ag-umwelt AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Ag-umwelt mailing list
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- From: Bernd Schreiner <bernd.schreiner AT piraten-thueringen.de>
- To: ag-umwelt AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [Ag-umwelt] Wahlprogramm NRW
- Date: Tue, 9 Mar 2010 17:11:02 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-umwelt>
- List-id: <ag-umwelt.lists.piratenpartei.de>
HI!
Hab mal den Umweltteil unten reinkopiert...
zur Info. Ist noch nicht endgültig, die Version.
Grüße!
Bernd
bernd.schreiner AT piraten-thueringen.de
V Umwelt
Nachhaltigkeit als piratiges Prinzip
Die NRW-Piraten stehen für das Prinzip der Nachhaltigkeit ein. Darunter
verstehen wir generell die Entwicklung einer zukunftsfähigen Gesellschaft,
die natürliche Ressourcen in einer Weise nutzt und erhält, dass sie auch für
nachfolgende Generationen zur Verfügung stehen und die Existenz der
Menschheit auf unbeschränkte Zeit ermöglicht. Hierzu ist ein bewusster und
verantwortungsvoller Umgang mit und eine faire Verteilung der Ressourcen
erforderlich. Bei nachwachsenden Ressourcen müssen Verbrauch und
Regeneration in einem Gleichgewicht sein, bei nicht nachwachsenden
Ressourcen wie Bodenschätzen muss die Einführung einer
Kreislaufwirtschaft oberstes Ziel sein. Dazu ist es unbedingt notwendig,
vorhandene umweltschonende Technologien bevorzugt zu nutzen, sowie die
Entwicklung neuer Technologien voranzutreiben. Technologien, die
unabsehbare und nicht zu verantwortende Folgen für nachfolgende
Generationen haben, lehnen wir strikt ab. Ein Beispiel hierfür ist z.B. die
derzeitige Stromproduktion durch Kernspaltung.
Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung
Die NRW-Piraten wollen die naturwissenschaftliche Grundlagenforschung,
die Forschung im Bereich der ökologischen Zusammenhänge und die
Erforschung sauberer Technologien fördern. Forschungsergebnisse,
insbesondere solche aus öffentlich finanzierten Programmen, müssen der
Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Die Ergebnisse sollen für die
Aufklärung der Bevölkerung in Fragen des Umweltschutzes genutzt werden.
Die selektive Sicht auf ganzheitliche Zusammenhänge durch einzelne
erfordert die Entwicklung von Methoden, die dem Prinzip "Gemeinnutz geht
vor Eigennutz" zur Geltung verhelfen. Dem dient die allgemeine Aufklärung
der Bevölkerung, der freie Zugang zu Wissen und Forschungsergebnissen und
die Schaffung von Anreizen zum Umdenken, um zu besseren
Verhaltensweisen zu kommen.
Mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung
Viele der heutigen Probleme (in Deutschland z.B. Asse, weltweiter
Klimawandel, Artensterben etc) sind zu einem großen Teil das Resultat der
Ohnmacht der Gesellschaft und der Bürger sowohl dem Staat als auch der
Wirtschaft gegenüber. Daher sind auch beim Thema Umwelt mehr
Transparenz im Handeln von Regierungen und Unternehmen und eine
stärkere Beteiligung der Bürger an den Entscheidungsprozessen erforderlich.
Regionalisierung
Das Versagen der internationalen Politik einen Konsens zum Klimaschutz zu
finden bedeutet für jeden von uns, dass lokale und regionale Initiativen zum
Umwelt- und Klimaschutz an Bedeutung gewinnen. Diese Initiativen werden
wir fördern und stärken.
Energiepolitik - Wettbewerb und
Versorgungssicherheit in den Energiemärkten
garantieren
Die folgenden Punkten gehen zum Teil über das Landesrecht hinaus und
betreffen auch Bundes- wie EU-Recht. Das Land soll auch dort durch
geeignete Maßnahmen wie Gesetzesinitiativen seinen Einfluss geltend
machen oder wo möglich (z.B. über das Ausschreibungsrecht) steuernd
einwirken.
