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ag-soziale_marktwirtschaft - [Ag-soziale_marktwirtschaft] Mindestlohn für Schwarzarbeiter?

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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[Ag-soziale_marktwirtschaft] Mindestlohn für Schwarzarbeiter?


Chronologisch Thread 
  • From: haukemar <haukemar AT news01.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Mindestlohn für Schwarzarbeiter?
  • Date: Sun, 17 Apr 2011 08:46:16 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Unter der bewusst leicht provokanten Überschrift „Mindestlohn für
Schwarzarbeiter“ möchte ich ein Konzept vorstellen, welches das
Problem der Schwarzarbeit angeht und durch deren Zurückdrängung
gleichzeitig eine Finanzierung anderer Programmpunkte der Piraten
erlaubt.


Die sogenannte Schattenwirtschaft hat in Deutschland ein geschätztes
Volumen von über 250 Milliarden Euro erreicht. Würde es gelingen, auch
nur einen kleinen Teil hiervon in die normale, Steuern und Sozialabgaben
abführende Wirtschaft zu überführen, so könnte man

nicht nur die Haushalte ausgleichen sondern auch neue Projekte, wie sie
die Piratenpartei in ihren Wahlprogrammen fordert, finanzieren. Die
altbekannten Ansätze, welche hauptsächlich auf Strafandrohung und
verstärkte Kontrollen basieren, haben sich als Wirkungslos
herausgestellt: Die Schwarzarbeit ist seit Jahren auf dem Vormarsch und
eine Trendwende ist nicht in Sicht. Aus diesem Grund habe ich einen
anderen Ansatz gewählt den ich für erfolgsversprechend halte.


Die Gruppe der Täter bei der Schwarzarbeit besteht aus 2
Personenkreisen: Den Auftraggebern und den Auftragnehmern. Keiner dieser
Personen hat ein Interesse daran, dass ihre Tätigkeit aufgedeckt wird,
denn für beide hat der Staat nur Strafandrohungen bereit. Da der Kreis
der Eingeweihten bei einer Schwarzarbeit aber in der Regel mit diesem
Personenkreis identisch ist, beschränket sich die
Aufklärungsmöglichkeit des Staates darauf in möglichst großer Zahl
Baustellen, Schankbetriebe und sonstige Tatörtlichkeiten zu
kontrollieren. Angesichts der begrenzten personellen Kräfte beim Zoll
ein Kampf gegen Windmühlen.


Mein Ansatz zielt darauf hin, die Auftragsnehmer aus diesem
Verschwörungskreis herauszubrechen. Einen ähnlichen Ansatz verfolgt man
bereits bei der Drogenbekämpfung: Ein Konsument hat die Möglichkeit
durch Zusammenarbeit mit der Polizei bei der Überführung seines Dealers
seine eigene Strafe zu senken oder sogar Straffrei auszugehen.

Doch auch bei diesem Ansatz wird der Konsument sich erst ab dem Zeitpunkt
an die Polizei wenden, in welchem er von der Polizei erwischt wurde.
Logischerweise kann der Staat in diesem Bereich nur Schwer zusätzliche
Anreize bieten, etwa Heroin für jeden gelieferten Dealer. Bei der
Bekämpfung der Schwarzarbeit sieht das jedoch anders aus, hier kann man
sich durchaus weitergehende Anreize vorstellen neben der
Grundvoraussetzung, dass ein kooperativer ehemaliger Schwarzarbeiter für
seine Zusammenarbeit mit dem Staat straffrei ausgeht.


Ein Schwarzarbeiter begeht seine Tat in der Regel aus wirtschaftlicher
Not und weil er nicht in der Lage ist am regulären Arbeitsmarkt Arbeit
zu finden (Eine Ausnahme besteht hier sicherlich bei innerfamiliärer
Schwarzarbeit die ebenfalls weit verbreitet ist, mein Ansatz bezieht sich
jedoch ausschließlich auf die klassische Schwarzarbeit). Der wahre
Täter, der hierbei auch den weitaus größeren wirtschaftlichen Gewinn
einstreicht, ist der Auftraggeber, diesen gilt es zu treffen um die
Schattenwirtschaft einzudämmen. Um den Schwarzarbeiter

dazu zu bringen, sich an den Staat zu wenden sollten diesem
Arbeitnehmerrechte zugestanden werden. Dies bedeutet, wendet dieser von
seinem Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß angemeldete und oftmals zu nicht
sozialadequaten Bedingungen beschäftige an den Staat, so hat er Anspruch
auf eine rückwirkende tarifliche Bezahlung und nachträgliche
Versicherung. Dies alles kostet den Staat keinen Cent, im Gegenteil, er
kann diesen Lohn auch noch versteuern und Sozialabgaben verlangen.
Darüber hinaus könnte dem Schwarzarbeiter sogar noch ein gesetzlicher
Arbeitsvertrag gerantiert werden – vermutlich wird der unfreiwillige
Arbeitgeber diesen nicht erfüllen wollen was ihn dann aber sicherlich
eine kräftige Abfindung kosten wird.


Ziel ist natürlich nicht, die Schwarzarbeit zu entkriminalisieren da
diese für das Gemeinwesen schädlich ist sondern das Risiko für jeden
Schwarzarbeitgeber erwischt zu werden so stark zu steigern, dass bei
dessen Risiko-Nutzen-Abwägung die reguläre Beschäftigung eines

Arbeitnehmers die günstigere Alternative ist.





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