ag-liquid-democracy AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Liquid Democracy in der Piratenpartei
Listenarchiv
- From: "Christoph \"Pluto\" Puppe" <piraten AT stderr.de>
- To: ag-recht AT lists.piratenpartei.de
- Cc: ag-liquid-democracy AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [AG Liquid Democracy] Anfrage wegen verbindlichkeit bei Umfragesystemen / lqfb
- Date: Fri, 1 Jun 2012 10:28:47 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-liquid-democracy>
- List-id: Liquid Democracy in der Piratenpartei <ag-liquid-democracy.lists.piratenpartei.de>
Salve,
Den Text hatte ich am Wochenende an die Koordinatoren geschickt, da
ich da jetzt noch nichts gehört habe, hier auf der ML die Frage, ob
ich heute um 20:00 in Eurer Mumble ein TO über dieses Thema bekommen
könnte.
Danke!
=====
wir arbeiten in der AG Liquid Democracy grade an einem Text über LQFB
und dabei ist die Frage aufgetaucht, ob online Meinungsfindung mit
einem Abstimmungs-Tool in irgendeiner Weise eine bindende Entscheidung
herbei führen kann, so wie dies z.B. eine Abstimmung auf dem BPT kann.
* Gibt es dazu schon ein Aussage und wenn ja wo finde ich die?
* Wenn nein: Würdet Ihr in Eurer AG dazu eine Aussage formulieren?
Danke!
Die Studie des Wissenschaftlichen Dienstes ist bekannt:
http://www.volkerbeck.de/cms/files/327-11-a.pdf
Dieser Absatz wird oft Zitiert: "Um ein Äquivalent zum realen
Parteitag darstellen zu können, muss bei der Ausgestaltung virtueller
Parteitage allerdings darauf geachtet werden, dass die Vorgaben des
Parteiengesetzes eingehalten werden, deren Umsetzung durch
entsprechende technische Vorkehrungen zu gewährleisten ist."
Die Frage ist, wie ist das auf unsere Infrastruktur anzuwenden? Wie
auf LQFB? Wie auf Pseudonyme etc. Da wäre ne eigene Aussage die diese
Themen direkt anspricht und konkret die "entsprechende technische
Vorkehrungen" benennt sehr hilfreich.
1 Welche Anforderungen sind an ein solches Abstimmungs-Instrument zu stellen?
1.a Wenn ein Parteiprogramm- / Satzungs-Änderungsantrag damit
entschieden werden soll?
1.b Wenn eine Personalie wie z.B. BuVo-Wahl damit entschieden werden soll?
1.c Wenn ein Positionspapier damit verabschiedet werden soll?
1.d Sonstwie bindende Entscheidung der Piratenpartei auf Bundes oder
Landes Ebene, wenn sie nicht gegen den Grundsatz auf ein Freies Mandat
verstößt.
2 Wie wirkt sich das auf die Rechtsverbindlichkeit der Ergebnisse
eines Abstimmungssystems aus, wenn
2.a Delegationen möglich sind,
2.b.I Benutzer mit Pseudonymen abstimmen und die Pseudonyme nicht
aufgelöst werden können
2.b.II Benutzer mit Pseudonymen abstimmen und die Pseudonyme aufgelöst
werden können
2.b.III keine geheimen Abstimmungen möglich sind ?
2.c Benutzer des Wahlsystems nur gegen die Mitgliederdatenbank
abgeglichen werden, die Einträge in der Mitgliederdatenbank aber nicht
durch einen Nachweis der Identität des Mitglieds per postIdent oder
persönliches erscheinen und vorzeigen des Personalausweises
verifiziert sind?
2.d Zwischenstände der Abstimmung bereits vor Ende der Abstimmung
einsehbar sind (bspw. durch eine offen einsehbare Datenbank), jeweils
für die Fälle 2.b.I, 2.b.II, 2.b.III
2.d.I für geheime Abstimmungen / Wahlen
2.d.II für offene Abstimmungen
Zu 2.c: Das SockenPuppen Problem wird uns in der
Online-Meinungs-Abstimmung erheblich auf die Füße fallen, da derzeit
der Beitritt zur Partei per Abschicken eines Formulars in Papier oder
im Web möglich ist. Eine Lösung wird gesucht, aber wenn keine gefunden
wird, dann ist die Frage, welche Verbindlichkeit kann eine Abstimmung
mit ungeprüften Mitglieder eigentlich haben?
Und zu diesem Text würden wir uns eine Aussage wünschen:
http://wiki.piratenpartei.de/AG_Liquid_Democracy/Vorbereitung_zur_Umfrage#Gesetzliche_Vorgaben
--
Gruss
Pluto - SysAdmin of Hades
Free information! Freedom through knowledge. Wisdom for all!! =:-)
http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Christoph_Puppe
If everything seems under control, you're not going fast enough
- Mario Andretti
- [AG Liquid Democracy] Anfrage wegen verbindlichkeit bei Umfragesystemen / lqfb, Christoph "Pluto" Puppe, 01.06.2012
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