potenziale einer ökologischen
Transformation langfristig Grenzen für das Wirtschaftswachstum bestehen. Aus diesem
Grunde ist es wichtig, frühzeitig eine Debatte darüber zu beginnen, wie essenzielle
gesellschaftspolitische Ziele auch ohne oder mit sehr niedrigem Wachstum erreichbar
bleiben. Zentrale Handlungsfelder dieser vorsorglichen Debatte sind die Entschärfung von
Verteilungskonflikten, die Sicherung der Beschäftigung, Investitionen in eine
wachstumsunabhängige Wirtschaft und die Finanzierung von Staatsausgaben und
Sozialsystemen. Daneben sollte zur besseren Kommunikation der Erreichung
wohlfahrtsrelevanter Ziele auch die Messung von Wohlfahrt neu überdacht werden.

Wohlfahrt und Ressourcennutzung entkoppeln


*3. Der erste Themenkomplex des Gutachtens befasst sich mit den Potenzialen und
Gestaltungsmöglichkeiten der Entkopplung anhand von vier Themenfeldern: den
metallischen und mineralischen Rohstoffen, dem Lebensmittelkonsum, dem Güterverkehr
und der Mobilität in Ballungsräumen. In allen vier Bereichen war ein wachsendes
Volkseinkommen bisher mit einer Zunahme umweltbelastender Aktivitäten verbunden. Nicht
zuletzt deswegen stehen sie aktuell vor großen ökologischen Herausforderungen. In allen
diesen Bereichen bestehen aber Möglichkeiten zur Entkopplung von Wohlfahrt und
Umweltbelastung, die darauf abzielen, die Inanspruchnahme der Umwelt als
Schadstoffsenke oder Ressource deutlich zu verringern, ohne negative Auswirkungen auf
die wirtschaftliche Entwicklung und andere Umweltmedien zu haben.

Metallische und mineralische Rohstoffe
*4. In der aktuellen Diskussion um abiotische, nicht-energetische Rohstoffe steht die
Versorgungssicherheit für eine leistungsfähige Wirtschaft im Vordergrund. Die Umweltfolgen
der Rohstoffwirtschaft werden dagegen vergleichsweise wenig zur Kenntnis genommen.
Insbesondere beim Abbau von Rohstoffen finden weitreichende Eingriffe in den
Naturhaushalt statt. Die weiteren Verarbeitungsschritte sind vielfach mit einem erheblichen
klimawirksamen Energie- und einem risikobehafteten Chemikalieneinsatz verbunden.
Eine umweltverträgliche Rohstoffwirtschaft zielt zum einen auf eine Entkopplung von
Rohstoffverbrauch und Wohlfahrt durch mehr Effizienz, zum anderen auf die Verminderung
der Umweltauswirkungen der Rohstoffwirtschaft. Ansatzpunkte bestehen in einer deutlich
gesteigerten Kreislaufführung von Rohstoffen sowie der Reduktion der Umweltbelastungen
entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Eine besondere Herausforderung für die
Rohstoffwirtschaft ist die Verminderung der Umweltfolgen der Rohstoffgewinnung, weil diese
mittlerweile weitgehend im Ausland stattfindet.
Der SRU sieht die folgenden Handlungsansätze als zielführend für eine umweltverträglichere
Rohstoffwirtschaft an: Die Kreislaufführung lässt sich zum Beispiel durch Mindeststandards
für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikschrott, die Festlegung höherer
Verwertungsquoten, verpflichtende Funktionsnachweise von Gebrauchtgeräten für den
Export sowie die Etablierung von Pfandsystemen für Mobiltelefone und Computer ausbauen.
National und europäisch kann die Umweltverträglichkeit des Rohstoffabbaus durch ein
Bündel ordnungsrechtlicher und ökonomischer Instrumente verbessert werden. So sollte das
Bergrecht mit dem Ziel einer Stärkung der Naturschutzbelange reformiert werden. Zudem
kann die Einführung einer Primärbaustoffsteuer den Druck auf einen weiteren Abbau
mineralischer Rohstoffe in Deutschland reduzieren und einen Anreiz zur erweiterten Nutzung
von Sekundärrohstoffen in der Bauindustrie geben.
Weiterhin kann eine knappe statt der bisher üblichen großzügigen Ausstattung der Industrie
mit Emissionsrechten die Klimaverträglichkeit der Produktion rohstoffintensiver Güter
verbessern. Dafür müssen die ab 2013 zur Vergabe von Zertifikaten festzulegenden
sektoralen Benchmarks ambitionierte Emissionsreduktionsverpflichtungen zur Folge haben.
Etwaige Carbon-Leakage-Effekte dürfen nicht zu Überallokationen von Emissionsrechten in
gewissen Sektoren führen, zu denen auch und gerade die rohstoffintensiven Industrien
gehören. Überallokationen gefährden die Wirksamkeit des gesamten
Emissionshandelssystems. Um das bestehende Überangebot an Zertifikaten zu verringern,
muss das Emissionsziel bis 2020 verschärft werden.
Die Umweltverträglichkeit des Rohstoffabbaus in rohstoffexportierenden Ländern sollte durch
internationale Rohstoffabkommen und Zertifizierungssysteme mit hohen Umwelt- und
Sozialstandards für die Rohstoffgewinnung verankert werden. Die Bundesregierung und die
EU können dabei wesentliche Treiber für ein internationales Rohstoffrahmenabkommen
werden.

