ag-liquid-democracy AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Liquid Democracy in der Piratenpartei
Listenarchiv
- From: Arne Müller <arne.c.mueller AT googlemail.com>
- To: Liquid Democracy in der Piratenpartei <ag-liquid-democracy AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [AG Liquid Democracy] Fwd: Stimmrecht in Organen
- Date: Fri, 25 May 2012 12:54:08 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-liquid-democracy>
- List-id: Liquid Democracy in der Piratenpartei <ag-liquid-democracy.lists.piratenpartei.de>
Ahoi,
ich hab mal meine Fraktionsgeschäftsführerin Pia (die Juristin ist)
gefragt, wie sie das Parteiengesetz bzgl. der Frage interpretiert, ob
es auch möglich ist Ex-Mitglieder in Organen mitabstimmen zu lassen.
Diese Frage ist ja wichtig, wenn man die verifizierten Accounts aus
einem Verfahren wie Dunkelzahns Urne für einen längeren Zeitraum
nutzen möchte.
So, wie ich ihre Antwort verstehe, hat niemand der Autoren bei der
Formulierung des Parteiengesetzes an eine solche Fragestellung
überhaupt gedacht, weswegen das Parteiengesetz so zu interpretieren
ist, dass nur Mitglieder stimmberechtigt sind.
v.G.
Arne
---------- Forwarded message ----------
From: Pia Heldermann <pia.heldermann AT googlemail.com>
Date: 2012/5/24
Subject: Re: Stimmrecht in Organen
To: Arne Müller <arne.c.mueller AT googlemail.com>
Hi Arne,
in Organen haben nur Mitglieder Stimmrecht, weil Organe auch nur aus
Mitgliedern bestehen. Dies folgt im Rückschluss aus § 10 (2) PartG:
Die Mitglieder der Partei und die Vertreter in den Parteiorganen haben
gleiches Stimmrecht. Die Ausübung des Stimmrechts kann nach näherer
Bestimmung der Satzung davon abhängig gemacht werden, daß das Mitglied
seine Beitragspflicht erfüllt hat.
Ergo müssen im Organ alle Mitglieder sei, weil einziger
Ausschlussgrund fehlende Beitragszahlung ist, die nur Mitgliedern
auferliegt und ausdrücklich das Wort das (Mitglied) benutzt und nicht
das Wort ein, was darauf schließen lässt, dass Mitglieder der Partei
und Vertreter in den Parteiorganen allesamt Mitglieder sind.
Außerdem kann ein Analogie zum Vereinsrecht und Aktienrecht gezogen
werden, wo ausdrücklich im jeweiligen Gesetz geregelt ist, dass das
passive Wahlrecht in Organe nur Mitgliedern (Aktionären) zusteht. Es
steht im Parteiengesetzt auch nur deshalb nicht ausdrücklich drin,
weil es eine logische Legitimitätskette ist, dass das passsive
Wahlrecht an der Mitgliedschaft hängt.
LG, Pia
Am 22. Mai 2012 00:19 schrieb Arne Müller <arne.c.mueller AT googlemail.com>:
> Hallo Pia,
>
> ich hab jetzt mal ins Parteiengesetz geschaut, ob da geregelt ist, wie
> sich Organe zusammensetzen.
> Ich find da nichts was auch nur annähernd besagt, dass in Organen nur
> Mitglieder Stimmrecht haben.
>
> Da wär jetzt echt nen Kommentar voll sinnvoll, auch wenn ich glaube,
> dass so ein Problem noch nie aufgetreten ist.
>
> Wär cool, wenn du da mal kurz rüberschaun würdest und nen kurzes
> Feedback zu geben würdest.
>
> LG Arne
- [AG Liquid Democracy] Fwd: Stimmrecht in Organen, Arne Müller, 25.05.2012
- Re: [AG Liquid Democracy] Fwd: Stimmrecht in Organen, Christoph "Pluto" Puppe, 25.05.2012
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