Die Netzinfrastruktur, Strom- wie Gasnetze gleichermaßen auf allen
Netzebenen, gehört überwiegend in öffentliche Hände. Dazu dient die
eigentumsrechtliche Entflechtung der Netzinfrastrukturen.
Eine deutliche Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien sowohl im
Strom- als auch im Wärmemarkt sind notwendig. Bei der Stromerzeugung
sind durch verstärkte Forschungsanstrengungen die Kosten sowohl für
Fotovoltaik als auch für Anlagen der dezentralen Kraftwärmekopplung
deutlich zu senken. Die bisherigen Einspeisevergütungen für erneuerbare
Energien müssen sich vergleichbar der Regulierung der Netzentgelte stärker
als bisher an den jeweils effizientesten Anbietern orientieren.
Monopol- beziehungsweise Oligopolrenten sind so lange abzuschöpfen, bis
eine funktionierende Wettbewerbsordnung etabliert ist.
Energiepolitik - nachhaltigen und
klimafreundlichen Konsum erleichtern
Effizienzstandards müssen als Mindeststandards festgelegt werden. Dafür
muss NRW sich in Deutschland und innerhalb der Europäischen Union durch
entsprechende Initiativen einsetzen und wo möglich eine Vorreiterrolle
übernehmen. Dazu gehören CO2-Grenzen für PKW ebenso wie Grenzen für
den Energieverbrauch von Elektrogeräten. Produkte, die diese Standards
nicht einhalten, dürfen nicht mehr vertrieben werden. Finanzielle
Anreizstrukturen, die nachhaltigen Konsum belohnen.
Prämienprogramme, Steuervorteile oder Zuschüsse müssen konsequent
wirksam sein für den Klima- und Ressourcenschutz und sozial verträgliche
Arbeits- und Produktionsbedingungen.
Wir fordern eine klare Energiekennzeichnung für alle Gebrauchsgüter. Die
Effizienzklassen von Haushaltsgeräten (A--G) bieten die Grundlage.
Wir wollen den sukzessiven Ersatz fossiler Energiequellen durch erneuerbare
Energie im Gebäudebestand und im Neubau voanbringen.
Der "ökologische Rucksack" eines Produktes sowie die soziale Verantwortung
der Hersteller müssen transparent gemacht werden. Die Landesregierung
muss sich für die Schaffung hierzu geeigneter unabhängiger Plattformen
einsetzen, z.B. sollten die Corporate Social Resposibility (CSR)-Tests der
Stiftung Warentest ausgebaut werden.
Szenario 2015
Wir unterstützen die verbraucherpolitische Agenda für die Legislaturperiode
2010 bis 2015 in NRW „Szenario 2015“ der Verbraucherzentrale NRW, die
Wettbewerb und Versorgungssicherheit in den Energiemärkten garantieren
soll. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ihren Energie- Dienstleister
unkompliziert und mit wenig Aufwand binnen weniger Tage wechseln
können.
Wesentliche Unterscheidungskriterien eines Angebotes -wie Laufzeit des
Vertrags, Preis, Kündigungs- und Verlängerungsfristen, Preisanpassungs-
klauseln, Zusammensetzung des Stroms etc. sollen auf einen Blick zu
erkennen sein.
Die Landesregierung soll durch eine Gesetzesinitiative sicherstellen, dass
der zunehmende Wettbewerb im Energiemarkt durch transparente
Angebots- und Vertragsgestaltungen gefördert wird.
Die Landesregierung soll die Vorschläge der Monopolkommission aufgreifen
und sich für mehr Wettbewerb bei der Stromerzeugung und Gasversorgung
einsetzen und die Gründung neutraler Netzgesellschaften unterstützen. Die
Gemeindeordnung muss so geändert werden, dass es zu mehr Wettbewerb
auf dem Energiemarkt und dem neuen Markt der
Energieeffizienzdienstleistungen kommt.