Lebensmittelkonsum als Gegenstand von Politik
*5. Der Lebensmittelkonsum hat über Produktion, Verarbeitung und Transport
erheblichen Einfluss auf Umwelt und Natur. Dies gilt vor allem für den Fleischkonsum, aber
auch für den Konsum von Milchprodukten. Der hohe Konsum tierischer Produkte in
Deutschland, welche je „Kalorie“ deutlich mehr Fläche als pflanzliche Produkte
beanspruchen, ist im Hinblick auf die wachsende Weltbevölkerung und die gravierenden
Umweltfolgen einer intensiven Landwirtschaft nicht global verallgemeinerungsfähig. Es stellt
sich daher die grundlegende Frage, wie die Politik bei Verbrauchern einen
umweltbewussteren Konsumstil induzieren kann.
Es lassen sich dabei einige allgemeine Leitlinien für einen umweltfreundlicheren
Lebensmittelkonsum aufstellen: Vordringlich ist zunächst eine Verringerung der
Lebensmittelverluste. Eine Reduktion um mindestens 50 % bis 2025 sollte als politisches Ziel
festgeschrieben werden. Um dies zu erreichen, sollten unter anderem die Vorgaben für
Haltbarkeitsdaten auf Verpackungen überarbeitet werden.
Wünschenswert ist, dass der Konsum tierischer Produkte reduziert wird. Dazu wird der
Bundesregierung empfohlen, den reduzierten Mehrwertsteuersatz auf tierische Produkte
abzuschaffen. Des Weiteren sollten die Erfahrungen, die mit der Einführung einer Steuer auf
gesättigte Fettsäuren in Dänemark gemacht werden, evaluiert und eine Einführung auch in
Deutschland geprüft werden, wenn sich positive Umweltwirkungen zeigen.
Ferner sollten Produkte aus extensiver Weidehaltung bzw. aus Fütterung mit extensiv
produziertem Futter bevorzugt werden. Eine Erfolg versprechende Maßnahme zur Förderung
des Konsums von Gütern, die auf naturschutzgerecht bewirtschafteten Flächen hergestellt
werden, wäre es, zusätzlich zu dem bestehenden EU-Öko-Siegel ein „Naturschutz-Siegel“
einzuführen. Dieses soll Produkte kennzeichnen, die auf Flächen hergestellt wurden, auf
denen Agrarumweltmaßnahmen durchgeführt werden oder die unter Vertragsnaturschutz
stehen. Zur Förderung eines umweltbewussteren Konsumstils sollten darüber hinaus
Informationskampagnen verstärkt, Bildungsangebote verbessert und das Angebot im
öffentlichen Außer-Haus-Verzehr umgestaltet werden. Auch sollte die Politik vermehrt die
Einrichtung von Dialogforen und Runden Tischen zur Vernetzung privater Akteure anregen,
um die großen Potenziale zu nutzen, die nicht-staatliche Akteure in diesem Bereich haben.

