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Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft
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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Scheinselbständigkeit und selbstbestimmtes Arbeiten
Chronologisch Thread
- From: Andreas1964 <Andreas1964 AT news.piratenpartei.de>
- To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Scheinselbständigkeit und selbstbestimmtes Arbeiten
- Date: Fri, 06 Apr 2012 17:33:10 +0000
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
- List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
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Ok, habe die Diskussion hier und in den Threads zum BGE und zum von der Leyen Gesetzesvorschlag gelesen und hoffentlich halbwegs verdaut. Komme für mich zu folgendem Schluss:
Ein hoch (1200 EUR je Person) angesetztes BGE könnte die ges. RV mit ablösen. Jeder, der im Alter mehr als diese BGE will, muss privat vorsorgen. In diesem Szenario bräuchte es keine Kontrolle der Scheinselbständigkeit mehr. Mein Problem hätte sich in Luft aufgelöst.
Schätze, dass ein hohes BGE (Betonung auf dem "B"!) in D nicht konsensfähig ist. Selbst wenn, dann müsste der Umstieg bei der RV vmtl. über einen längeren Zeitraum erfolgen: Diejenigen, die in die RV eingezahlt haben, wollen ihre erworbenen Ansprüche erfüllt haben - auch, wenn diese > BGE sind.
Ein niedriges BGE wäre letztlich ein menschenwürdiger und bürokratiefreier Hartz IV Ersatz, eher konsensfähig, würde die heutige RV aber nicht grundsätzlich in Frage stellen.
Wenn die RV in der heutigen Form bleibt, besteht "Fluchtgefahr", weil sie als unattraktiv empfunden wird. Der Betreiber muss also mit "Mauern" die Fluchtmöglichkeiten begrenzen. Deshalb der Quark mit der Scheinselbständigkeit, bei dem die Ein-Personen-Gesellschaft ohne Angestellte unter Generalverdacht steht.
Wäre bis zur Verwirklichung eines hohen BGEs folgende Position bei den Piraten konsensfähig?
- Abschaffung der Überprüfung auf Scheinselbständigkeit
- Alle Einkommensbezieher tragen zur gesetzlichen RV bei, unabhängig davon ob sie Angestelle, Selbständige oder Beamte oder Sonstwas sind
- Beiträge zur RV als % vom Einkommen ohne Mindestpauschale (d.h. genau nicht das, was v.d.L. will)
- Evtl. wie heute Begrenzung des Maximalbeitrags (und damit auch der resultierenden Ansprüche)
Beste Grüße
Andreas
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Scheinselbständigkeit und selbstbestimmtes Arbeiten, (fortgesetzt)
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Scheinselbständigkeit und selbstbestimmtes Arbeiten, sozialpiraten, 02.04.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Scheinselbständigkeit und selbstbestimmtes Arbeiten, Andreas1964, 02.04.2012
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- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Scheinselbständigkeit und selbstbestimmtes Arbeiten, Richard C, 04.04.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Scheinselbständigkeit und selbstbestimmtes Arbeiten, sozialpiraten, 04.04.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Scheinselbständigkeit und selbstbestimmtes Arbeiten, Richard C, 04.04.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Scheinselbständigkeit und selbstbestimmtes Arbeiten, sozialpiraten, 04.04.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Scheinselbständigkeit und selbstbestimmtes Arbeiten, 000, 06.04.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Scheinselbständigkeit und selbstbestimmtes Arbeiten, Richard C, 04.04.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Scheinselbständigkeit und selbstbestimmtes Arbeiten, Andreas1964, 06.04.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Scheinselbständigkeit und selbstbestimmtes Arbeiten, sozialpiraten, 06.04.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Scheinselbständigkeit und selbstbestimmtes Arbeiten, Andreas1964, 06.04.2012
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