Ratsuchenden soll NRW-weit in einer Energieberatung, die vor Ort bei ihnen
zu Hause kostenlos und anbieterunabhängig stattfindet, durch die
Verbraucherzentrale und anderen Kooperationspartnern einer
Landesinitiative der jeweilige Modernisierungsbedarf in den eigenen vier
Wänden anbieterunabhängig aufgezeigt werden.
Sanierungswillige Hausbesitzer sollen auch für bestehende Gebäude eine
finanzielle Förderung durch das Land erhalten, wenn sie dabei erneuerbare
Wärmequellen mit zum Einsatz kommen lassen. Dazu soll die
Landesregierung das Bundesprogramm für den Einsatz erneuerbarer Wärme
bei Neubauten durch ein entsprechendes Landesgesetz und eine langfristige
und berechenbare Förderung für den Gebäudebestand ergänzen.
Wer seine Heizungsanlage erneuern will, soll ähnlich wie in Baden-
Württemberg in die Pflicht genommen werden, mindestens zehn Prozent
des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energie, Kraft- Wärme-Kopplung oder
Fernwärme zu decken.
Käufer und Mieter von Wohnungen oder Häusern sollen darauf vertrauen
können, dass Verstöße gegen die Vorlagepflicht des Energieausweises durch
die zuständigen Bauaufsichtsbehörden verfolgt und geahndet werden. Der
Energieausweis wird damit zu einem wirkungsvollen Instrument, um den
künftigen Energiebedarf von Immobilien beurteilen und bei der
Entscheidung für ein Objekt einbeziehen zu können.
Die Energieverbrauchskennzeichnung auf Haushaltsgroßgeräten und Geräten
der Unterhaltungselektronik für Verbraucherinnen und Verbraucher soll eine
transparente und verlässliche Richtschnur werden, um den künftigen
Energieverbrauch der geplanten Anschaffung mit in die Kaufentscheidung
einzubeziehen. Deshalb soll die Landesregierung sicherstellen, dass
unabhängige Sachverständige die Umsetzung der Kennzeichnungsvorgaben
im Handel regelmäßig kontrollieren und Verstöße ahnden.
Stromkunden sollen einen linearen Stromspar-Tarif, d.h. wer wenig
verbraucht, hat auch eine geringe Stromrechnung. Ergänzend soll eine
sozialorientierte Energieberatung dazu beitragen, dass sich die bislang
große Zahl an Stromsperren in privaten Haushalten drastisch reduziert. Die
Landesregierung soll diese Entwicklung im Dialog mit den
Energieversorgungsunternehmen und der Verbraucherzentrale anstoßen und
begleiten.
Besitzer von Elektrospeicherheizungen, die zu einem anderen
Heizungssystems wechseln wollen, werden durch ein Förderprogramm des
Landes unterstützt. Neue Nachtstromspeicherheizungen dürfen nicht mehr
angeschlossen werden.
Verbandsklagerecht
Naturschutzverbände müssen bei Klagen die gerichtliche Überprüfung aller
für die Zulassung des Vorhabens maßgeblichen Umweltvorschriften
verlangen können. Das Verbandsklagerecht ist ein mühsam erkämpftes
wesentliches kollektives Bürgerrecht, das nicht durch juristische Rabulistik
ausgehöhlt werden darf. Es muss im Gegenteil im Interesse der
partizipatorischen Demokratie weiter ausgebaut werden.