Güterverkehr und Klimaschutz
*6. Die prognostizierten Wachstumsraten des (Straßen-)Güterverkehrs sind so hoch,
dass ohne einschneidende Maßnahmen die nationalen Klimaschutzziele für 2050 gefährdet
sind. Bisher hat es die Verkehrspolitik allerdings versäumt, zielführende Konzepte für einen
nachhaltigen Güterverkehr zu entwickeln.
Die bisher zugrunde gelegten Wachstumsprognosen scheinen zu hoch angesetzt. Sie setzen
zumeist einen dynamischen Zubau von Infrastrukturen voraus, der angesichts stark
wachsender Kosten und begrenzter Budgets nicht realistisch erscheint.
Infrastrukturknappheit, deutlich steigende Transportkosten und der Strukturwandel der
Volkswirtschaft werden das Verkehrswachstum aller Voraussicht nach spürbar dämpfen.
Eine solche Entkopplung von Wirtschafts- und Güterverkehrswachstum sowie weitere –
technische und logistische – Effizienzverbesserungen werden allerdings nicht ausreichen,
um die Klimaschutzziele zu erreichen. Daher ist es langfristig notwendig, den Güterverkehr
auf erneuerbare Energieträger umzustellen. Da Biokraftstoffe aus nachhaltigem Anbau nur in
unzureichenden Mengen verfügbar sein werden, erfordert dies vorrangig die Umstellung auf
regenerativ-elektrische Systeme. Dabei gibt es zwar weitgehend unterschätzte Potenziale
einer Verlagerung von der Straße auf die Schiene, diese werden aber ebenfalls nicht
ausreichen. Ergänzend bedarf es daher auch einer „regenerativen Elektrifizierung der
Straße“.
Hierzu stellen nach bisherigen Untersuchungen oberleitungsgeführte Systeme für Lkws eine
interessante Option dar. Die Einführung eines Oberleitungssystems für elektrisch betriebene
Lkws (Trolley-Trucks) sollte vor diesem Hintergrund umfassend technisch, ökonomisch und
europarechtlich geprüft und in Demonstrationsprojekten erprobt werden. Zudem sollten die
Wechselwirkungen zum Schienengüterverkehr untersucht werden.
Die technischen Potenziale der Effizienzsteigerung des Güterverkehrs sollten insbesondere
durch die Festschreibung verbindlicher Verbrauchsgrenzwerte für Lkws ausgeschöpft
werden. Zusätzliche Anreize für technologische Innovation, logistische Optimierung und
Verlagerung auf die Schiene würden die Besteuerung von Kraftstoffen gemäß ihres
Kohlenstoffgehalts und die Berücksichtigung externer Kosten in der Lkw-Maut bieten.
In der Infrastrukturpolitik sind neue Prioritäten zugunsten klimaverträglicher
Verkehrslösungen auf der Schiene und der Straße vordringlich. Die
Bundesverkehrswegeplanung sollte daher zu einer zielorientierten strategischen
Netzplanung mit einer vorrangigen Ausrichtung an Klimazielen umgestaltet werden. Hierzu
sollte das Verfahren auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden, wobei Umweltprüfung
und Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem frühen Zeitpunkt zu gewährleisten sind.

Mobilität und Lebensqualität in Ballungsräumen
*7. In Ballungsräumen verdichten sich die Probleme der Übernutzung natürlicher
Ressourcen und die Nutzungskonflikte um den begrenzten öffentlichen Raum. Hier zeigen
sich besonders deutlich die Folgen einer vom Autoverkehr geprägten Mobilität für die urbane
Lebensqualität: Neben Lärmbelastungen, Luftschadstoffemissionen und Unfallrisiken
verringert der Autoverkehr das Angebot an ruhigen und grünen Aufenthaltsräumen und
schränkt die Mobilität nicht-automobiler Bevölkerungsgruppen ein. In Ballungsräumen bieten
sich zugleich aber auch vielfältige Möglichkeiten für eine nachhaltige Mobilität.
Um die Ballungsräume vom Kfz-Verkehr zu entlasten und den Verkehr insgesamt
umweltverträglich zu gestalten, ist eine Verschiebung der Verkehrsträgeranteile notwendig.
Als mittelfristiges Ziel sollte angestrebt werden, den Anteil des Umweltverbundes
(öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Fahrrad- und Fußverkehr) am Modal Split bis
2025 vom jeweiligen Stand um 20 % und langfristig auf einen Anteil von 70 bis 80 % zu
erhöhen.
Um ein solches Ziel zu erreichen, sind zum einen verstärkte Fördermaßnahmen und
Investitionen in den Umweltverbund erforderlich. Dazu zählen eine fahrrad- und
fußgängerfreundliche Infrastruktur mit Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit für motorisierte
Fahrzeuge in Innenstädten. Die Erhaltung des ÖPNV kann langfristig nur durch die
Schaffung eines ÖPNV-Finanzierungsgesetzes des Bundes gesichert werden.
Zum anderen ist aber auch die Korrektur ungerechtfertigter und umweltschädlicher
Subventionen für den Autoverkehr notwendig (z. B. die ermäßigte Dieselbesteuerung und die
niedrige Besteuerung privat genutzter Dienstwagen).
Eine integrierte Verkehrsentwicklungsplanung, die eine effektive Stadt-Umland-Kooperation
einschließt, kann zur Entkopplung von Verkehr und Mobilität beitragen. Der weiterhin
verbleibende Autoverkehr muss möglichst emissionsarm sein. Dazu sollten die Umweltzonen
stufenweise weiterentwickelt werden.

