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ag-landwirtschaft - Re: [Ag-landwirtschaft] LQFB-Initiative: 'Zurückziehung der Zulassung des Euthanasiemittels T61 / Tanax'

ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Landwirtschaft

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Re: [Ag-landwirtschaft] LQFB-Initiative: 'Zurückziehung der Zulassung des Euthanasiemittels T61 / Tanax'


Chronologisch Thread 
  • From: manfredo-willich AT arcor.de
  • To: ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-landwirtschaft] LQFB-Initiative: 'Zurückziehung der Zulassung des Euthanasiemittels T61 / Tanax'
  • Date: Sun, 15 Jul 2012 09:44:28 +0200 (CEST)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-landwirtschaft>
  • List-id: <ag-landwirtschaft.lists.piratenpartei.de>

Hallo Wolfgang..
Im Prinzip habe ich nichts gegen deine Forderung, bzw. deren Weiterleitung.
Doch hier handelt es sich um die Halter von Nutzvieh, welches dieses
Nutzvieh, auch wenn es vorher zur Milchproduktion genutzt wurde anschließend
zu 100% beim Schlachter endet. (Natürlich gibt es einige wenige Ausnahmen,
z.B. wenn ein medikamentiertes Tier auf dem Schlachthof zu verwerfen wäre)
Andererseits, müssen selbst medikamentierte (je nach Präparat und dessen
Abbauprodukten) laktierende Kühe schon aus der Milchproduktion herausgenommen
werden. Je nach Erkrankung/infektionsart steht hier schon die Entscheidung
an, "ob schlachten oder behandeln" !
Alle Tierärzte, welche ich "immer noch kenne" sind sich der Wirkungsart des
T61 bewusst und erklären auch jedem Tierhalter diese gewissenhaft. Anbei ein
Link http://www.pony-freunde.de/schlachter_euthanasie.htm Hier steht im
Prinzip nichts anderes als eure Forderung, doch was hat diese
Hobbytierhaltung mit Landwirtschaft gemeinsam? Ich glaube nicht, das
innerhalb dieser AG Schlachtvieh gehalten wird um es anschließend
einzuschläfern. Verstehe meine Aussage nicht als brüsk an, aber im
Zweifelsfall wird aus dem ldw.gehaltenen verletzten Tier notfalls eine
"Notschlachtung" auch hier sollte diese Situation für den Tierhalter zum
geringsten finanziellen Schaden führen (-soweit eine Verwerfung
auszuschließen ist).
Aber wie hier von euch schon selbst festgestellt wurde, machen die Tierärzte
aus dem "Ausland" die signifikanten anzuklagenden Fehler um Geld zu sparen.

Ps. Leider habe ich nicht alles mitbekommen, was Det zum Bauen geschrieben
hat, aber mir scheint, daß die dort hiesige Landwirtschaftskammer sich von
etwaigen befangenen Sachbearbeitern trennen müsste! Nein Wolfgang die
Bauordnung in Deutschland ist schon recht gut geregelt! Ich habe selbst
einige Bekannte, welche Architekten sind. In Duisburg hat man alle
Sachbearbeiter des Bauamtes angewiesen sich nicht von Architekten zu
Feierlichkeiten (zwecks Befangenheitsbildung) einladen zu lassen. Natürlich
bekam dieses Bauamt gleichzeitig einen neuen Leiter, der dies durchsetzte.
Gruss Manfred


----- Original Nachricht ----
Von: Pirat Wolfgang <pirat AT wolfgang-zerulla.de>
An: ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
Datum: 15.07.2012 01:02
Betreff: [Ag-landwirtschaft] LQFB-Initiative: 'Zurückziehung der Zulassung
des Euthanasiemittels T61 / Tanax'

>
>
> Bitte unterstützen:
>
> LG
>
> Wolfgang
>
>
> (T2233) 'Zurückziehung der Zulassung des Euthanasiemittels T61 / Tanax'
>
> https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/3908.html
>
>
> Die Piratenpartei setzt sich dafür ein dass die Zulassung für das
> Euthanasiemittel T61, auch unter dem Namen "Tanax" im Handel, für
> Deutschland vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
> (BVL) unverzüglich zurückgezogen wird. Des Weiteren setzen wir uns dafür ein
> dass die Zulassung für dieses Euthanasiemittel auch in der gesamten EU
> zurückgezogen wird.
>
> Begründung:
>
> T61 ist ein Tötungsmittel das von Tierärzten dazu benutzt wird z. B.
> Heimtiere oder Pferde einzuschläfern. Allerdings tötet T61 sehr qualvoll da
> es durch das enthaltene Lähmungsmittel Mebenzonium die Atmung lähmt und das
> Tier langsam ersticken lässt, was einen qualvollen Tod bedeutet und sich bei
> falscher Verabreichung über Stunden hinziehen kann. Das Lähmungsmittel
> Mebenzonium soll dem verabreichenden Tierarzt offenbar eine Narkose
> vortäuschen die jedoch nicht vorhanden ist. Außerdem ist T61 eine ziemlich
> aggressive Chemikalie die dabei schwere Schäden im Körper des Tieres
> verursacht da T61 immer noch das in der EU seit 2009 verbotene explosive und
> ätzende N,N-Dimethylformamid enthält. Die Tiere erleben diese Qualen bei
> vollem Bewusstsein mit wobei das in T61 enthaltene Embutramid, ein
> Abkömmling von gamma-Hydroxybuttersäure, als Entakterogen bezeichnet wird,
> in der in T61 enthaltenen geringen Dosierung also noch extrem
> gefühlssteigernd wirkt.
>
> Deshalb ist es absolut tierschutzwidrig T61 ohne vorherige Narkose zu
> verabreichen. Was manche Tierärzte, vor allem im Ausland, aus Kostengründen
> aber immer noch machen. Aber selbst mit vorhergehender Narkose können die
> Tiere einen qualvollen Tod sterben wenn diese unzureichend dosiert ist, was
> für den verabreichenden Tierarzt wegen der lähmenden Wirkung von Mebenzonium
> nicht bemerkbar wäre.
>
> Die Verwendung des bereits seit 1961 erhältlichen T61 ist absolut unnötig da
> es längst schonendere Alternativen gibt. In Großbritannien z. B. wird
> üblicherweise Pentobarbital zum Einschläfern verwendet, das auch in
> Deutschland und anderen EU-Ländern erhältlich ist. Ein nahezu perfektes
> Mittel, das die Tiere sanft einschlafen lässt. Es ist Narkose- und
> Tötungsmittel in einem. Es macht auch nichts, wenn man die Vene nicht
> richtig trifft, da Pentobarbital nicht reizend ist. Kleinen Tieren gibt man
> es einfach in die Bauchhöhle, wo es resorbiert wird. Das dauert ein bisschen
> länger, aber die Tiere merken davon nichts, sie schlafen langsam ein.
>
>
>
>
> --
> Ag-landwirtschaft mailing list
> Ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-landwirtschaft
>

Manfred Cremers alias grandepatate




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