Transparenz und Rechtsstaatlichkeit statt
Lobbyismus und Korruption – Lex E.ON
Im Zusammenhang mit einem Gerichtsurteil gegen den Bau des
umstrittenen Steinkohlekraftwerk in Datteln, wurde der § 26 des Gesetzes
zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm – LEPro) im Dezember
in einer Eilaktion aus dem Gesetz gestrichen. Er verpflichtet im Einklang
mit Bundes- und EU-Recht zur ausreichenden, sicheren,
umweltverträglichen und möglichst preisgünstigen Energieversorgung, zur
Energieeinsparung, zum Einsatz einheimischer und regenerierbarer
Energieträger, zur Verbesserung des Energienutzungsgrades und zur
Entwicklung lokaler und regionaler Energieversorgungskonzepte. Er muss
umgehend wieder eingeführt werden.
Landesnaturschutzrecht – Anpassung an das
neue Bundesnaturschutzrecht
Am 01.03.2010 tritt das neue Bundesnaturschutzrecht in Kraft. Zur
Rechtsklarheit muss das Landesgesetz angepasst werden. Die Inaktivität der
Landesregierung verursacht Rechtsunsicherheit. Die Verwaltung wird die
anzuwendenden Vorschriften mühsam durch einen Abgleich von
Bundesnaturschutzgesetz, Landschaftsgesetz und Verfassung
zusammensuchen müssen. Die NRW-Piraten regen an, stattdessen in der
Neufassung des Landesrechts Anforderungen an den Biotopverbund, die
Gebietsschutzvorschriften und die Landschaftsplanung so zu formulieren,
dass das Bundesrecht gemäß den regionalen Voraussetzungen und
Notwendigkeiten mit Leben erfüllt wird.
Mobilität und Umweltbelastung
Die Landesregierung muss sich beim Bund für die folgenden Punkte
einsetzen und sie wenn möglich im Lande selbst durchführen:
Die Qualität im Eisenbahn-Fernverkehr ist zu verbessern. Oberzentren sind
mindestens halbstündlich, Mittelzentren stündlich zu verbinden.
Hierfür ist eine Optimierung der Geschwindigkeiten und Anschlüsse im
gesamten Fahrplannetz erforderlich. Die Netzknoten müssen
ausgebaut werden, um den Umsteigeverkehr zu sichern.
Durchführung einer Effizienzanalyse der bereitgestellten
Regionalisierungsmittel.
Entwicklung eines zukunftsfähigen integrierten Verkehrskonzeptes, das die
Effizienzpotentiale aller Verkehrsträger optimal ausnutzt und
vernetzt. Dazu zählt zuvorderst die quantitative und qualitative
Optimierung des Schienenverkehrs. Dazu zählen aber auch die
Förderung energiesparender PKW, Strategien zur Emissionsminderung
im Flugverkehr sowie der Ausbau der Infrastruktur für den
Radverkehr. Auf nutzerfreundliche Schnittstellen und
Informationssysteme ist besonders Wert zu legen.
Die Einrichtung und Ausweitung regionaler Schlichtungsstellen.
neue Module (noch ohne Überschrift)
Modul 3.1
Die Sicherung der Vielfalt an Arten und Ökosystemen (Biodiversität) sind die
vorrangige Naturschutzaufgabe. Verluste von Arten und Habitaten sind
grundsätzlich zu vermeiden.
Modul 3.2
Die NRW-Piraten setzen sich für die Ausweisung von Nationalparks und
Biosphärenreservaten in NRW ein. Die Schutzkategorie „Biosphärenreservat“
oder gleichbedeutende Kategorien sollen im Landschaftsgesetz verankert
werden.
Modul 3.3
Der Biotopverbund soll in der Raumordnung stärker verankert werden.
Ansprüche der geschützten Arten müssen in die Entwicklung der
Verbundplanung des Landes integriert werden, die vielfach verinselten
Schutzgebiete müssen mittels Verbundkorridoren zu einem
Schutzgebietsnetz entwickelt werden.
- [Ag-umwelt] Wahlprogramm NRW, Bernd Schreiner, 09.03.2010
- Re: [Ag-umwelt] Wahlprogramm NRW, René Heinig, 11.03.2010
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