Ökosystemleistungen aufwerten

*8. Der zweite Schwerpunkt „Ökosystemleistungen aufwerten“ befasst sich mit der
Frage, wie eine deutliche Aufwertung bisher vernachlässigter Ökosystemleistungen gelingen
kann. Der SRU diskutiert dies beispielhaft für Moore, Wälder und Meere. Bei all diesen
Themen stellt sich die Frage, wie Ökosysteme gegenüber unmittelbaren kommerziellen
Nutzungsinteressen so gestärkt werden können, dass sie dauerhaft auch nicht-marktfähige
Leistungen erbringen.

Umweltgerechte Waldnutzung
*9. Um die Waldflächen konkurrieren unterschiedliche Nutzungsansprüche. Als Rohstoff,
Baumaterial und Energiequelle ist Holz von besonderer kommerzieller Bedeutung.
Mindestens ebenso wichtig ist aber die Funktion der Wälder als natürlicher Lebensraum
sowie für den lokalen und globalen Klimaschutz. Naturnahe Wälder bilden einerseits eine
wichtige Senke für Treibhausgase, andererseits sind sie für die Anpassung an die durch den
Klimawandel zu erwartenden Extremwetterereignisse wesentlich.
Mit dem Anstieg der Energie- und Rohstoffpreise droht eine Kommerzialisierung der
Waldnutzung, die die nichtkommerziellen Funktionen der Wälder zunehmend gefährdet. Bei
der Nutzung muss jedoch dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Vorrang gegeben
werden. Daher müssen Maßnahmen ergriffen werden, um diese nachhaltig zu erhalten.
Die Ziele der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt für den Lebensraum Wald müssen
dringend umgesetzt und in entsprechenden raumkonkreten Strategien der Länder festgelegt
werden. Dabei sind unter anderem Flächen mit natürlicher Entwicklung auf 10 % der
geeigneten Waldfläche der öffentlichen Hand rechtlich abzusichern. Ein hochwertiges
Zertifizierungssystem sollte auf mindestens 80 % der Waldfläche angewendet werden.
Ökologische Mindeststandards sollten für die gesamte Waldfläche Deutschlands gelten.
Dazu könnten zum Beispiel eine Konkretisierung des Begriffs der „ordnungsgemäßen
Forstwirtschaft“ in § 11 Absatz 1 Bundeswaldgesetz beitragen oder eine
Verordnungsermächtigung im Bundesnaturschutzgesetz. Diese Standards würden
gleichzeitig auch den Bewertungsmaßstab für die Honorierung darüber hinausgehender
öffentlicher Leistungen bilden. Bei der Erfassung von Wildschäden sollten auch Schäden an
der biologischen Vielfalt in die Schadensermittlung mit einbezogen werden. Die Vermeidung
von Wildschäden sollte prioritär gegenüber monetären Ersatzmaßnahmen sein.
Zur Abmilderung des Klimawandels in den kommenden Jahrzehnten sollte der Aufbau
weiterer Kohlenstoffvorräte im Wald durch ein höheres Bestandsalter angestrebt werden. Ein
hohes Alter des Waldes ist gleichzeitig die Grundlage für das Vorkommen vieler gefährdeter
Waldarten. Um die Kohlenstoffspeicherfunktion zu schützen, empfiehlt der SRU eine
schonende Nutzung von Biomasse aus Wäldern. Dabei sollten mindestens 50 % der
natürlichen Holzvorräte erhalten bleiben. Unter Berücksichtigung von Natur- und
Bodenschutz sollten die Potenziale von Landschaftspflegeholz und Resthölzern erschlossen
werden. Für eine vollständige Kohlenstoffbilanzierung müsste grundsätzlich neben der ober- und
unterirdischen Biomasse auch der in Totholzvorräten, Streu und Waldboden
gespeicherte Kohlenstoff berücksichtigt werden.

Moorböden als Kohlenstoffspeicher
*10. Moorböden leisten einen herausragenden, jedoch bislang weitgehend
vernachlässigten Beitrag zum Klimaschutz. Sie enthalten und speichern große Mengen an
Kohlenstoff. Diese Ökosystemleistung der Moorböden wird durch die Entwässerung der
Flächen, insbesondere für die landwirtschaftliche Nutzung, zerstört. In Deutschland betrifft
dies rund 12.000 km², die mit etwa 4 % zu den jährlichen Treibhausgasemissionen
Deutschlands beitragen und damit etwa ein Drittel der Treibhausgasemissionen aus der
Landwirtschaft verursachen.
Die langfristige Rückführung von Moorböden in einen naturnahen Zustand durch
Wiedervernässung, Nutzungsextensivierung und Renaturierung kann damit einen
wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Neben der Klimaentlastung entstehen auch
positive Synergieeffekte für die Biodiversität und den Wasserhaushalt. Um konkrete
Schutzmaßnahmen vornehmen zu können, müssen zunächst die Datengrundlagen
geschaffen und harmonisiert werden. Der SRU empfiehlt daher eine Bundesinitiative
Moorschutz in zwei Phasen.
In Phase I sollen bis 2017 Kenndaten über Lage, Zustand (Nutzung, Wasserstand,
Biodiversitätszustand und -potenzial) und Besitzverhältnisse aller Moorflächen erhoben
werden. Parallel sind ein Kataster und eine Austauschplattform über die abgeschlossenen
und laufenden Renaturierungen aufzubauen. Naturnahe Moore sind zu sichern und ihr
Erhaltungszustand soweit notwendig zu verbessern.
In Phase II wird für alle Hochmoorböden eine Wasserstandsanhebung bis zu einem
naturnahen Zustand vorgesehen (soweit hydrologisch möglich). Für den Schutz von
Hochmoorböden auch über Deutschland hinaus ist ein Torfausstiegsplan zu erarbeiten, der
neben einem Ende des Torfabbaus in Deutschland auch die Erforschung von Alternativen
sowie den Erlass eines Verwendungsverbotes für Torf beinhaltet. Auf Niedermoorböden soll
der Wasserstand angehoben und die Nutzung extensiviert werden, um eine deutliche
Senkung der Treibhausgasemissionen aus diesen Böden zu erreichen.
Erfolge sowie Fehlentwicklungen der Schutz-, Extensivierungs- und
Renaturierungsmaßnahmen müssen in einem Monitoringprogramm dokumentiert werden.
Die Leistung intakter Moore für den Klimaschutz muss zudem angemessen honoriert
werden. Infrage kommen der Ausbau der Finanzierungsmöglichkeiten des Moorschutzes, die
Beseitigung von Fehlanreizen, die eine Entwässerung attraktiv machen, und die Honorierung
von Nutzungsextensivierung und Pflege renaturierter Moorböden. Der Schutzstatus von
Moorböden sollte zudem im Natur- und Bodenschutzrecht gerade gegenüber
konkurrierenden Nutzungen gestärkt werden.

Sektorübergreifender Meeresschutz
*11. Nord- und Ostsee stehen unter einem erheblichen Nutzungsdruck, der zu vielfältigen
Belastungen der dortigen Ökosysteme führt. Verantwortlich hierfür sind unterschiedliche
Verursacher, vor allem die Fischerei, die Landwirtschaft, die Seeschifffahrt und die Energie- und
Rohstoffgewinnung. Konsequenzen dieser Eingriffe sind unter anderem Veränderungen
im Nahrungsnetz, die Schädigung von Bodenlebensgemeinschaften, Eutrophierung,
Verlärmung und die Anreicherung von Schadstoffen in Organismen am Ende der
Nahrungsketten.
Zentrale Herausforderung der Meerespolitik ist die Integration des Meeresschutzes in die
verschiedenen Sektorpolitiken. Dafür müssen die Politiken geändert und anspruchsvolle
Schutzziele festgelegt werden. Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) der EU
verfolgt zwar einen umfassenden Ansatz zum Schutz der Meere, hat aber nur wenig Einfluss
auf die relevanten, insbesondere europäischen, Sektorpolitiken. Trotzdem ist eine
anspruchsvolle Richtlinienumsetzung mit erheblichen Chancen für den Meeresschutz
verbunden. Die Ziele und Instrumente der regionalen Meeresschutzabkommen (Helsinkiund
OSPAR-Übereinkommen) bieten hierfür eine wichtige Grundlage und sollten soweit wie
möglich aufgegriffen werden.
Auf der europäischen Ebene sind weitergehende Reformen der Gemeinsamen
Fischereipolitik und der Gemeinsamen Agrarpolitik vorrangig. International müssen die
Umweltstandards in der Seeschifffahrt fortentwickelt werden. Ambitionierte, im Rahmen der
MSRL-Umsetzung festgelegte Meeresschutzziele, die in der europäischen Meerespolitik
verankert werden, bieten eine Chance für eine meeresschutzgerechte Weiterentwicklung der
relevanten Politiken.
Darüber hinaus kann der Meeresschutz verbessert werden durch die Schaffung eines hohen
Schutzstatus in den Meeresschutzgebieten, einschließlich zielführender Managementpläne,
der Einrichtung von Nullnutzungszonen und von adäquaten Monitoringprogrammen sowie
durch die Stärkung der steuernden Wirkung der Raumordnungspläne für die deutsche
ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ).
Eine institutionelle und personelle Stärkung des Meeresschutzes in Deutschland ist
unabdingbar, damit die Erhaltung der marinen Biodiversität und der Ressourcen der Meere
gelingt. In diesem Zusammenhang ist die Einrichtung eines Meeresbundesamtes zu prüfen.

Integrative Konzepte stärken

*12. Der dritte Teil des Gutachtens „Integrative Konzepte stärken“ befasst sich mit
wesentlichen institutionellen Grundlagen erfolgreicher Umweltpolitik. Grundlage eines
effektiven Umweltschutzes ist ein medienübergreifendes Umweltmonitoring, das die
Wechselwirkungen zwischen Stoffeinträgen und der Dynamik von Ökosystemen
angemessen abbildet. Zu einem medienübergreifenden Ansatz im Umweltschutz gehören
auch integrative Verfahren, die Problemverlagerungen von einem Umweltmedium auf das
andere erfassen und verhindern. Exemplarisch wird dies am Beispiel des
Anlagenzulassungsrechts diskutiert. Von herausragender Bedeutung ist die Integration von
Umweltbelangen in andere Sektoren. Ausgangspunkt hierfür ist ein aktualisiertes und
langfristig ausgerichtetes Zielsystem, welches als Kompass dient und an welchem die
Leistungsfähigkeit und der Erfolg von Maßnahmen gemessen werden können.
Umweltprogramme und Nachhaltigkeitsstrategien auf der europäischen und nationalen
Ebene sind die geeigneten Prozesse, solche Ziele qualifiziert zu diskutieren und politisch
hochrangig zu verankern.

Integrierter Umweltschutz am Beispiel des Anlagenzulassungsrechts
*13. Umweltschutz erfordert grundsätzlich eine integrierte Betrachtung, wenn Probleme
sinnvoll gelöst und nicht lediglich verschoben werden sollen. In Deutschland ist aber im
Anlagenzulassungsrecht der vom europäischen Recht vorgegebene medienübergreifende
Ansatz noch nicht vollständig verwirklicht. Dieser erfordert eine ganzheitliche Betrachtung
der Umwelt, um so Belastungsverlagerungen zu vermeiden. Dies gilt zunächst im Hinblick
auf die formelle Integration bei der Anlagenzulassung. Ziel sollte es sein, wie in der
Industrieemissionsrichtlinie (IED) vorgegeben, sicherzustellen, dass alle für diese Verfahren
zuständigen Behörden anhand eines wirksamen integrierten Konzepts vorgehen. Dies ist in
Deutschland bislang nur in wenigen Bundesländern der Fall. Weitergehend bestehen sogar
Tendenzen zu einer Kommunalisierung der Umweltverwaltungen in einzelnen
Bundesländern, was die Integration der Verfahren weiter erschwert. In diesem Sinne sollte
das von Artikel 23 Absatz 1 IED geforderte System für Umweltinspektionen genutzt werden,
um alle Umweltauswirkungen gemeinsam zu erfassen. Dies wäre ein Anstoß, die Behörden
so zu organisieren, dass nur eine Stelle für die Inspektionen und für die Genehmigung und
Überwachung insgesamt zuständig ist.
Wünschenswert wäre zudem ein einheitlicher Genehmigungstatbestand in Form einer
integrierten Vorhabengenehmigung (IVG). Ein solcher ließe sich auf Landesebene nur
sinnvoll mit Leben füllen, wenn die entsprechenden Fachbehörden zusammengeführt
werden würden. Es wäre beispielsweise möglich, die IVG als Stammregelung im Sinne einer
Angebotsgesetzgebung im Verwaltungsverfahrensgesetz zu verankern.
Im Hinblick auf die materielle Integration bestehen emissionsseitig gute Gründe, auf generellabstrakte
Grenzwerte zurückzugreifen. Allerdings sollten die Emissionsgrenzwerte der
Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) im Rahmen einer
Rechtsverordnung (Bundes-Immissionsschutzverordnung) geregelt werden. Insbesondere
mit Blick auf eine verbesserte Umsetzung europarechtlicher Vorgaben des integrierten
Umweltschutzes hält der SRU überdies eine Öffnung der gebundenen Genehmigung in
Richtung einer Ermessensentscheidung für erforderlich. Diese ließe sich gegebenenfalls um
Ermessens- und Abwägungsdirektiven ergänzen. Eine solche Regelung würde nicht zuletzt
der herrschenden Praxis besser gerecht werden, in der sich die gebundene Entscheidung
weitgehend einer Ermessensentscheidung angenähert hat. Gerade der Ansatz, dass
sensible Umweltmedien wie das Wasser grundsätzlich einem staatlichen Ordnungsrahmen
unterstellt werden können und daher kein strikter Anspruch auf Umweltnutzung bestehen
kann, lässt sich in verfassungskonformer Weise auch auf andere Umweltmedien wie Luft und
Boden übertragen. Angesichts der ansonsten schwer zu erreichenden nationalen
Luftqualitätsziele könnte den Behörden auf diese Weise ein Versagungsermessen eröffnet
werden, wenn gesetzlich vorgeschriebene Luftqualitätsziele nicht eingehalten werden.

Medienübergreifendes Monitoring
*14. Natur und Umwelt bilden die Grundlage nachhaltiger Entwicklung. Ihr Zustand wird
durch multifaktorielle Umweltbelastungen beeinflusst, deren Regelung durch
unterschiedliche, teils konkurrierende Zuständigkeiten in der Verwaltung gespiegelt wird.
Politische und wirtschaftliche Entscheidungen müssen an dem Ziel der Erhaltung oder
Wiederherstellung eines guten Zustands der Ökosysteme ausgerichtet werden.
Umweltmonitoring liefert die wesentlichen Grundlagen dafür, Probleme frühzeitig erkennen
zu können, die Realitätstauglichkeit modellierter Wirkungszusammenhänge zu prüfen, die
Effektivität politischer Maßnahmen zu evaluieren und nicht zuletzt integrierten Umweltschutz
materiell zu ermöglichen. Monitoring sollte Nutzungseinflüsse, Stoffbelastungen und
Wirkungen des Klimawandels mit Zustandsdaten zur Biodiversität verknüpfen und
Veränderungen im Naturraum abbilden.
Hierfür ist einerseits ein medienübergreifendes Monitoring erforderlich, welches die
Untersuchung von Exposition und Wirkung von Stoffen über mehrere Umweltmedien
kombiniert. Für allgemeine, repräsentative Aussagen zum Zustand der Biodiversität in den
verschiedenen Landnutzungstypen liefert die flächendeckende Einführung der ökologischen
Flächenstichprobe die notwendigen Informationsgrundlagen.
Die verschiedenen Monitoringaktivitäten sollten durch bundesweit einheitliche Standards –
auch für das Monitoring von Chemikalien – auf Grundlage der Gesetzgebungskompetenz im
Naturschutzrecht koordiniert und beim Statistischen Bundesamt institutionalisiert werden.
Insgesamt kann durch diese Kooperation der Informationsfluss zwischen den Behörden
verbessert werden. Dadurch könnte auch ein transparenter Zugang der Öffentlichkeit zu den
Monitoringergebnissen geschaffen werden.
Konsistenz zwischen den Vollzugsaufgaben stellt auch ein wesentliches Ziel der
Europäischen Kommission und ihrer wissenschaftlichen Gremien dar. Daher sollte dafür
gesorgt werden, dass insbesondere die stoffbezogenen Informationen aus der REACHVerordnung
in das medienübergreifende Monitoring integriert und die Ergebnisse wiederum
beim Vollzug der REACH-Verordnung genutzt werden. Die entstandenen Kosten sollten
insbesondere im Bereich des Monitorings von Chemikalien und der Gentechnik von den
Verursachern übernommen werden.

Umwelt- und Nachhaltigkeitsstrategien
*15. Auch zwanzig Jahre nach der Rio-Konferenz ist es – trotz partieller Erfolge – nicht
gelungen, Entwicklungspfade in Deutschland, Europa und der Welt systematisch so
auszurichten, dass ökologische Grenzen eingehalten werden. Der Widerspruch, dass trotz
vieler Erfolge der Umweltpolitik bedrohliche ökologische Trends fortbestehen, zeigt, wie groß
die politischen Herausforderungen sind. Der SRU hält es daher für notwendig, die
ökologischen Schutzgüter stärker ins Zentrum des (umwelt-)politischen Handelns zu stellen
und tief greifende Transformationsprozesse anzustoßen.
Solche Prozesse bergen enorme, auch politische Herausforderungen, die noch kaum in
einer breiteren gesellschaftlichen Debatte reflektiert werden. Politische Strategieprozesse
können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, eine qualifizierte Diskussion um ökologische
Leitplanken zu führen, solche Leitplanken weiter zu operationalisieren und politisch
verbindlich zu verankern.
Das 7. Umweltaktionsprogramm der EU bietet eine aktuelle Gelegenheit, mittel- und
langfristige umweltpolitische Ziele zu formulieren, fortzuentwickeln und den
umweltpolitischen Handlungsrahmen für die nächste Dekade abzustecken.
Auch in Deutschland könnte ein übergreifendes Umweltprogramm zur Aufwertung der
Umweltpolitik beitragen und wichtige umweltpolitische Impulse geben. Darüber hinaus ist das
Zielsystem der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie aktualisierungsbedürftig. Die in den
Fortschrittsberichten der Nachhaltigkeitsstrategie dokumentierten Zielverfehlungen bieten
einen Anlass, die Strategie stärker auf das Erreichen von Umweltzielen auszurichten. Dies
gilt auch für thematische Umweltstrategien und für relevante Strategien anderer Ressorts
(z. B. Verkehr, Landwirtschaft und Bauen).
Die staatliche Verantwortung für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen kann
insbesondere auch durch institutionelle Vorkehrungen gestärkt werden. Hierzu gehören der
Vorschlag der Einführung einer Umweltintegrationsklausel nach europäischem Vorbild
(Artikel 11 AEUV) in das Grundgesetz oder auch die Stärkung des Umweltressorts im
Bundeskabinett (z. B. Einführung eines suspensiven Widerspruchsrechts des
Umweltministeriums sowie eines Initiativrechts in anderen Geschäftsbereichen).

Schlusswort

*16. Angesichts der aktuellen Erkenntnisse über die Grenzüberschreitungen, die das
Wohlstandsmodell der letzten Jahrhunderte infrage stellen könnten, ist eine Neuorientierung
der Umweltpolitik erforderlich. Eine qualifizierte Debatte über die Neuorientierung erfordert
eine wissenschaftliche Informationsbasis über die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Folgen von Grenzüberschreitungen, Handlungsoptionen zu deren Vermeidung und eine
breite Öffentlichkeit. Ähnlich wie beim Klimaschutz sollte es nach Ansicht des SRU
grundsätzlich möglich sein, auch trotz sehr unterschiedlicher Interessen in der pluralistischen
Demokratie einen soliden Konsens über den Handlungsbedarf herzustellen. "

Bitte denkt dran, wenn ihr auf diese Mail antwortet, nur den Teil zu zitieren, auf den ihr euch bezieht, sonst werden die Mails zu groß und unübersichtlich.

Beste Grüße
DerBär




  • [Ag-umwelt] Kurzfassung des Umweltgutachtens des Umweltrates (SRU), Frank Behr, 13.06.2012

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